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Zusatzversicherung nach mehreren Vertragsjahren kündigen

Mehrjahresverträge und die «Drei-Jahres-Regel» werfen viele Fragen auf. Hier, was das VVG wirklich vorsieht und wie Sie Ihre Kündigungsfreiheit zurückgewinnen.

Von Équipe JA Technology ·

Schweizer-Franken-Banknoten auf einem Tisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Tony Webster · CC BY 2.0

Mehrjahresverträge: worum geht es?

Manche VVG-Zusatzversicherungen werden für eine feste Dauer von mehreren Jahren abgeschlossen. Während dieser Zeit ist die ordentliche Kündigung eingeschränkt: Man kann nicht zwingend zum ersten Jahresablauf aussteigen. Daher die bekannte Frage «Kann ich nach drei Jahren kündigen?».

Der gesetzliche Rahmen begrenzt die maximale Bindungsdauer und sieht ab einer gewissen Vertragsdauer ein Kündigungsrecht auf den Ablauf vor. Die Details hängen stets von der Fassung Ihrer AVB ab: Lesen Sie sie aufmerksam.

Wann die Kündigung wieder möglich wird

Ist die Mindestdauer verstrichen, geht Ihre Zusatzversicherung praktisch in eine jährliche Verlängerung mit Frist über. Sie können dann wieder zum Ende des Kalenderjahres kündigen, unter Einhaltung der vorgesehenen Frist.

Prüfen Sie das genaue Inkrafttreten Ihres Vertrags: Es dient als Ausgangspunkt für die Berechnung der Vertragsdauer.

Ausserordentliche Rechte in der Zwischenzeit

Auch während einer mehrjährigen Bindung können Ereignisse (ungerechtfertigte Prämienerhöhung, Schadenfall) ein ausserordentliches Kündigungsrecht eröffnen, je nach AVB. Diese Rechte sind von der Vertragsdauer unabhängig.

Das Vorgehen

Ermitteln Sie Dauer und Ablauf in Ihren AVB, berechnen Sie Ihr mögliches Austrittsdatum, verfassen Sie ein Schreiben mit Policennummer und Wirkungsdatum und senden Sie es rechtzeitig mit Nachweis. Unsere eigene Seite und unser Ratgeber vertiefen diesen Punkt.

Ist Ihre Situation komplex, hilft Ihnen der Assistent, Ihren Ablauf zu klären und das richtige Schreiben vorzubereiten.

Gut zu wissen

Die Dauer Ihres Vertrags steht in Ihren AVB. Finden Sie sie zuerst: Sie bestimmt, ab wann die ordentliche Kündigung wieder möglich ist.

Häufige Fragen

Sind alle Verträge drei Jahre gebunden?
Nein. Viele Zusatzversicherungen verlängern sich Jahr für Jahr mit einfacher Frist. Nur Verträge mit fester Dauer verlangen eine längere Bindung – das steht in Ihren AVB.
Wie weiss ich, ob mein Vertrag mehrjährig ist?
Die Dauer steht in Ihren AVB und Ihrer Police. Im Zweifel verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherung.

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