Ratgeber
Eine Zusatzversicherung (VVG) nach drei Jahren kündigen
Viele Zusatzversicherungsverträge sehen eine Anfangsdauer von mehreren Jahren vor. Das Versicherungsvertragsgesetz begrenzt jedoch die Bindungsdauer und eröffnet ein Kündigungsrecht, das jede versicherte Person kennen sollte.
Die Bindungsdauer ist nicht unbegrenzt
Eine Zusatzversicherung ist ein privater, dem VVG unterstellter Vertrag. Die allgemeinen Bedingungen sehen oft eine Anfangsdauer und eine stillschweigende Verlängerung vor. Das Gesetz setzt jedoch eine Grenze: Eine versicherte Person darf nicht unbegrenzt durch eine sehr lange Bindung gebunden sein. Ab einer gewissen Vertragsdauer eröffnet sich ein Kündigungsrecht, unabhängig von der vereinbarten Anfangsdauer.
Konkret: Wurde Ihre Zusatzversicherung für eine mehrjährige Dauer abgeschlossen, können Sie nach Überschreiten dieser gesetzlichen Schwelle den Vertrag auf den nächsten Ablauftermin beenden, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist.
Ihren Ablauftermin bestimmen
Alles beginnt mit dem auf der Police vermerkten Abschlussdatum und der in den allgemeinen Bedingungen genannten Dauer. Addieren Sie die Anfangsdauer zum Startdatum, um den ersten Ablauftermin zu finden; die folgenden Verlängerungen richten sich nach dem vorgesehenen Rhythmus (oft jährlich).
Die ebenfalls vertraglich festgelegte Kündigungsfrist läuft vor diesem Termin. Verpassen Sie sie, verlängert sich der Vertrag um eine neue Periode. Notieren Sie daher den letzten Versandtermin Ihres Schreibens.
Die Kündigung verfassen und versenden
Das Schreiben muss klar sein: Identität der versicherten Person, Policennummer, ausdrücklicher Kündigungswille für die betreffende Zusatzversicherung und gewünschtes Wirkungsdatum. Bevorzugen Sie einen Versand mit Empfangsnachweis, um die Fristeinhaltung belegen zu können.
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und des Empfangsbelegs auf. Solange der Versicherer das Vertragsende nicht bestätigt hat, zahlen Sie die Prämien weiter, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Und wenn ich die Zusatzversicherung wechseln will?
Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung nie, bevor Sie die schriftliche Zusage des neuen Versicherers haben. Da die Zusatzversicherung nicht obligatorisch ist, kann der neue Versicherer ablehnen oder Gesundheitsvorbehalte anbringen. Sichern Sie zuerst die neue Deckung, kündigen Sie danach.
★ Gut zu wissen
Prüfen Sie das Abschlussdatum Ihrer Zusatzversicherung und die in den allgemeinen Bedingungen vorgesehene Dauer. Diese, nicht das Kalenderjahr, bestimmt, wann Sie austreten können.
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Häufige Fragen
Hebt das Kündigungsrecht nach mehreren Jahren die vereinbarte Vertragsdauer auf?
Kann mein Versicherer meine Kündigung ablehnen?
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