Kündigungshilfe
Kündigungsschreiben für eine Spitalzusatzversicherung (VVG)
Die Spitalversicherung (halbprivat oder privat) ist eine Zusatzversicherung nach VVG. So kündigen Sie sie sauber, mit der richtigen Frist und einer Vorlage zum Unterschreiben.
Was eine Spitalversicherung ist
Die Spitalzusatzversicherung ist eine freiwillige Deckung, die Komfort und freie Wahl bei einem Spitalaufenthalt finanziert: halbprivate oder private Abteilung, Arztwahl, manchmal Deckung in der ganzen Schweiz. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und unterscheidet sich von der Grundversicherung (KVG), die den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton bereits abdeckt.
Diese Deckung zu kündigen ist eine häufige Budgetentscheidung, da ihre Prämien mit dem Alter steigen. Doch da der Versicherer keine Pflicht zur Wiederaufnahme hat und Gesundheitsvorbehalte anbringen kann, verdient die Entscheidung Überlegung.
Unterscheiden Sie vor dem Kündigen klar Ihre Spitalversicherung von Ihrer Grundversicherung: die Grundversicherung (KVG) garantiert die medizinische Übernahme des Aufenthalts, während die Zusatzversicherung nur den Komfortzuschlag und die freie Wahl finanziert. Das Verlassen der Spitalzusatzversicherung lässt Sie also nie ohne grundlegende Spitaldeckung.
Frist und Mindestlaufzeit prüfen
Die übliche Kündigungsfrist einer VVG-Zusatzversicherung beträgt 3 Monate vor dem Jahresablauf, was die Frist oft auf den 30. September für ein Ende zum 31. Dezember legt. Manche Spitalpolicen sehen jedoch eine mehrjährige Mindestlaufzeit vor: dann können Sie erst zu deren Ende kündigen. Ihre AVB nennen den genauen Ablauf und die Frist.
Prüfen Sie auch, ob ein ausserordentliches Kündigungsrecht offen ist, etwa bei einer vom Versicherer mitgeteilten Prämienerhöhung: je nach Vertrag können Sie dann ausserterminlich innert kurzer Frist nach der Mitteilung kündigen.
Das Spital-Schreiben verfassen
Nennen Sie das Produkt genau («Spitalzusatzversicherung, halbprivat» oder «privat»), damit der Versicherer die richtige Deckung kündigt, vor allem wenn Sie weitere Zusatzversicherungen bei ihm haben. Geben Sie Policennummer und Wirkungsdatum an und unterschreiben Sie. Bewahren Sie eine Kopie auf und versenden Sie bevorzugt per Einschreiben für einen Empfangsnachweis.
Sie können hier ein bereits für eine Spitalzusatzversicherung strukturiertes Schreiben erzeugen, zum Nachlesen, Drucken und Unterschreiben.
★ Gut zu wissen
Eine Spitalversicherung ist eine VVG-Deckung: der Versicherer hat keine Pflicht, Sie wieder aufzunehmen. Kündigen Sie erst, wenn Sie sicher sind, die halbprivate oder private Abteilung nicht mehr zu wollen.
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Häufige Fragen
Ist die Spitalversicherung obligatorisch?
Welche Frist gilt für die Spitalversicherung?
Kann ich abgelehnt werden, wenn ich sie später wieder will?
Kann ich die Spitalversicherung kündigen und die Grundversicherung behalten?
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