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Scheidung und Krankenkasse: was sich ändert, was gleich bleibt

Eine Scheidung begründet kein ausserordentliches Kündigungsrecht der KVG. Sie kann aber die Familiensituation und die kantonalen Prämienverbilligungen verändern.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

Die Scheidung begründet kein ausserordentliches KVG-Kündigungsrecht

Das KVG sieht die Scheidung nicht als ausserordentlichen Kündigungsgrund vor. Die einzigen gesetzlichen Gründe sind eine individuelle Prämienerhöhung durch die Kasse oder bestimmte gerichtliche Entscheide.

Nach einer Scheidung gilt für jeden Ex-Ehepartner weiterhin die ordentliche Kündigungsfrist: Eingang bei der Kasse bis Ende November für einen Wechsel per 1. Januar.

Was sich in der Praxis ändert

Die Scheidung kann die Situation in zwei Bereichen verändern:

### Prämien und kantonale Verbilligungen

Ändert sich das Haushaltseinkommen nach der Scheidung (Trennung der Einkünfte, Unterhaltsbeiträge, Wechselbetreuung), können sich die Ansprüche auf kantonale Prämienverbilligungen verändern. Informieren Sie die zuständige kantonale Stelle sobald die Situation geklärt ist.

### Modell und Franchise

Ein Wohnortswechsel im Rahmen der Scheidung kann die Prämienregion ändern. Das ist der richtige Moment, Franchise, Modell und Kasse vor der nächsten Frist Ende November zu überprüfen.

VVG bei Scheidung

VVG-Zusatzversicherungen werden individuell abgeschlossen — anders als die KVG gibt es keine gemeinsame VVG-Police für ein Paar. Jeder Ehepartner hat seinen eigenen Vertrag.

Eine VVG mit mehr als drei Jahren Laufzeit kann auf das Ablaufdatum mit drei Monaten Frist gekündigt werden (VVG Art. 35a), unabhängig von der familiären Situation.

Kinder: wer verwaltet die Krankenkasse?

Kinder bleiben nach der Scheidung bei ihrer bisherigen Krankenkasse, es sei denn, die Eltern entscheiden sich gemeinsam für einen Wechsel per 1. Januar (Frist Ende November). Die Aufnahmepflicht stellt sicher, dass keine zugelassene KVG-Kasse ein Kind ablehnen kann.

Bei gemeinsamem Sorgerecht ist grundsätzlich das Einverständnis beider Elternteile für einen Kassenwechsel erforderlich.

Gut zu wissen

Bei einer Scheidung behält jede Person ihre eigene KVG. Kinder bleiben bei ihrer bisherigen Kasse, ausser die Eltern entscheiden sich für einen Wechsel per 1. Januar (Frist: Ende November).

Häufige Fragen

Kann ich meine KVG nach der Scheidung sofort kündigen?
Nein. Die Scheidung ist kein ausserordentlicher KVG-Kündigungsgrund. Es gilt die ordentliche Frist: Eingang bei der Kasse bis Ende November.
Wer zahlt die Krankenkasse der Kinder nach der Scheidung?
Die Kosten werden durch den Scheidungsvertrag oder das Urteil geregelt. Kinder müssen ohne Unterbruch versichert bleiben.
Kann ich die Kasse meiner Kinder nach der Scheidung wechseln?
Ja, zu denselben Bedingungen wie zuvor: Frist Ende November. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist grundsätzlich die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.

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