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Zusatzversicherung nach einem Schadenfall kündigen: Ihre Rechte

Nach einer Leistung oder einem Schadenfall eröffnen manche VVG-Verträge ein ausserordentliches Kündigungsrecht. So wissen Sie, ob es Ihnen zusteht und wie Sie es ausüben.

Von Équipe JA Technology ·

Schweizer-Franken-Banknoten auf einem Tisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Tony Webster · CC BY 2.0

Ein vom VVG geregeltes ausserordentliches Recht

Das VVG sieht in bestimmten Situationen ein Kündigungsrecht nach Eintritt eines Schadenfalls vor, für den eine Leistung erbracht wurde. Dieses Recht kann der versicherten Person wie der Versicherung zustehen, je nach Vertrag. Es ist vom ordentlichen Jahresablauf unabhängig.

Nicht alle Zusatzversicherungen regeln es gleich: Ihre AVB präzisieren, ob dieses Recht besteht, innert welcher Frist es auszuüben ist und ab welchem Ereignis es läuft.

Bedingungen und Frist prüfen

Die Frist zur Ausübung ist in der Regel kurz – oft wenige Wochen nach Auszahlung der Leistung oder Abschluss des Dossiers. Sobald Sie einen Austritt erwägen, ermitteln Sie das Bezugsdatum und die genaue Dauer in Ihren AVB.

Verstreicht diese Frist, fallen Sie auf die ordentliche Kündigung zurück, auf den Ablauf und mit Frist. Daher ist rasches Handeln wichtig.

Vor- und Nachteile abwägen

Nach einem Schadenfall zu kündigen ist nicht immer in Ihrem Interesse: Eine neue Zusatzversicherung kann eine erneute Gesundheitsprüfung bedeuten. Beurteilen Sie Ihre Situation, bevor Sie auf eine Deckung verzichten.

Sein Recht ausüben

Verfassen Sie ein Schreiben mit Policennummer, Grund (Schadenfall), Datum des Ereignisses und gewünschtem Wirkungsdatum. Senden Sie es innert der vorgesehenen Frist mit Nachweis.

Unser Tool erstellt ein konformes Schreiben; bei Zweifeln über Ihre Rechte hilft Ihnen der Assistent, Ihre Situation zu klären.

Gut zu wissen

Das Recht, nach einem Schadenfall zu kündigen, ist durch Ihre AVB und eine kurze Frist geregelt. Prüfen Sie Ihre AVB gleich nach Abschluss des Leistungsdossiers.

Häufige Fragen

Eröffnet jeder Schadenfall ein Kündigungsrecht?
Nein. Dieses Recht hängt von Ihren AVB ab und betrifft in der Regel Schadenfälle, die zu einer Leistung geführt haben. Prüfen Sie Ihre AVB für die genauen Bedingungen.
Kann auch die Versicherung nach einem Schadenfall kündigen?
Je nach Vertrag kann dieses Recht gegenseitig sein. Das ist einer der Gründe, Ihre AVB aufmerksam zu lesen.

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