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VVG Halbprivat: Lohnt sich dieser Zusatz in der Schweiz?

Das Halbprivatspital ist der meistgewählte VVG-Zusatz in der Schweiz. Was bringt er wirklich — und wann ist er überflüssig?

Von Équipe JA Technology ·

Schweizer-Franken-Banknoten auf einem Tisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Tony Webster · CC BY 2.0

Was der VVG-Spitalzusatz abdeckt

Die KVG deckt die Hospitalisation in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) in Spitälern der Kantonsliste. Ein VVG-Zusatz 'Halbprivat' deckt ein Zimmer mit zwei Betten und — je nach Police — die Wahl des Chefarztes oder eines zugelassenen Arztes.

Der 'Privat'-Zusatz geht weiter: Einzelzimmer und erweiterte Arztwahl. Diese zwei Garantien sind verschieden und haben unterschiedliche Prämien.

Was die Halbprivat-Deckung nicht abdeckt

Die Halbprivatdeckung deckt nicht die medizinischen Leistungen selbst (KVG-Pflicht), Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste, ordentliche Zahnarztkosten oder Aufenthalte in nicht anerkannten Einrichtungen.

Auch Auslandshospitalisierungen über dem KVG-Limit (Doppel des Schweizer Tarifs) sind nicht abgedeckt, es sei denn, eine Internationale-Klausel ist in der Police vorgesehen.

Bei Notfallhospitalisierungen gelten die Policeninhalte. Einige Kassen verlangen eine Voranmeldung für planbare Eingriffe.

Lohnt sich der Zusatz?

Die Monatsprämie für eine Halbprivatdeckung variiert je nach Alter und Kasse. Für Erwachsene zwischen 40 und 60 Jahren liegt sie oft zwischen 50 und 150 CHF/Monat (600 bis 1 800 CHF/Jahr).

Statistisch wird die Mehrheit der Versicherten seltener als einmal in fünf Jahren hospitalisiert. Die kumulierten Prämien übersteigen über 10 Jahre oft den Wert der effektiv bezogenen Leistungen.

Für Profile mit erhöhtem Hospitalisierungsrisiko (chronische Erkrankungen, geplante Eingriffe, über 60 Jahre) kann die Halbprivatdeckung sinnvoll sein — besonders wenn das Zweibettzimmer oder die Wahl des Arztes Priorität hat.

Wie man eine VVG-Spitaldeckung kündigt

Die VVG ist nach drei Jahren Laufzeit mit drei Monaten Frist auf das Ablaufdatum kündbar (VVG Art. 35a), per Einschreiben an die Kasse.

Achtung: Einige Policen haben ein Ablaufdatum, das nicht dem 31. Dezember entspricht. Prüfen Sie das genaue Ablaufdatum in Ihrer Police oder auf Ihrer Prämienrechnung, bevor Sie kündigen.

Im Gegensatz zur KVG muss nach einer VVG-Kündigung keine neue Police abgeschlossen werden — die VVG ist freiwillig.

Gut zu wissen

Der Halbprivatzusatz gilt nur für Spitäler mit einer halbprivaten Abteilung. In Kliniken ohne diese Abteilung kann der Zusatz wirkungslos sein. Prüfen Sie die gedeckten Einrichtungen in Ihrer Police vor dem Abschluss oder der Erneuerung.

Häufige Fragen

Kann ich meine Halbprivat-VVG kündigen, wenn ich sie nie benützt habe?
Ja. Nach drei Jahren Laufzeit können Sie auf das Ablaufdatum mit drei Monaten Frist kündigen — ohne Begründung und ohne Rücksicht auf Schadenfälle (VVG Art. 35a).
Erlaubt der Halbprivatzusatz die Wahl des Arztes im Spital?
Je nach Police. Viele beinhalten die 'freie Arztwahl' oder die 'Chefarztabteilung', aber die Formulierungen variieren. Prüfen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Was deckt die KVG ohne VVG-Zusatz bei einer Hospitalisation?
Die KVG deckt die Hospitalisation in der allgemeinen Abteilung in Kantonsspitälern, medizinische und pflegerische Leistungen, Medikamente der Liste und Analysen. Kein besonderes Recht auf Zimmer oder Arzt.

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