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Prämienerhöhung: Ihr Kündigungsrecht erklärt

Steigt Ihre Prämie, sind Sie nicht gebunden. Die Erhöhung eröffnet ein Wechselrecht mit kurzen Fristen. So nutzen Sie es ruhig und sicher.

Von Équipe JA Technology ·

Schweizer-Franken-Banknoten auf einem Tisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Tony Webster · CC BY 2.0

Prämienerhöhung und Kündigungsrecht

Bei der Grundversicherung geht mit der Mitteilung der Prämien für das kommende Jahr ein Recht einher, die Kasse auf den 1. Januar zu wechseln – sofern die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Die Erhöhung ist also kein Schicksal: Sie ist sogar der richtige Moment zum Vergleichen.

Bei der Zusatzversicherung (VVG) eröffnet eine Prämienerhöhung, die nicht der Gegenwert einer Leistungsverbesserung ist, oft ein ausserordentliches Kündigungsrecht, das innert kurzer Frist nach der Mitteilung auszuüben ist, je nach AVB.

Vor dem Wechsel vergleichen

Schauen Sie vor der Kündigung auf die Prämien in Ihrem Kanton und Ihrer Prämienregion: Sie variieren spürbar. Ein Kassenwechsel lohnt sich nur, wenn er Ihnen bei gleichwertigen Leistungen tatsächlich etwas bringt.

Verwechseln Sie Grund- und Zusatzversicherung nicht: Sie können die Grundversicherung wechseln, ohne die Zusatzversicherung anzutasten, und umgekehrt. Beurteilen Sie beide getrennt.

Die Falle der zu kurzen Frist

Das ausserordentliche Recht nach einer Erhöhung verfällt schnell. Notieren Sie ab Erhalt der Mitteilung die Frist und bereiten Sie Ihr Schreiben sofort vor. Ein Versand mit Nachweis bleibt unerlässlich.

Das Vorgehen Schritt für Schritt

Ermitteln Sie die betroffene Sparte (Grund- oder Zusatzversicherung), prüfen Sie die Frist, verfassen Sie ein Schreiben, das die Erhöhung als Grund nennt, falls Sie ein ausserordentliches Recht geltend machen, und senden Sie es rechtzeitig mit Nachweis. Stellen Sie bei der Grundversicherung sicher, dass Sie eine neue Aufnahme haben, bevor Sie die alte beenden.

Unser Tool füllt ein an den Grund «Prämienerhöhung» angepasstes Schreiben vor, um Ihnen Zeit zu sparen.

Gut zu wissen

Eine für das Folgejahr angekündigte Prämienerhöhung eröffnet typischerweise ein Wechselfenster, auch wenn der ordentliche Ablauf anders liegt. Handeln Sie rasch: Diese Fristen sind kurz.

Häufige Fragen

Erlaubt mir eine Prämienerhöhung immer zu kündigen?
Bei der Grundversicherung eröffnet die Prämienmitteilung das jährliche Wechselfenster. Bei der Zusatzversicherung besteht oft ein ausserordentliches Recht, wenn die Erhöhung nicht mit einer Leistungsverbesserung verbunden ist – prüfen Sie Ihre AVB.
Wie viel Zeit habe ich zum Reagieren?
Die ausserordentlichen Fristen sind kurz, oft wenige Wochen nach der Mitteilung. Handeln Sie ab Erhalt und senden Sie Ihr Schreiben mit Nachweis.

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