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Kündigungshilfe

Prämienerhöhung der Zusatzversicherung (VVG): das ausserordentliche Kündigungsrecht

Erhöht der Versicherer die Prämie einer Zusatzversicherung, löst er oft ein ausserordentliches Kündigungsrecht aus. Sie müssen jedoch rasch und formgerecht handeln.

Warum eine Erhöhung eine Ausstiegstür öffnet

Anders als die Grundversicherung untersteht der Zusatz dem Privatrecht (VVG) und seinen Bedingungen. Viele dieser Verträge sehen vor, dass die versicherte Person bei einer vom Versicherer beschlossenen Prämienerhöhung ausserordentlich kündigen kann, also ohne den ordentlichen Jahresablauf abzuwarten. Die Logik ist einfach: Ändert der Versicherer den Preis, dürfen Sie diese neue Lage ablehnen und gehen.

Dieses Recht ist jedoch nicht in jedem Fall automatisch: Es muss vom Vertrag oder anwendbaren Recht vorgesehen sein und wird innert einer kurzen Frist ab Erhalt des Erhöhungsavis ausgeübt. Lesen Sie das Erhöhungsschreiben genau: Es nennt oft selbst die Kündigungsmöglichkeit und die Frist dafür.

Fristgerecht und formgerecht handeln

Die klassische Falle ist, die Frist verstreichen zu lassen. Eine ausserordentliche Kündigung muss den Versicherer in der Regel innert weniger Tage nach der Mitteilung der Erhöhung erreichen. Danach gilt wieder das ordentliche Regime und Sie müssen den nächsten Jahresablauf abwarten. Notieren Sie ab Erhalt des Avis den Stichtag und bereiten Sie das Schreiben unverzüglich vor.

Auch die Form zählt. Geben Sie klar an, dass Sie wegen der mitgeteilten Prämienerhöhung kündigen, nennen Sie Policennummer und Datum der neuen Prämie und verlangen Sie die Bestätigung, dass der Vertrag auf das massgebende Datum endet. Senden Sie nachverfolgbar und bewahren Sie den Nachweis: Bei Streit ist das Eingangsdatum entscheidend.

Wollen Sie eine gleichwertige Zusatzdeckung behalten, prüfen Sie zuerst Ihre Aufnahme anderswo, bevor Sie kündigen: Anders als bei der Grundversicherung kann ein neuer Zusatzversicherer die Aufnahme ablehnen oder einschränken.

Ausserordentlich oder ordentlich: den richtigen Weg wählen

Bei einer Erhöhung bestehen zwei Wege nebeneinander, und Sie müssen den richtigen wählen. Der ausserordentliche Weg erlaubt den sofortigen Ausstieg, ohne das Jahresende abzuwarten, unterliegt aber einer kurzen Frist und der Bedingung, dass die Erhöhung tatsächlich Grund Ihres Austritts ist. Der ordentliche Weg bleibt stets zum vertraglichen Jahresablauf offen, ohne dass ein Grund genannt werden muss.

Ist die Erhöhung moderat und der Ablauf ohnehin nah, genügt oft der ordentliche Weg und vermeidet jede Debatte über die Wahrung der ausserordentlichen Frist. Ist der Ablauf hingegen fern und die Erhöhung erheblich, wird der ausserordentliche Weg wertvoll, weil er die Bindung verkürzt. Zu erkennen, in welchem Fall Sie sind, lenkt das gesamte weitere Vorgehen.

Welcher Weg auch immer: Denken Sie daran, dass die Zusatzversicherung nicht obligatorisch ist. Sie können sie ersatzlos kündigen, wenn sie Ihnen nichts mehr nützt. Ist sie aber nötig, sichern Sie zuerst eine neue Deckung, da die Aufnahme dort an eine Prüfung Ihrer Lage geknüpft sein kann.

Ihre ausserordentliche Kündigung formalisieren

Damit die kurze Frist nicht verstreicht, formalisieren Sie sofort. Hier erzeugen Sie ein Schreiben mit dem Grund der Prämienerhöhung, unterschriftsbereit. Das Werkzeug übernimmt keine erfundenen Beträge: Es stützt sich auf Ihre Angaben und den von Ihnen genannten Grund.

Gut zu wissen

Das Erhöhungsschreiben Ihres Versicherers nennt oft selbst die Frist für die ausserordentliche Kündigung: Ihre erste Quelle zur Prüfung.

Häufige Fragen

Eröffnet jede Prämienerhöhung ein Kündigungsrecht?
Das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Erhöhung muss vom Vertrag oder anwendbaren Recht vorgesehen sein. Prüfen Sie Ihre Bedingungen und das Erhöhungsschreiben, das dieses Recht und seine Frist oft nennt.
Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?
Die Frist ist kurz und läuft ab Erhalt des Avis. Sie steht meist in Ihren Bedingungen oder im Erhöhungsschreiben: Handeln Sie sofort, um sie nicht zu verpassen.

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