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Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Grund- UND Zusatzversicherung kündigen: zwei Schreiben, zwei Fristen

Beide gleichzeitig zu verlassen verlangt zwei getrennte Schreiben, denn die Fristen sind nicht gleich. So organisieren Sie die beiden Kündigungen.

Zwei Verträge, zwei Regelungen, zwei Fristen

Die Grundversicherung (KVG) und die Zusatzversicherung (VVG) sind zwei rechtlich getrennte Verträge, selbst bei einem einzigen Versicherer. Sie folgen verschiedenen Regeln: die Grundversicherung wird zum 1. Januar mit Eingang am 30. November gekündigt, während die Zusatzversicherung eine Frist von 3 Monaten verlangt, also oft ein Schreiben vor dem 30. September für ein Ende zum 31. Dezember.

Alles in einem einzigen Schreiben kündigen zu wollen, schafft Verwechslungsgefahr: der Versicherer kann das eine bearbeiten und das andere vergessen oder die falsche Frist anwenden. Die sichere Methode sind zwei getrennte Schreiben, je für seinen Vertrag.

Reihenfolge und Kalender einhalten

Da die Zusatzversicherung die kürzeste Frist hat (30. September), beginnen Sie mit ihr, wenn Sie beide zum Jahresende verlassen wollen. Prüfen Sie zuerst Ihre AVB der Zusatzversicherung, um Ablauf und das Fehlen einer laufenden Mindestlaufzeit zu bestätigen. Versenden Sie dann die Kündigung der Grundversicherung, die am 30. November eingehen muss, für eine Wirkung zum 1. Januar.

Achten Sie bei der Grundversicherung darauf, zum 1. Januar bei einer neuen Kasse versichert zu sein: die obligatorische Versicherung duldet keine Lücke. Eine Kündigung bleibt zudem blockiert, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind, bei beiden Verträgen.

Zwei klare und nachverfolgbare Schreiben

Jedes Schreiben muss den betroffenen Vertrag nennen (Grundversicherung KVG einerseits, Zusatzprodukt andererseits), mit Policennummer, Wirkungsdatum und Ihrer Unterschrift. Versenden Sie beide per Einschreiben für einen Empfangsnachweis und bewahren Sie je eine Kopie auf. Datieren Sie sie auf den tatsächlichen Versandtag.

Sie können hier jedes Schreiben getrennt erzeugen, eines für die Grund-, eines für die Zusatzversicherung, sie dann nachlesen, drucken und unterschreiben. Möchten Sie nur einen der beiden Verträge kündigen, verwenden Sie nur das entsprechende Schreiben.

Gut zu wissen

Ein einziges «ich kündige alles»-Schreiben ist riskant: die Fristen unterscheiden sich (30. September für die Zusatz-, 30. November für die Grundversicherung). Bereiten Sie ein Schreiben pro Vertrag vor.

Häufige Fragen

Kann ich Grund- und Zusatzversicherung in einem Schreiben kündigen?
Davon ist abzuraten. Beide Verträge haben verschiedene Fristen (30. September für die Zusatz-, 30. November für die Grundversicherung) und der Versicherer kann eine Sammelanfrage falsch bearbeiten. Zwei getrennte Schreiben sind sicherer.
Womit soll ich beginnen?
Mit der Zusatzversicherung, deren Frist kürzer ist (3 Monate, oft 30. September), dann mit der Grundversicherung (Eingang am 30. November für eine Wirkung zum 1. Januar).
Muss ich vor dem Kündigen aller Verträge eine neue Kasse finden?
Für die Grundversicherung ja: die obligatorische Versicherung ist durchgehend, Sie müssen zum 1. Januar anderswo versichert sein. Die freiwillige Zusatzversicherung muss nicht ersetzt werden, wenn Sie es nicht wünschen.
Können beide Kündigungen blockiert werden?
Ja, bei beiden Verträgen, wenn Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind. Begleichen Sie diese vor dem Versand Ihrer Schreiben.

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