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Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Eine Zahnzusatzversicherung (VVG) kündigen

Die Zahndeckung ist eine eigenständige Zusatzversicherung. Ihre Kündigung folgt den Regeln des VVG, mit einigen Besonderheiten, die Sie vor dem Versand kennen sollten.

Eine Zusatzversicherung unter anderen

Die Zahnzusatzversicherung hat nichts mit der Grundversicherung zu tun: Gängige Zahnbehandlungen gehören nicht zum obligatorischen KVG-Katalog, und genau deshalb gibt es Zusatzprodukte. Diese Deckung ist also eine privatrechtliche Zusatzversicherung (VVG), denselben Kündigungsgrundsätzen unterstellt wie andere: Jahresablauf, vertraglicher Vorlauf und mitunter eine Mindestdauer.

Das Erste ist, in Ihren Unterlagen das genaue Zahnprodukt zu finden, das Sie kündigen wollen. Viele Versicherte haben mehrere Zusatzversicherungen beim selben Versicherer (Spital, Komplementärmedizin, Zahn). Nennt Ihr Brief das Zahnprodukt nicht ausdrücklich, kann der Versicherer die falsche Deckung kündigen oder Rückfragen stellen.

Besonderheiten, die Sie einplanen sollten

Zahnprodukte haben mitunter Besonderheiten: Wartezeiten beim Beitritt, jährliche Höchstgrenzen oder Bedingungen bei laufenden Behandlungen. Für die Kündigung zählt, Ablauf und Vorlauf Ihrer Bedingungen zu wahren. Prüfen Sie auch eine mögliche Mindestdauer, bei dieser Produktart häufig.

Läuft eine Zahnbehandlung, prüfen Sie, was Ihre Bedingungen zur Übernahme nach Vertragsende vorsehen. Eine Kündigung streicht bereits erworbene Leistungen nicht rückwirkend, beendet aber die Deckung für die Zukunft: Planen Sie entsprechend.

Da die Zahnzusatzversicherung nicht obligatorisch ist, können Sie sie ersatzlos kündigen. Wollen Sie aber anderswo eine neue Zahndeckung, prüfen Sie zuerst Ihre Aufnahme, da ein neuer Versicherer Bedingungen stellen kann, etwa im Hinblick auf den Zahnzustand.

Das richtige Produkt im Brief benennen

Um Verwechslungen zu vermeiden, nennen Sie ausdrücklich das Zahnprodukt und seine Policennummer, geben Sie das gewünschte Enddatum an und präzisieren Sie, dass allfällige andere Deckungen nicht betroffen sind. Senden Sie nachverfolgbar und bewahren Sie den Nachweis.

Diese Präzision ist die beste Gewähr, dass der Versicherer genau die gewünschte Kündigung umsetzt, ohne Ihre anderen Verträge anzurühren.

Ihren Zahnbrief vorbereiten

Hier erzeugen Sie ein unterschriftsbereites Kündigungsschreiben für Ihre Zusatzversicherung mit Angabe des betroffenen Produkts. Es wird kein Betrag erfunden: nur Ihre Angaben und das Enddatum übernommen.

Gut zu wissen

Nennen Sie ausdrücklich das Zahnprodukt und seine Policennummer: So vermeiden Sie am besten, dass der Versicherer eine andere Ihrer Zusatzversicherungen kündigt.

Häufige Fragen

Sind Zahnbehandlungen von der Grundversicherung gedeckt?
Gängige Zahnbehandlungen gehören nicht zum obligatorischen KVG-Katalog. Daher läuft eine Zahndeckung über eine privatrechtliche Zusatzversicherung (VVG), die nach eigenen Bedingungen gekündigt wird.
Wie vermeide ich, die falsche Deckung zu kündigen?
Nennen Sie Zahnprodukt und Policennummer im Brief und präzisieren Sie, dass Ihre anderen Zusatzversicherungen nicht betroffen sind. Das verhindert Verwechslungen beim Versicherer.

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