Wegen Prämienerhöhung kündigen
Wenn Ihre Kasse eine Prämienerhöhung für das Folgejahr ankündigt, behalten Sie Ihr ordentliches Wechselrecht der Grundversicherung.
Schlüsselfrist
Brief bis 30. November eingetroffen.
Nach Erhalt der Prämienverfügung (meist im Oktober) können Sie Ihre Grundversicherung per 31. Dezember kündigen. Der Brief muss spätestens am 30. November bei der Kasse eintreffen. Die neue Kasse nimmt Sie ohne Gesundheitsvorbehalt auf.
★ Gut zu wissen
Vergleichen Sie die Prämie, aber auch Franchise und Modell (Hausarzt, Telemedizin): Dort liegen oft die Einsparungen.
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