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Muss man seine Krankenkassen-Kündigung begründen?

Muss man seinen Austritt gegenüber der Kasse rechtfertigen? Bei der Grundversicherung nein: kein Grund nötig. Bei der Zusatzversicherung gelten andere Regeln. Klar erklärt, was Sie schreiben müssen — und was nicht.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

Grundversicherung: kein Grund nötig

Der Kassenwechsel bei der Grundversicherung ist ein Recht. Sie müssen nicht erklären, warum Sie gehen: Weder die Suche nach einer günstigeren Prämie noch Unzufriedenheit muss im Schreiben stehen. Die Kasse darf keine Rechtfertigung verlangen, um eine ordentliche Kündigung zu akzeptieren.

Ihr Schreiben kann sich also auf das Wesentliche beschränken: Identität, Policennummer, klarer Kündigungswille, Wirkungsdatum und Unterschrift. Ein Erklärungsabsatz bringt für die Gültigkeit nichts.

Das einzige echte Hindernis: Ausstände

Wenn das Fehlen eines Grundes nie ein Problem ist, gibt es eine Situation, die einen Austritt blockiert: unbezahlte Prämien oder Kostenbeteiligungen. Solange Ihr Konto nicht bereinigt ist, kann die Kasse die Kündigung ablehnen. Begleichen Sie Ihre Ausstände, bevor Sie das Schreiben senden.

Die Prämienerhöhung ändert die Art des Vorgehens nicht: spätestens am 31. Oktober mitgeteilt, lässt sie Ihnen die Kündigung per 1. Januar unter Einhaltung des Eingangs bis 30. November. Sie müssen sie weiterhin nicht nennen.

Zusatzversicherung: die Bedingungen prüfen

Für die Zusatzversicherung (VVG) müssen Sie eine ordentliche Kündigung ebenfalls nicht begründen, doch die Fristen unterscheiden sich: Frist oft drei Monate (Eingang am 30. September) und teils eine in den AVB vorgesehene Mindestvertragsdauer. Lesen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie auf ein Datum setzen.

Halten Sie Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Kasse, verwechseln Sie die beiden Kalender nicht. Ein Schreiben kann beide Verträge nennen, doch jeder folgt seiner eigenen Frist.

Gut zu wissen

Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung verlangt keinen Grund. Eine Kündigung kann jedoch abgelehnt werden, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen unbezahlt sind.

Häufige Fragen

Kann die Kasse eine unbegründete Kündigung ablehnen?
Nein. Das Fehlen eines Grundes ist bei der Grundversicherung kein Ablehnungsgrund. Nur Ausstände bei Prämien oder Kostenbeteiligungen können den Austritt blockieren.
Muss ich eine Prämienerhöhung nennen?
Das ist nicht nötig. Sie können per 1. Januar kündigen, ohne die Erhöhung zu erwähnen, unter Einhaltung des Eingangs bis 30. November.
Und bei der Zusatzversicherung?
Auch kein Grund nötig, aber prüfen Sie die Frist (oft drei Monate) und eine mögliche Mindestvertragsdauer in Ihren AVB.

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