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Ratgeber

Grund- und Zusatzversicherung: den Unterschied verstehen, bevor man kündigt

In der Schweiz existieren zwei Welten nebeneinander: die obligatorische Grundversicherung (KVG) und die freiwilligen Zusatzversicherungen (VVG). Die Kündigungsregeln sind grundlegend verschieden. Zu wissen, welche Sie kündigen, erspart böse Überraschungen.

Zwei Rechtsordnungen, zwei Logiken

Die Schweizer Krankenversicherung gliedert sich in zwei Bereiche. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung, geregelt durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), deckt alle gleich ab: Der Leistungskatalog ist vom Bund festgelegt und bei allen Versicherern identisch. Die Zusatzversicherung untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Sie ist ein privater Vertrag zwischen Ihnen und der Gesellschaft, dessen Inhalt von Angebot zu Angebot frei variiert.

Diese Unterscheidung ist nicht nur administrativer Natur. Sie bestimmt Ihre Rechte beim Austritt: Das KVG schützt die versicherte Person stark und sieht kurze, vorhersehbare Fristen vor, während das VVG den Vertragsbedingungen viel Raum lässt, die oft weniger verbraucherfreundlich sind.

Was die Grundversicherung (KVG) abdeckt

Die Grundversicherung übernimmt die wesentliche medizinische Versorgung: Arztbesuche, Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton, Medikamente der offiziellen Liste, Mutterschaft sowie einen Teil der Notfallbehandlung im Ausland. Da der Katalog gesetzlich festgelegt ist, bringt ein teurerer Versicherer in der Grundversicherung keine zusätzlichen Leistungen.

Sie beteiligen sich an den Kosten über die gewählte Jahresfranchise und den Selbstbehalt. Die ordentliche Franchise für Erwachsene bewegt sich zwischen einem gesetzlich festgelegten Minimum und Maximum; der Selbstbehalt beträgt 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten, begrenzt auf einen in der Verordnung definierten Jahresbetrag.

Was Zusatzversicherungen (VVG) abdecken

Zusatzversicherungen sind freiwillig und ergänzen Komfort oder Leistungen, die von der Grundversicherung nicht abgedeckt sind: Alternativmedizin, Zahnbehandlung, halbprivates oder privates Spitalzimmer, Brillen, Fitness oder erweiterter Auslandschutz. Jeder Versicherer legt Garantien, Ausschlüsse und Prämien frei fest.

Anders als bei der Grundversicherung ist der Versicherer nicht verpflichtet, Sie in der Zusatzversicherung aufzunehmen: Er kann einen Gesundheitsfragebogen verlangen, Vorbehalte anbringen oder den Vertrag ablehnen. Das ist entscheidend, bevor Sie eine Zusatzversicherung kündigen, um eine andere zu suchen.

Warum der Unterschied bei der Kündigung alles ändert

Bei der Grundversicherung folgt der Versichererwechsel einem allgemein bekannten gesetzlichen Kalender rund um das Jahresende und die Prämienmitteilung. Die Kündigung ist ein Recht: Kein Grundversicherer kann Sie zurückhalten, wenn das Verfahren eingehalten wird.

Bei der Zusatzversicherung hängt alles vom Vertrag ab: Anfangsdauer, Ablauftermin, Kündigungsfrist. Das Gesetz sieht jedoch Schutzbestimmungen vor, insbesondere ein Kündigungsrecht nach einer gewissen Vertragsdauer. Klären Sie zuerst, welcher Ordnung die zu kündigende Police untersteht.

Der richtige Reflex

Lesen Sie die genaue Bezeichnung Ihrer Police und achten Sie auf den Vermerk KVG oder VVG. Im Zweifel präzisiert dies der Versicherungsausweis oder die Prämienabrechnung. Sobald die Ordnung feststeht, wissen Sie, welches Verfahren gilt, und unser Assistent leitet Sie zum richtigen Schreiben.

Gut zu wissen

Prüfen Sie vor dem Versenden eines Schreibens oben auf Ihrer Police, ob dort «KVG» (obligatorische Krankenpflege) oder «VVG» (Zusatzversicherung) steht. Beide werden weder zu denselben Terminen noch nach denselben Regeln gekündigt.

Häufige Fragen

Kann ich meine Zusatzversicherung kündigen und die Grundversicherung beim selben Versicherer behalten?
Ja. Grund- und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge, auch bei einem einzigen Versicherer. Sie können die eine verlassen und die andere behalten, sofern Sie die jeweiligen Fristen einhalten.
Kostet der Wechsel der Grundversicherung etwas?
Nein. Der Versichererwechsel in der Grundversicherung ist kostenlos und ein gesetzliches Recht, sofern Verfahren und Fristen eingehalten werden.

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