Grenzgänger CH
Grenzgänger: Welche Krankenversicherung für Sie?
Sie arbeiten in der Schweiz und wohnen in Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich? Erfahren Sie, ob das KVG oder die Krankenversicherung Ihres Landes gilt und in welcher Frist Sie wählen müssen.
In welchem Land wohnen Sie?
Das Optionsrecht in Kürze
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht vor, dass Grenzgänger einmalig zwischen der Schweizer Grundversicherung (KVG) und der Krankenversicherung ihres Wohnlandes wählen können. Diese Wahl ist innerhalb einer Frist (in der Regel 3 Monate) auszuüben; andernfalls gilt automatisch das KVG. Das gewählte Regime bestimmt, wo Sie Beiträge zahlen und behandelt werden.
★ Gut zu wissen
Das Optionsrecht kann grundsätzlich nur einmal ausgeübt werden. Bevor Sie KVG, CMU oder die Versicherung Ihres Landes wählen, vergleichen Sie Deckung und tatsächliche Kosten beider Regime: Ein zugelassener Berater macht das gratis.
Häufige Fragen von Grenzgängern
- Muss ich das KVG nehmen, wenn ich in der Schweiz arbeite?
- Nein. Als Grenzgänger haben Sie ein Optionsrecht: Sie können zwischen dem Schweizer KVG und der Krankenversicherung Ihres Wohnlandes wählen. Ohne Schritt in der Frist (in der Regel 3 Monate) werden Sie jedoch automatisch dem KVG unterstellt.
- Welche Frist gilt für die Ausübung meines Optionsrechts?
- Das Optionsrecht wird grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in der Schweiz oder der Wohnsitznahme im Ausland ausgeübt. Nach dieser Frist wird ein Regimewechsel schwierig und an Bedingungen geknüpft.
- Kann ich meine Wahl nach der Entscheidung ändern?
- In der Regel wird das Optionsrecht nur einmal ausgeübt. Ein späterer Regimewechsel ist nur in besonderen Situationen möglich. Daher ist ein guter Vergleich vor der Wahl entscheidend.