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Kündigungshilfe

Prämienerhöhung der Grundversicherung: Ihr Recht zu kündigen

Wenn Ihre Kasse die Prämien erhöht, sind Sie nicht gefangen. Die Grundversicherung (KVG) erlaubt jedes Jahr einen Kassenwechsel, und die Erhöhung ist der ideale Moment zum Vergleichen.

Eine Prämienerhöhung ist nie ein Schicksal

Jeden Herbst teilen die Kassen die Prämien des Folgejahres mit. Steigt Ihre, haben Sie einen klaren Hebel: Da die Grundversicherung dem KVG untersteht, können Sie zum Jahresende die Kasse wechseln. Die gedeckten Leistungen sind von Kasse zu Kasse identisch, da der Katalog gesetzlich festgelegt ist; nur die Prämie variiert. Vergleichen und wechseln schmälert Ihre Deckung also nicht, es ist ein rein wirtschaftlicher Entscheid.

Die angekündigte Erhöhung ist genau das Signal, das den Vergleich auslösen sollte. Viele Versicherte erdulden sie aus Trägheit, dabei genügt es, die Kündigungsfrist zum Jahresende zu wahren, um auf den 1. Januar zu einer günstigeren Kasse zu wechseln – ohne Deckungslücke und ohne Gesundheitsfragebogen.

Der einzuhaltende Zeitplan

Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss Ihre Kündigung die aktuelle Kasse vor dem Jahresend-Stichtag erreichen, und Prämien sowie Kostenbeteiligungen müssen bezahlt sein. Konkret haben Sie ab Erhalt des Erhöhungsavis im Herbst ein Zeitfenster, um zu entscheiden, eine neue Kasse zu wählen, die Aufnahme zu bestätigen und die Kündigung zu senden.

Die Reihenfolge zählt: zuerst bei der neuen Kasse abschliessen, dann die alte kündigen. Da die Aufnahme in die Grundversicherung garantiert ist, kann die neue Kasse Ihren Eintritt nicht ablehnen oder aufschieben. So vermeiden Sie jedes Risiko, auch nur einen Tag ohne aktiven Vertrag dazustehen.

Senden Sie die Kündigung nachverfolgbar und bewahren Sie den Nachweis: Bei Streit über das Datum zählt er. Das Eingangsdatum beim Versicherer geht stets dem Datum Ihres Briefs vor.

Klug vergleichen, bevor Sie wechseln

Ein Kassenwechsel gegen eine Erhöhung lohnt sich nur, wenn Sie die richtigen Punkte vergleichen. Da die Leistungen der Grundversicherung überall gleich sind, konzentriert sich der Vergleich auf drei Hebel: die für das Folgejahr angekündigte Prämie, die gewählte Franchise und das Versicherungsmodell. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber Ihre Kostenbeteiligung im Behandlungsfall; ein Modell mit Hausarzt oder Telemedizin senkt die Prämie oft gegen einen stärker geführten Behandlungsweg.

Es lohnt sich daher, in erwarteten Gesamtkosten zu denken, nicht nur in der Monatsprämie. Eine scheinbar günstigere Kasse kann es weniger sein, sobald Franchise und Modell nach Ihrem tatsächlichen Behandlungsbedarf berücksichtigt werden. Umgekehrt kann eine hohe Franchise sehr vorteilhaft sein, wenn Sie selten zum Arzt gehen.

Berücksichtigen Sie auch Servicequalität und Rückerstattungstempo, die sich nicht am Tarif ablesen, aber im Alltag zählen. Steht Ihre Wahl fest, bestätigen Sie die Aufnahme, bevor Sie die alte Kasse kündigen, und senden Sie die Kündigung innert der Jahresendfrist.

Zum Handeln übergehen

Wenn die Erhöhung den Ausschlag gibt, lassen Sie den Termin nicht verstreichen. Hier erzeugen Sie ein auf einen Kassenwechsel zum Jahresende abgestimmtes Kündigungsschreiben, unterschriftsbereit. Es werden keine Beträge erfunden: nur Ihre persönlichen Angaben und das richtige Enddatum übernommen.

Gut zu wissen

Die Erhöhung betrifft auch Franchise und Modell: Nutzen Sie den Wechsel, um diese beiden Wahlmöglichkeiten zu überprüfen, die die Endprämie stark beeinflussen.

Häufige Fragen

Eröffnet die Prämienerhöhung eine besondere Frist für die Grundversicherung?
Die Grundversicherung ist ohnehin zum Jahresende kündbar. Die Erhöhung eröffnet keine andere Frist, fällt aber in das offene Jahresfenster: der Moment zu handeln.
Verliere ich beim Kassenwechsel Leistungen?
Nein. Der Katalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und überall gleich. Sie wechseln den Versicherer, nicht das Deckungsniveau.

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