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Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Kündigungsschreiben für eine Spitalzusatzversicherung (VVG)

Die Spitalversicherung (halbprivat oder privat) ist eine Zusatzversicherung nach VVG. So kündigen Sie sie sauber, mit der richtigen Frist und einer Vorlage zum Unterschreiben.

Was eine Spitalversicherung ist

Die Spitalzusatzversicherung ist eine freiwillige Deckung, die Komfort und freie Wahl bei einem Spitalaufenthalt finanziert: halbprivate oder private Abteilung, Arztwahl, manchmal Deckung in der ganzen Schweiz. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und unterscheidet sich von der Grundversicherung (KVG), die den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton bereits abdeckt.

Diese Deckung zu kündigen ist eine häufige Budgetentscheidung, da ihre Prämien mit dem Alter steigen. Doch da der Versicherer keine Pflicht zur Wiederaufnahme hat und Gesundheitsvorbehalte anbringen kann, verdient die Entscheidung Überlegung.

Unterscheiden Sie vor dem Kündigen klar Ihre Spitalversicherung von Ihrer Grundversicherung: die Grundversicherung (KVG) garantiert die medizinische Übernahme des Aufenthalts, während die Zusatzversicherung nur den Komfortzuschlag und die freie Wahl finanziert. Das Verlassen der Spitalzusatzversicherung lässt Sie also nie ohne grundlegende Spitaldeckung.

Frist und Mindestlaufzeit prüfen

Die übliche Kündigungsfrist einer VVG-Zusatzversicherung beträgt 3 Monate vor dem Jahresablauf, was die Frist oft auf den 30. September für ein Ende zum 31. Dezember legt. Manche Spitalpolicen sehen jedoch eine mehrjährige Mindestlaufzeit vor: dann können Sie erst zu deren Ende kündigen. Ihre AVB nennen den genauen Ablauf und die Frist.

Prüfen Sie auch, ob ein ausserordentliches Kündigungsrecht offen ist, etwa bei einer vom Versicherer mitgeteilten Prämienerhöhung: je nach Vertrag können Sie dann ausserterminlich innert kurzer Frist nach der Mitteilung kündigen.

Das Spital-Schreiben verfassen

Nennen Sie das Produkt genau («Spitalzusatzversicherung, halbprivat» oder «privat»), damit der Versicherer die richtige Deckung kündigt, vor allem wenn Sie weitere Zusatzversicherungen bei ihm haben. Geben Sie Policennummer und Wirkungsdatum an und unterschreiben Sie. Bewahren Sie eine Kopie auf und versenden Sie bevorzugt per Einschreiben für einen Empfangsnachweis.

Sie können hier ein bereits für eine Spitalzusatzversicherung strukturiertes Schreiben erzeugen, zum Nachlesen, Drucken und Unterschreiben.

Gut zu wissen

Eine Spitalversicherung ist eine VVG-Deckung: der Versicherer hat keine Pflicht, Sie wieder aufzunehmen. Kündigen Sie erst, wenn Sie sicher sind, die halbprivate oder private Abteilung nicht mehr zu wollen.

Häufige Fragen

Ist die Spitalversicherung obligatorisch?
Nein. Sie ist eine freiwillige VVG-Zusatzversicherung. Die Grundversicherung (KVG) deckt den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung Ihres Kantons bereits; die Spitalzusatzversicherung ergänzt Komfort und freie Wahl.
Welche Frist gilt für die Spitalversicherung?
In der Regel 3 Monate Kündigungsfrist vor dem Jahresablauf (oft 30. September für ein Ende zum 31. Dezember), ausser bei einer mehrjährigen Mindestlaufzeit in Ihren AVB.
Kann ich abgelehnt werden, wenn ich sie später wieder will?
Ja. In der VVG hat der Versicherer keine Aufnahmepflicht und kann Vorbehalte zu Ihrem Gesundheitszustand anbringen. Überlegen Sie es sich vor dem Kündigen einer schwer wiederzufindenden Deckung.
Kann ich die Spitalversicherung kündigen und die Grundversicherung behalten?
Ja. Es sind getrennte Verträge: Sie können die Spitalzusatzversicherung kündigen und Ihre Grundversicherung behalten.

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