Aller au contenu
Aide Résiliation Santé

Blog

Rückkehr in die Schweiz nach dem Ausland: KVG-Anmeldung

Die Rückkehr in die Schweiz verpflichtet zur KVG-Anmeldung innerhalb von drei Monaten. Rückwirkung, Franchise, Kasse und VVG — die nötigen Schritte.

Von Équipe JA Technology ·

Gelber Schweizer Briefkasten an einer Strasse
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gestumblindi · CC BY-SA 4.0

Anmeldepflicht ab der Rückkehr

Jede in der Schweiz wohnhafte Person unterliegt der KVG-Versicherungspflicht (KVG Art. 3). Ab Ihrer Rückkehr mit Wohnsitz in der Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, sich bei einer Kasse Ihrer Wahl anzumelden.

Melden Sie sich innerhalb dieser Frist an, gilt die Deckung rückwirkend ab dem Wohnsitzdatum. Versäumen Sie die drei Monate, kann die Deckung nicht rückwirkend beginnen, und der Kanton weist Ihnen von Amtes wegen eine Kasse zu.

Zwangszuweisung: was es zu vermeiden gilt

Melden Sie sich nicht spontan innerhalb von drei Monaten an, kann der Niederlassungskanton Sie von Amtes wegen einer bezeichneten Kasse zuweisen (KVG Art. 6). Kasse, Modell und Franchise stehen dann nicht zur freien Wahl.

Um diese Wahlfreiheit zu behalten, ist eine spontane Anmeldung vor Ablauf der drei Monate zwingend.

Welche Kasse und welches Modell wählen?

Die Rückkehr in die Schweiz ist der richtige Moment für einen Kassenvergleich. Die Aufnahmepflicht garantiert, dass keine zugelassene Kasse Sie ablehnen darf — auch nicht wegen einer chronischen Erkrankung oder fehlender Deckung im Ausland.

Vergleichen Sie Prämien nach Prämienregion Ihres neuen Kantons und nach Modell (Standard, Hausarzt, Telmed, HMO). Bei guter Gesundheit ist eine hohe Franchise kombiniert mit einem alternativen Modell oft die günstigste Kombination.

VVG nach Auslandaufenthalt

Möchten Sie nach der Rückkehr eine VVG-Zusatzversicherung abschliessen, sind VVG-Kassen — anders als die KVG — nicht aufnahmepflichtig. Sie können Ausschlüsse für Leiden aus dem Auslandsaufenthalt anwenden.

Für Spitalzusätze (Halb- oder Privatprivat) ist die Anmeldung in der Regel möglich, kann aber Karenzzeiten beinhalten.

Benötigte Dokumente

Zur KVG-Anmeldung benötigen Sie: einen Ausweis, einen Wohnsitznachweis in der Schweiz (Wohnsitzbescheinigung oder Mietvertrag) und ein Anmeldeformular der gewählten Kasse.

Viele Kassen ermöglichen die Onlineanmeldung. Sie erhalten nach Bestätigung Ihre Versichertenkarte (eKVG- oder Krankenkassenkarte).

Gut zu wissen

Melden Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz bei einer KVG-Kasse an, ist die Deckung ab dem Rückkehrdatum rückwirkend — ohne Lücke. Nach drei Monaten ist keine Rückwirkung mehr möglich.

Häufige Fragen

Kann ich nach der Rückkehr jede Kasse wählen?
Ja. Die Aufnahmepflicht garantiert, dass keine zugelassene KVG-Kasse Sie ablehnen darf, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand.
Was passiert, wenn ich kurz vor der Rückkehr im Ausland krank war?
Die KVG kann Auslandsbehandlungen nur bis zur Höhe des Doppelten des Schweizer Tarifs vergüten — und nur, wenn Sie bereits angemeldet waren. Behandlungen vor der Anmeldung sind nicht abgedeckt.
Muss ich meine frühere Schweizer Kasse kündigen, wenn sie ruhend gestellt war?
Wenn Ihre Mitgliedschaft ruhend war, können Sie sie bei derselben Kasse reaktivieren oder sich bei einer neuen Kasse anmelden, was die ruhende Mitgliedschaft automatisch beendet.

Meinen Brief erhalten

Um Ihren Brief zu erstellen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.

  • FINMA-zugelassener Broker F01104644
  • Daten in der Schweiz gehostet
  • 100 % kostenlos
  • Unverbindlich

Nummer erforderlich, damit unser FINMA-Partnerbroker Sie zurückrufen kann.

Kündigungsfrist Grundversicherung

TageStd.Min.

Kündigung bis 30. November eingegangen, Wirkung ab 1. Januar.

Ihre Daten sind in guten Händen

Unser Partnerbroker ist bei der FINMA registriert. Ihre Daten werden an unseren unabhängigen, von der FINMA zugelassenen Schweizer Partnerbroker übermittelt (Nr. F01104644.

  • Daten in der Schweiz gespeichert, verschlüsselt mit TLS 1.3 + AES-256.
  • Konform mit dem revidierten DSG. Kein Weiterverkauf an nicht autorisierte Dritte.
  • Persönlicher PDF-Vergleich innert 24 Arbeitsstunden.