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Rückkehr in die Schweiz nach dem Ausland: KVG-Anmeldung
Die Rückkehr in die Schweiz verpflichtet zur KVG-Anmeldung innerhalb von drei Monaten. Rückwirkung, Franchise, Kasse und VVG — die nötigen Schritte.
Von Équipe JA Technology ·

Anmeldepflicht ab der Rückkehr
Jede in der Schweiz wohnhafte Person unterliegt der KVG-Versicherungspflicht (KVG Art. 3). Ab Ihrer Rückkehr mit Wohnsitz in der Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, sich bei einer Kasse Ihrer Wahl anzumelden.
Melden Sie sich innerhalb dieser Frist an, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Wohnsitzdatum. Versäumen Sie die drei Monate, kann die Deckung nicht rückwirkend beginnen, und der Kanton weist Ihnen von Amtes wegen eine Kasse zu.
Zwangszuweisung: was es zu vermeiden gilt
Melden Sie sich nicht spontan innerhalb von drei Monaten an, kann der Niederlassungskanton Sie von Amtes wegen einer bezeichneten Kasse zuweisen (KVG Art. 6). Kasse, Modell und Franchise stehen dann nicht zur freien Wahl.
Um diese Wahlfreiheit zu behalten, ist eine spontane Anmeldung vor Ablauf der drei Monate zwingend.
Welche Kasse und welches Modell wählen?
Die Rückkehr in die Schweiz ist der richtige Moment für einen Kassenvergleich. Die Aufnahmepflicht garantiert, dass keine zugelassene Kasse Sie ablehnen darf — auch nicht wegen einer chronischen Erkrankung oder fehlender Deckung im Ausland.
Vergleichen Sie Prämien nach Prämienregion Ihres neuen Kantons und nach Modell (Standard, Hausarzt, Telmed, HMO). Bei guter Gesundheit ist eine hohe Franchise kombiniert mit einem alternativen Modell oft die günstigste Kombination.
VVG nach Auslandaufenthalt
Möchten Sie nach der Rückkehr eine VVG-Zusatzversicherung abschliessen, sind VVG-Kassen — anders als die KVG — nicht aufnahmepflichtig. Sie können Ausschlüsse für Leiden aus dem Auslandsaufenthalt anwenden.
Für Spitalzusätze (Halb- oder Privatprivat) ist die Anmeldung in der Regel möglich, kann aber Karenzzeiten beinhalten.
Benötigte Dokumente
Zur KVG-Anmeldung benötigen Sie: einen Ausweis, einen Wohnsitznachweis in der Schweiz (Wohnsitzbescheinigung oder Mietvertrag) und ein Anmeldeformular der gewählten Kasse.
Viele Kassen ermöglichen die Onlineanmeldung. Sie erhalten nach Bestätigung Ihre Versichertenkarte (eKVG- oder Krankenkassenkarte).
★ Gut zu wissen
Melden Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz bei einer KVG-Kasse an, ist die Deckung ab dem Rückkehrdatum rückwirkend — ohne Lücke. Nach drei Monaten ist keine Rückwirkung mehr möglich.
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Häufige Fragen
Kann ich nach der Rückkehr jede Kasse wählen?
Was passiert, wenn ich kurz vor der Rückkehr im Ausland krank war?
Muss ich meine frühere Schweizer Kasse kündigen, wenn sie ruhend gestellt war?
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