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Arbeitslos: Soll man die Zusatzversicherung (VVG) behalten?
Der Verlust der Arbeitsstelle belastet das Budget. So sortieren Sie Ihre VVG-Zusatzleistungen, kündigen Überflüssiges zuerst und behalten das Wesentliche.
Von Équipe JA Technology ·

Die KVG-Grundversicherung bleibt, die VVG steht zur Diskussion
Erste Regel zum Merken: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) wird niemals gekündigt. Unabhängig von Ihrer beruflichen Situation müssen Sie für die Grunddeckung bei einer Krankenkasse versichert bleiben. In der Arbeitslosigkeit behalten Sie somit Ihre gesamte medizinische Grundversorgung: Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung, Arztkonsultationen und kassenpflichtige Medikamente. Dies ist das unantastbare Fundament Ihres Gesundheitsschutzes, das durch keinen Einkommensverlust infrage gestellt wird.
Die VVG-Zusatzversicherung hingegen beruht auf einem privaten und freiwilligen Vertrag. Alternativmedizin, halbprivate oder private Abteilung, Zahnbehandlungen, Brillen oder ein Fitnessabonnement: Diese Leistungen verbessern den Komfort, berühren aber den medizinischen Kern nicht. Genau hier spielt sich Ihre budgetäre Abwägung ab. Eine VVG zu kündigen entzieht Ihnen somit keine lebenswichtige Behandlung; Sie verzichten lediglich auf ein höheres Serviceniveau, das Ihnen heute vielleicht zu teuer erscheint.
Leistungen sortieren: nützlich, Komfort oder Doppelspurigkeit?
Bevor Sie kündigen, legen Sie jede Leistung auf den Tisch und ordnen Sie sie drei Kategorien zu. Die für Ihre Situation wirklich nützlichen Leistungen: etwa eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung oder eine Deckung für Alternativmedizin, die Sie regelmässig in Anspruch nehmen. Solche Posten verdienen Überlegung, denn ihr Verzicht könnte Sie langfristig teurer zu stehen kommen als die eingesparte Prämie.
### Doppelspurigkeiten und reinen Komfort erkennen Es folgen die Komfortleistungen (Privatabteilung, freie Arztwahl im Spital) und die Doppelspurigkeiten. Prüfen Sie, ob gewisse Leistungen bereits anderweitig gedeckt sind: eine in der Kreditkarte enthaltene Reiseversicherung, ein redundanter Rechtsschutz im Gesundheitsbereich oder Präventionspauschalen, die Sie nie nutzen. Diese Positionen sind oft die ersten Kandidaten für eine Kündigung, da sie die Prämie belasten, ohne während einer Arbeitslosigkeit einen spürbaren Nutzen zu bringen.
Womit beginnen, um die Prämie zu senken
Beginnen Sie mit den nicht medizinischen, rein optionalen Leistungen: Fitnessabonnements, Wellnesspauschalen, hotelähnliche Komfortmodule. Deren Streichung senkt die Prämie ohne jeden Einfluss auf den Zugang zur Versorgung. Danach stellt sich die Frage der Spitalabteilung: der Wechsel von der privaten zur halbprivaten Abteilung oder von halbprivat zur allgemeinen KVG-Abteilung kann das Budget spürbar entlasten, je nach Vertrag oft in der Grössenordnung von 10 bis 30 Prozent des VVG-Anteils.
Vorsichtiger sollten Sie bei Leistungen sein, die an einen erkannten Gesundheitsbedarf gebunden sind. Wenn Sie eine Zahnbehandlung durchlaufen, teure Korrekturbrillen tragen oder Komplementärmedizin nutzen, berechnen Sie den tatsächlichen Nutzen, bevor Sie kürzen. Ziel ist nicht, alles zu streichen, sondern das zu behalten, was Sie wirklich schützt, und gleichzeitig zu entfernen, was die monatliche Rechnung in einer Phase reduzierter Einkünfte nur belastet.
VVG-Kündigung: Fristen, Bedingungen und Fallstricke
VVG-Verträge folgen ihren eigenen allgemeinen Bedingungen, getrennt von der KVG. Die meisten sehen einen jährlichen Ablauf vor, oft per 31. Dezember, mit einer einzuhaltenden Kündigungsfrist. Lesen Sie Ihre allgemeinen Bedingungen aufmerksam: Manche Verträge verlängern sich stillschweigend, und eine verpasste Frist bindet Sie für ein weiteres Jahr. Handeln Sie deshalb frühzeitig, statt bis zum letzten Moment zu warten, und versenden Sie Ihre Kündigung eingeschrieben, um einen Nachweis zu sichern.
Der grösste Fallstrick betrifft die Wiederaufnahme. Im Gegensatz zur KVG ist die VVG-Zusatzversicherung nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen: Wenn Sie heute kündigen und später zurückkehren möchten, kann der Versicherer einen Gesundheitsfragebogen verlangen, Vorbehalte anbringen oder Sie sogar ablehnen. Bevor Sie eine Leistung kündigen, die an ein reaktivierbares Risiko gebunden ist, schätzen Sie diese künftigen Kosten ab. Manchmal ist es klüger, den Komfort auszusetzen und eine Kernleistung zu behalten, statt alles zu streichen.
Die KVG-Prämie senken, ohne die Deckung zu zerstören
Bevor Sie überhaupt die VVG anrühren, prüfen Sie die gesetzlichen Hebel der KVG-Grundversicherung, die in der Arbeitslosigkeit unverändert bestehen. Die Erhöhung der Franchise ist das direkteste Mittel: Die gesetzlich festgelegten Stufen reichen bei Erwachsenen von 300 bis 2'500 CHF, und jede höhere Stufe senkt die Monatsprämie. Diese Wahl ist sinnvoll, wenn Sie selten zum Arzt gehen; bedenken Sie jedoch, dass Sie im Behandlungsfall mehr aus eigener Tasche zahlen, bevor die Rückerstattung greift.
Auch die alternativen Modelle bieten Spielraum. Hausarzt, Ärztenetz oder Telemedizin senken die Grundprämie je nach Region und Kasse meist um 10 bis 25 Prozent, im Gegenzug für einen gelenkten Behandlungspfad. Denken Sie schliesslich an die kantonale Prämienverbilligung: Der durch die Arbeitslosigkeit bedingte Einkommensrückgang kann Ihnen einen Anspruch eröffnen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kanton, denn diese Hilfe kann Ihre Prämie dauerhaft entlasten, ohne Ihre Deckung zu schmälern.
★ Gut zu wissen
Die KVG-Grundversicherung ist niemals kündbar: Sie schützt Sie immer, auch in der Arbeitslosigkeit. Nur die VVG-Zusatzversicherungen (Alternativmedizin, Privatabteilung, Zahnpflege) sind freiwillig. Bevor Sie alles streichen, unterscheiden Sie, was Ihre Gesundheit wirklich schützt und was reiner Komfort ist. Eine unüberlegte Kündigung kann Ihnen die Rückkehr versperren, sobald Sie wieder einsteigen möchten.
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Häufige Fragen
Kann ich meine KVG-Grundversicherung kündigen, wenn ich arbeitslos bin?
Welche VVG-Leistungen sollte ich zum Sparen zuerst kündigen?
Kann ich meine VVG-Zusatzversicherung später problemlos wieder aufnehmen?
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