Kündigungshilfe
Zusatzversicherung nach einem Schadenfall kündigen: was das VVG erlaubt
Nach einem Leistungsfall können Vertrag oder Gesetz ein Kündigungsrecht für versicherte Person wie Versicherer eröffnen. So lesen Sie diese Lage, statt sie zu erleiden.
Der Schadenfall, ein Ereignis in beide Richtungen
In einer privatrechtlichen Zusatzversicherung (VVG) kann der Eintritt eines Leistungsfalls, oft Schadenfall genannt, je nach Bedingungen ein Kündigungsrecht eröffnen. Dieses Recht ist nicht einseitig: Es kann der versicherten Person zugutekommen, die gehen will, aber auch dem Versicherer. Daher ist es wichtig zu verstehen, was Ihr Vertrag genau vorsieht, bevor Sie handeln oder reagieren.
Für die versicherte Person kann dieser Mechanismus nützlich sein, wenn sie anlässlich einer Leistung feststellt, dass die Deckung ihren Bedürfnissen nicht mehr entspricht. Für den Versicherer kann es ein durch die Bedingungen geregelter Grund zur Vertragsbeendigung sein. Das Bestehen und die Modalitäten dieses Rechts zu kennen, bewahrt Sie vor Überraschungen.
Ihre Bedingungen prüfen
Lesen Sie zuerst die Klausel zur Kündigung nach Schadenfall in Ihren Bedingungen. Sie sagt, ob dieses Recht besteht, wer es ausüben kann, innert welcher Frist ab Auszahlung der Leistung oder Abschluss des Falls und in welcher Form. Ohne diese Lektüre wissen Sie nicht, ob das Fenster offen ist und bis wann.
Besteht das Recht und wollen Sie es ausüben, handeln Sie innert der genannten, meist kurzen Frist. Verfassen Sie ein Schreiben, das den Grund nennt, Policennummer und Fallreferenz angibt und das gewünschte Enddatum präzisiert. Senden Sie nachverfolgbar und bewahren Sie den Nachweis.
Beruft sich der Versicherer Ihnen gegenüber auf dieses Recht, prüfen Sie, ob die Voraussetzungen erfüllt und die Frist gewahrt sind. Im Zweifel können Sie schriftliche Erläuterungen verlangen, bevor Sie das Vertragsende akzeptieren.
Eine Deckung behalten, wenn sie nützt
Da die Zusatzversicherung nicht obligatorisch ist, kann ein Austritt nach Schadenfall eine bewusste Wahl sein. Bleibt die Deckung aber nötig, planen Sie voraus: Suchen und bestätigen Sie eine Aufnahme anderswo, bevor Sie kündigen, da ein neuer Zusatzversicherer die Aufnahme an eine Prüfung Ihrer Lage knüpfen kann.
Diese Vorsicht ist nach einem Leistungsfall umso wichtiger, da dieser die von einem neuen Versicherer angebotenen Bedingungen beeinflussen kann.
Ihr Vorgehen formalisieren
Hier erzeugen Sie ein begründetes, unterschriftsbereites Schreiben mit dem Grund des Leistungsfalls. Es wird kein Betrag erfunden: Das Werkzeug stützt sich auf Ihre Angaben und den von Ihnen genannten Grund.
★ Gut zu wissen
Das Kündigungsrecht nach Schadenfall ist, wo es besteht, oft kurzfristig und kann beiden Parteien dienen. Lesen Sie die einschlägige Klausel vor dem Handeln.
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