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Auslandszuzug: VVG-Zusatzversicherung kündigen

Wegzug ins Ausland bedeutet nicht nur KVG- sondern auch VVG-Kündigung. Timing, legitime Gründe und vorzeitige Kündigung: alles was Sie wissen müssen.

Von Équipe JA Technology ·

Gelber Schweizer Briefkasten an einer Strasse
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gestumblindi · CC BY-SA 4.0

Auslandszuzug als legitimer vorzeitiger Kündigungsgrund

Nach Schweizer Recht ist ein definitiver Auslandszuzug ein ausserordentlicher VVG-Kündigungsgrund, auch ausserhalb der Jahresfälligkeit. Dieser Grund ist von den meisten VVG-Versicherern anerkannt und erlaubt die Kündigung auf das Wegzugsdatum mit 30 Tagen Frist.

Zur Geltendmachung: dem Versicherer den bevorstehenden Wegzug mitteilen und belegen: Gemeindeabmeldebestätigung, Auslandsarbeitsvertrag oder sonstiger Nachweis des definitiven Wegzugs.

Wann die VVG bei Auslandszuzug kündigen?

Ideal: Kündigungsbrief 30 Tage vor dem offiziellen Wegzugsdatum einschicken. Abreise 1. März: eingeschriebener Brief Anfang Februar. Kündigung tritt auf Wegzugsdatum oder 30 Tage nach Mitteilung in Kraft.

Nicht zu früh kündigen: Ihre VVG deckt Sie während des Aufenthalts in der Schweiz. Bei geplanter Hospitalisation vor der Abreise muss die VVG noch aktiv sein. VVG bis zum letzten Schweizer Tag aktiv lassen.

Kündigungsverfahren für Auslandszuzug

Schritte: (1) Eingeschriebener Brief an VVG-Versicherer: Policennummer, geplantes definitives Wegzugsdatum, Kündigungsgrund (Auslandszuzug), neue Adresse (falls bekannt). (2) Nachweis beilegen (Gemeindeabmeldebestätigung, Auslandsvertrag etc.). (3) Kündigung tritt auf Wegzugsdatum in Kraft (min. 30 Tage nach Eingang).

Bei mehreren VVG-Verträgen (Spital + Ambulant + Zahnarzt): jeden Vertrag separat kündigen oder alle Policennummern im gleichen Brief aufführen.

VVG-Prämienrückerstattung nach Wegzug

Nach dem offiziellen Wegzugsdatum bezahlte VVG-Prämien müssen anteilig zurückerstattet werden. Bei Quartals- oder Halbjahresvorauszahlung: Restbetrag wird rückerstattet.

Zahlungsbelege aufbewahren, Auslandsadresse mitteilen. Bei Verzögerung: eingeschriebene Mahnung oder KVG-Ombudsman.

VVG und internationale Deckung für Expatriates

Manche Schweizer VVG bieten vorübergehende internationale Deckung, die in den ersten Monaten im Ausland weiter schützt. Vor der Kündigung prüfen.

Für Expatriates ist eine internationale Krankenversicherung (Cigna Global, Allianz Care) langfristig passender als eine Schweizer VVG.

Gut zu wissen

Wegzug ins Ausland ist ein legitimer Sonderkündigungsgrund für die VVG — Sie müssen nicht bis zur Jahresfälligkeit warten. Kündigung jederzeit mit 30 Tagen Frist nach Mitteilung des Wegzugs möglich. VVG und KVG koordiniert kündigen, um die gesamte Schweizer Aufenthaltszeit abzudecken.

Häufige Fragen

Ich reise in 3 Wochen ab. Ist es zu spät, meine VVG jetzt zu kündigen?
Nein. Sofort eingeschriebenen Brief mit Wegzugsgrund schicken. Wenn die 30-Tage-Frist nach der Abreise abläuft, tritt die Kündigung kurz nach der Ankunft im Ausland in Kraft — Prämien für diese Periode werden anteilig erstattet.
Mein VVG-Versicherer sagt, Auslandszuzug sei kein vorzeitiger Kündigungsgrund. Stimmt das?
Nein, das ist falsch. Definitiver Auslandszuzug ist nach dem Schweizerischen Versicherungsvertragsrecht anerkannter ausserordentlicher Kündigungsgrund. Bei Verweigerung: Ombudsman der Krankenversicherung kontaktieren.
Meine VVG hat noch eine laufende Wartefrist. Kann ich trotzdem kündigen?
Ja. Legitimer Wegzugsgrund erlaubt Kündigung auch während der Wartefrist. Die Wartefrist schützt vor beliebiger Kündigung, nicht vor legitimen Sonderkündigungsgründen.

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