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Krankenkasse wechseln ohne Deckungsunterbruch

Der Wechsel der Grundversicherungskasse ist ein Recht, muss aber koordiniert werden, um nie ohne Deckung zu bleiben. Hier die sichere Methode, Schritt für Schritt.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

Warum die Reihenfolge zählt

Da die Grundversicherung obligatorisch ist, müssen Sie jederzeit gedeckt sein. Ein schlecht koordinierter Wechsel kann eine Deckungslücke oder umgekehrt eine vorübergehende Doppelzahlung schaffen. Die Reihenfolge der Schritte ist daher entscheidend.

Die richtige Abfolge: neue Kasse wählen, mit Wirkung auf den 1. Januar abschliessen, die Aufnahmebestätigung erhalten und erst dann die alte fristgerecht kündigen. Eine Kasse darf eine Aufnahme in die Grundversicherung nicht ablehnen.

Den Kalender einhalten

Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung der alten Kasse ihr innert der gesetzlichen Jahresende-Frist zugehen. Das Eingangsdatum ist massgebend: Senden Sie Ihr Schreiben früh und mit Nachweis.

Achten Sie auf stimmige Wirkungsdaten: Die alte Deckung muss genau dann enden, wenn die neue beginnt.

Und bei einem Umzug?

Ein Umzug in einen anderen Kanton kann einen Wechsel rechtfertigen, da die Prämien je Region variieren. Die Logik bleibt gleich: zuerst abschliessen, dann kündigen.

Fallen vermeiden

Verwechseln Sie Grund- und Zusatzversicherung nicht: Den Grundteil zu wechseln kündigt die Zusatzversicherung nicht automatisch, und umgekehrt. Wollen Sie alles wechseln, behandeln Sie jeden Vertrag getrennt.

Bewahren Sie schliesslich alle Bestätigungen auf. Unser Tool erstellt das Kündigungsschreiben der Grundversicherung auf das gewünschte Datum.

Gut zu wissen

Goldene Regel: Kündigen Sie die alte Kasse nie, bevor Sie die schriftliche Bestätigung der Aufnahme bei der neuen auf den 1. Januar haben.

Häufige Fragen

Kann eine Kasse ablehnen, mich für die Grundversicherung zu versichern?
Nein. Für die Grundversicherung darf der Anschluss nicht verweigert werden. Das macht den Wechsel ohne Unterbruch stets möglich.
Muss ich beim Wechsel der Grundversicherung die Zusatzversicherung kündigen?
Nein, das sind zwei getrennte Verträge. Sie können die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten, oder umgekehrt.

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