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Kündigungshilfe

Welche Frist gilt für die Kündigung einer Zusatzversicherung in der Schweiz?

Jahresablauf, Mindestdauer, Vorlauf: Die Frist einer Zusatzversicherung (VVG) hängt von Ihrem Vertrag ab. So lesen Sie sie richtig.

Die Frist stammt nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Vertrag

Anders als die Grundversicherung, deren Fristen das KVG vorgibt, untersteht der Zusatz dem VVG und vor allem den von Ihnen akzeptierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dort, nicht in einer allgemeinen Regel, steht Ihre echte Frist. Drei Punkte kehren fast immer wieder: das Ablaufdatum (oft der 31. Dezember), der vor diesem Datum einzuhaltende Vorlauf (eine im Vertrag festgelegte Zahl von Tagen oder Monaten) und eine mögliche Mindestvertragsdauer in den ersten Jahren.

Öffnen Sie zur Klärung Ihre Police und suchen Sie die Rubriken «Ablauf», «Vertragsdauer» und «Kündigung». Massgebend ist nicht der Tag des Versands, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eintrifft. Rechnen Sie die Postlaufzeit ein.

Ordentlicher Ablauf und ausserordentliche Rechte

Zum ordentlichen Ablauf kündigen Sie unter Einhaltung des vorgesehenen Vorlaufs: Kein Grund ist nötig. Das ist der einfachste Weg, einige Wochen vor dem Stichtag vorzubereiten, um die Postzeiten einzurechnen.

Daneben eröffnen bestimmte Ereignisse ein im Vertrag oder Gesetz vorgesehenes ausserordentliches Kündigungsrecht: Eine vom Versicherer mitgeteilte Prämienerhöhung erlaubt meist die Kündigung ausserhalb des Ablaufs innert kurzer Frist nach Erhalt der Anzeige. Diese Rechte sind wertvoll, aber an Form und Eile gebunden.

Mindestdauer: was ein mehrjähriger Vertrag ändert

Manche Zusatzversicherungen enthalten eine Mindestvertragsdauer, mitunter über mehrere Jahre. Diese im Privatrecht zulässige Klausel bedeutet, dass die ordentliche Kündigung zum Jahresablauf erst nach Ablauf dieser Dauer möglich ist. Davor bleiben nur ausserordentliche Wege offen: mitgeteilte Prämienerhöhung, wesentliche Änderung der Bedingungen oder ein anderer im Vertrag ausdrücklich vorgesehener Grund.

Wichtig ist daher, das jährliche Ablaufdatum von der Mindestdauer zu unterscheiden. Eine Zusatzversicherung kann jeden 31. Dezember «ablaufen» und dennoch durch eine noch laufende Mindestdauer gebunden sein. Wer die Dauerklausel genau liest, glaubt nicht irrtümlich, frei zu sein, und erlebt dann keine abgelehnte Kündigung.

Sind Sie an eine Mindestdauer gebunden und greift kein ausserordentlicher Grund, ist die beste Strategie, die Kündigung auf den ersten möglichen Ablauf zu legen. Das Schreiben schon heute vorzubereiten, datiert auf den korrekten Ablauf, sichert, dass Sie das Fenster nicht verpassen, wenn es sich endlich öffnet.

Den Termin nicht verpassen

Planen Sie einen komfortablen Vorlauf, bereiten Sie das Schreiben vor und senden Sie es über einen nachverfolgbaren Weg. Hier erzeugen Sie ein fertiges, datiertes und korrektes Schreiben und versenden es sofort. Das Werkzeug verlangt nur das Nötige und erfindet keine Beträge: Es hilft Ihnen nur, Ihren Entscheid rechtzeitig zu formalisieren.

Gut zu wissen

Rechnen Sie stets mit dem «Eingangsdatum beim Versicherer», nie mit dem «Versanddatum». Wenige Tage Postlaufzeit können eine Kündigung ins Folgejahr verschieben.

Häufige Fragen

Gibt es eine einheitliche gesetzliche Frist für alle Zusatzversicherungen?
Nein. Die Frist hängt von den Bedingungen jedes Vertrags ab. Das Gesetz regelt ausserordentliche Kündigungen, doch ordentlicher Ablauf und Vorlauf sind Sache Ihrer Police.
Was, wenn ich den Termin um wenige Tage verpasst habe?
Prüfen Sie zuerst, ob ein ausserordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Sonst wirkt die Kündigung auf den nächsten Ablauf: Bereiten Sie das Schreiben jetzt vor, um es nicht zu vergessen.

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