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Grundversicherung (KVG) kündigen: die Rolle des 30. November

Die Grundversicherung folgt einem genauen gesetzlichen Kalender. Wer den Stichtag 30. November versteht, kann die Kasse ohne Deckungslücke wechseln.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

Warum der 30. November ein Schlüsseldatum ist

Für die Grundversicherung mit ordentlicher Franchise sieht das Gesetz ein jährliches Kündigungsrecht vor. Konkret erlaubt eine bis zum 30. November bei der Versicherung eingegangene Kündigung den Kassenwechsel auf den 1. Januar des Folgejahres. Das ist das häufigste und breiteste Fenster, um den Wettbewerb zu nutzen.

Dieses Datum bemisst sich nach dem Eingang des Schreibens, nicht nach dem Versand. Schicken Sie Ihre Kündigung daher mit komfortabler Reserve und bewahren Sie einen Sendenachweis auf.

Kasse wechseln, ohne ohne Deckung zu bleiben

Da die Grundversicherung obligatorisch ist, geht es nie darum, sie «zu beenden», sondern sie zu übertragen. Goldene Regel: Schliessen Sie zuerst bei der neuen Kasse ab, erhalten Sie die Bestätigung der Aufnahme auf den 1. Januar und kündigen Sie dann fristgerecht die alte. Eine Kasse darf eine Aufnahme in die Grundversicherung nicht ablehnen.

Achten Sie auf stimmige Daten: Die alte Deckung muss genau dann enden, wenn die neue beginnt – ohne Überschneidung und ohne Lücke.

Und bei einer Wahlfranchise?

Besondere Modelle (hohe Franchisen, alternative Modelle) können eigene Bedingungen enthalten. Prüfen Sie Ihren Vertrag: Die grossen Jahresablauf-Termine bleiben die Referenz, doch manche Modelle regeln Wechsel im Jahresverlauf strenger.

Weitere Kündigungsanlässe

Über den Jahresablauf hinaus eröffnet eine für das Folgejahr mitgeteilte Prämienerhöhung in der Regel ein Wechselrecht mit eigener Frist. Das ist der richtige Moment, um die Prämien Ihres Kantons zu vergleichen.

Ein Umzug in einen anderen Kanton kann ebenfalls einen Wechsel rechtfertigen, da die Prämien je Region variieren. Unser Assistent hilft Ihnen, das richtige Vorgehen für Ihre Situation zu bestimmen.

Gut zu wissen

Die Grunddeckung ist in der Schweiz obligatorisch: Man «streicht» das KVG nicht, man wechselt es. Kündigen Sie die alte Kasse erst, wenn eine neue Ihre Aufnahme bestätigt hat.

Häufige Fragen

Kann ich das KVG vollständig streichen?
Nein: Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Man kann nur die Kasse wechseln, nicht die Deckung streichen (ausser bei endgültiger Ausreise).
Der 30. November: Versand- oder Eingangsdatum?
Es ist das Eingangsdatum bei der Versicherung. Senden Sie Ihr Schreiben früh und mit Nachweis.

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