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Sechs Monate Auslandseinsatz: Deckt Ihre VVG-Reiseversicherung die Rückführung wirklich?
Eine Schweizer Führungskraft geht für sechs Monate auf Auslandsmission und fragt sich, wie weit ihre VVG-Reiseversicherung tatsächlich reicht. Ein Blick auf Assistance-Leistungen und Deckungslücken.
Von Équipe JA Technology ·

Der Fall: Marc, sechs Monate Einsatz in Südostasien
Marc, 47, Ingenieur in einem Basler Konzern, wird für sechs Monate auf eine Baustelle in Südostasien entsandt. Vor der Abreise glaubt er, über seine vor Jahren abgeschlossene VVG-Reiseversicherung geschützt zu sein. Die Realität ist differenzierter: Sein Vertrag sieht zwar eine weltweite Assistance vor, begrenzt jeden ununterbrochenen Auslandsaufenthalt aber auf eine feste Dauer, oft zwischen 30 und 90 Tagen. Danach können die Leistungen entfallen, ohne dass er es bemerkt.
### Warum die KVG-Grundversicherung nicht ausreicht Die Grundversicherung deckt im Ausland nur Notfallbehandlungen, und das höchstens bis zum Doppelten der Kosten, die in der Schweiz angefallen wären. In Ländern mit teurer Privatmedizin ist diese Grenze schnell erreicht. Vor allem schliesst das KVG die medizinische Rückführung vollständig aus. Für eine lange Mission ausserhalb Europas wird eine spezialisierte VVG-Assistance daher zur tragenden Säule von Marcs Schutz.
Was eine VVG-Reiseassistance wirklich abdeckt
Eine gute VVG-Reiseversicherung verbindet zwei Bausteine: die Heilungskosten im Ausland (Spitalaufenthalt, Konsultationen, Medikamente) und die eigentliche Assistance (Transport, Rückführung, Begleitung). Eine medizinische Rückführung wird nur ausgelöst, wenn sie vom beratenden Arzt des Assisteurs als medizinisch notwendig beurteilt wird, nicht auf blossen Wunsch der versicherten Person. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Eine Rückführung aus Komfortgründen bleibt zulasten des Betroffenen.
### Häufig enthaltene Assistance-Leistungen Die meisten Verträge sehen eine rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale, die Bevorschussung der Spitalkosten, die Organisation des Krankentransports und gegebenenfalls die Überführung im Todesfall vor. Manche ergänzen die Anreise eines Angehörigen ans Krankenbett bei längerem Spitalaufenthalt oder die Weiterbehandlung nach der Rückkehr in die Schweiz. Marc muss diese Klauseln Zeile für Zeile lesen, denn die Qualität der Assistance zeigt sich im Detail.
Ausgeschlossene Zonen und Situationen: hier hakt es
Der erste Ausschluss, der temporär Entsandte überrascht, ist die Dauer. Eine klassische VVG-Reiseversicherung ist keine Expatriationsversicherung: Sie deckt punktuelle Aufenthalte, keine sechsmonatige Entsendung. Marc muss daher die maximale Dauer pro Reise prüfen und bei Bedarf eine Erweiterung oder einen speziellen Langzeit-Reisevertrag abschliessen. Ohne diesen Schritt könnte seine Deckung mitten in der Mission unbemerkt enden.
### Geografische Zonen und ausgeschlossene Risiken Länder unter Sanktionen, in bewaffnetem Konflikt oder mit behördlicher Reisewarnung können ganz oder teilweise ausgeschlossen sein. Auch Extremsport, das Führen bestimmter Fahrzeuge, nicht deklarierte Vorerkrankungen oder Folgen von Alkohol- und Drogenkonsum gehören zu den häufigen Ausschlüssen. In den USA und Kanada, wo die medizinischen Kosten sehr hoch sind, gelten oft besondere Obergrenzen oder Sublimiten.
Den Schutz vor einem langen Aufenthalt anpassen
Vor der Abreise sollte Marc von seinem Versicherer eine schriftliche Bestätigung verlangen, die die gedeckte Dauer, die Obergrenze der Heilungskosten, die ausgeschlossenen Länder und die genauen Modalitäten der Rückführung festhält. Reicht die bestehende VVG-Reiseversicherung nicht aus, kann er für die Dauer der Mission eine Langzeit-Reiseversicherung oder eine Expatriationsdeckung bei einem spezialisierten Versicherer abschliessen, ohne seine gewohnte Zusatzversicherung kündigen zu müssen.
### KVG, VVG und Arbeitgeberdeckung verzahnen Eine vom Arbeitgeber organisierte Entsendung geht oft mit einer beruflichen Unfallversicherung und manchmal mit einer internationalen Krankenversicherung einher. Marc muss diese Deckungen erfassen, um Doppelversicherungen ebenso wie Deckungslücken zu vermeiden. Die Abstimmung zwischen der in der Schweiz weitergeführten KVG, der VVG-Reiseversicherung und dem Arbeitgebervertrag bestimmt unmittelbar, welcher Betrag im Schadenfall an ihm hängen bleibt.
VVG-Reiseversicherung nach der Mission kündigen oder behalten
Bei seiner Rückkehr fragt sich Marc, ob er seine VVG-Reiseversicherung behalten soll. Anders als beim KVG richten sich VVG-Zusatzversicherungen nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers: Vertragsdauer, Kündigungsfrist und Verfall stehen in der Police, nicht im Gesetz. Vor jeder Kündigung sind diese Klauseln daher nachzulesen, denn manche Mehrjahresverträge begrenzen die Ausstiegsfenster.
### Den richtigen Zeitpunkt wählen Reist Marc regelmässig, bleibt eine leistungsstarke Reiseassistance sinnvoll. Hat er nur für seine Mission eine befristete Deckung abgeschlossen, kann er sie auslaufen lassen. In jedem Fall lohnt sich ein Leistungsvergleich vor der Kündigung: Eine schlecht kalkulierte Prämienreduktion kann im Schadenfall im Ausland teuer werden. Eine persönliche Analyse, idealerweise mit einem Makler, sichert den Entscheid ab.
★ Gut zu wissen
Die KVG-Grundversicherung deckt Notfallbehandlungen im Ausland nur sehr begrenzt und übernimmt nie eine medizinische Rückführung. Erst eine Zusatzversicherung nach VVG (Reise- oder Assistance-Versicherung) bietet weltweiten Schutz. Prüfen Sie vor einem langen Aufenthalt die maximal versicherte Reisedauer, die Obergrenze der Heilungskosten und die ausgeschlossenen Länder Ihres Vertrags.
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Häufige Fragen
Übernimmt die KVG-Grundversicherung eine medizinische Rückführung aus dem Ausland?
Deckt meine gewohnte VVG-Reiseversicherung eine sechsmonatige Mission ohne Unterbruch?
Sind Behandlungen ausserhalb Europas immer von einer Reiseassistance gedeckt?
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