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VVG und Behandlungen im Ausland: was Ihre Zusatzversicherung ausserhalb der Schweiz deckt

Die KVG deckt Notfallbehandlungen im Ausland bis zum Doppelten des Schweizer Tarifs. Die VVG kann den Rest abdecken. Was Sie vor der Reise wissen müssen.

Von Équipe JA Technology ·

Gelber Schweizer Briefkasten an einer Strasse
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gestumblindi · CC BY-SA 4.0

Was die KVG im Ausland deckt

Die KVG deckt dringende und nicht planbare Behandlungen im Ausland bis zum Doppelten des Schweizer Äquivalenztarifs. Kostet ein Notfallspitalaufenthalt im Ausland 10 000 CHF, hätte eine gleichwertige Behandlung in der Schweiz 4 000 CHF gekostet: KVG vergütet maximal 8 000 CHF (doppelter Schweizer Tarif), 2 000 CHF bleiben bei Ihnen.

Die KVG deckt keine geplanten Behandlungen im Ausland und keine Repatriierung oder Rettungsflug — diese Kosten können enorm hoch sein.

Was eine ambulante VVG im Ausland decken kann

Manche ambulante VVG enthalten eine Auslandserweiterung: Übernahme des KVG-Überrests (Rest über dem Doppeltarif), nicht dringende Auslandsbehandlungen in gewissen Grenzen, Repatriierungskosten.

Achtung: Nicht alle VVG enthalten diese Erweiterung. Prüfen Sie explizit in Ihren AVB ob und bis zu welchem Betrag.

Reiseversicherung: sinnvolle Ergänzung

Ohne Auslandsdeckung in der VVG oder bei häufigen Reisen: eine Reiseversicherung (medizinische Assistance + Repatriierung) ergänzt die KVG sinnvoll.

Das REGA-Abonnement deckt Helikopter-Rettung und Repatriierung aus dem Ausland für Schweizer und Schweizer Residenten — günstig und bei langen Auslandsaufenthalten sehr wertvoll.

Häufige Ausschlüsse für Auslandsbehandlungen

Typische Ausschlüsse im Ausland: geplante Behandlungen oder solche, die bis zur Rückkehr in die Schweiz verschoben werden können; Behandlungen in Kriegsgebieten; Folgen gefährlicher Aktivitäten.

Länder ausserhalb EU/EFTA (USA, Kanada, Australien) können sehr hohe Behandlungskosten verursachen — die KVG-Deckung (Schweizer Doppeltarif) kann weit unzureichend sein. Reiseversicherung dringend empfohlen.

Vor VVG-Wechsel: internationale Deckung prüfen

Bei regelmässigen Reisen oder Teilzeit-Auslandsaufenthalt ist internationale Deckung ein wichtiges Vergleichskriterium. Manche VVG bieten weltweite Deckung ohne geografische Grenze; andere beschränken auf Europa.

Beim Vergleich: explizit fragen 'Sind Auslandsbehandlungen enthalten? Bis zu welchem Betrag? In welchen Ländern?'

Gut zu wissen

Die KVG vergütet Notfallbehandlungen im Ausland bis zum Doppelten des Schweizer Äquivalenztarifs. Ihre ambulante VVG kann eine Erweiterung 'Behandlungen im Ausland' enthalten. Prüfen Sie, ob Ihre VVG Auslandsbehandlungen einschliesst oder ob Sie eine separate Reiseversicherung benötigen.

Häufige Fragen

Wenn ich in Frankreich notfallmässig hospitalisiert werde, vergütet mir die KVG?
Ja. Die KVG vergütet Notfallbehandlungen im Ausland bis zum Schweizer Doppeltarif. Alle Rechnungen und Dokumente aufbewahren und nach der Rückkehr der Kasse einreichen. Für EU/EFTA-Länder kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) die Abwicklung vereinfachen.
Ist die REGA in meiner KVG oder VVG enthalten?
Nein. Das REGA-Abonnement ist unabhängig. Es wird direkt bei der REGA für einen moderaten Jahresbeitrag abgeschlossen und deckt Rettungshelikoptereinsätze und Repatriierung aus dem Ausland.
Kann ich eine Operation im Ausland planen und mir von der KVG vergüten lassen?
Nein. Die KVG deckt keine geplanten Auslandsbehandlungen. In sehr seltenen Fällen (in der Schweiz nicht verfügbare Behandlung) kann eine Vorabgenehmigung erteilt werden — strenge Kriterien, Ausnahmefall.

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