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Muss man seine Krankenkassen-Kündigung begründen?
Muss man seinen Austritt gegenüber der Kasse rechtfertigen? Bei der Grundversicherung nein: kein Grund nötig. Bei der Zusatzversicherung gelten andere Regeln. Klar erklärt, was Sie schreiben müssen — und was nicht.
Von Équipe JA Technology ·

Grundversicherung: kein Grund nötig
Der Kassenwechsel bei der Grundversicherung ist ein Recht. Sie müssen nicht erklären, warum Sie gehen: Weder die Suche nach einer günstigeren Prämie noch Unzufriedenheit muss im Schreiben stehen. Die Kasse darf keine Rechtfertigung verlangen, um eine ordentliche Kündigung zu akzeptieren.
Ihr Schreiben kann sich also auf das Wesentliche beschränken: Identität, Policennummer, klarer Kündigungswille, Wirkungsdatum und Unterschrift. Ein Erklärungsabsatz bringt für die Gültigkeit nichts.
Das einzige echte Hindernis: Ausstände
Wenn das Fehlen eines Grundes nie ein Problem ist, gibt es eine Situation, die einen Austritt blockiert: unbezahlte Prämien oder Kostenbeteiligungen. Solange Ihr Konto nicht bereinigt ist, kann die Kasse die Kündigung ablehnen. Begleichen Sie Ihre Ausstände, bevor Sie das Schreiben senden.
Die Prämienerhöhung ändert die Art des Vorgehens nicht: spätestens am 31. Oktober mitgeteilt, lässt sie Ihnen die Kündigung per 1. Januar unter Einhaltung des Eingangs bis 30. November. Sie müssen sie weiterhin nicht nennen.
Zusatzversicherung: die Bedingungen prüfen
Für die Zusatzversicherung (VVG) müssen Sie eine ordentliche Kündigung ebenfalls nicht begründen, doch die Fristen unterscheiden sich: Frist oft drei Monate (Eingang am 30. September) und teils eine in den AVB vorgesehene Mindestvertragsdauer. Lesen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie auf ein Datum setzen.
Halten Sie Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Kasse, verwechseln Sie die beiden Kalender nicht. Ein Schreiben kann beide Verträge nennen, doch jeder folgt seiner eigenen Frist.
★ Gut zu wissen
Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung verlangt keinen Grund. Eine Kündigung kann jedoch abgelehnt werden, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen unbezahlt sind.
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Häufige Fragen
Kann die Kasse eine unbegründete Kündigung ablehnen?
Muss ich eine Prämienerhöhung nennen?
Und bei der Zusatzversicherung?
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