Aller au contenu
Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Kündigungsschreiben für eine Zahnzusatzversicherung (VVG)

Die Zahnversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung (VVG). So kündigen Sie sie korrekt, mit der Kündigungsfrist und einer Vorlage zum Unterschreiben.

Eine eigenständige Zusatzdeckung

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt ganz oder teilweise Zahnbehandlungen (Kontrollen, Behandlungen, manchmal Kieferorthopädie), die die Grundversicherung (KVG) in der Regel nicht vergütet. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wie die übrigen Krankenzusatzversicherungen. Ihre Kündigung folgt daher den Regeln des Privatrechts, nicht jenen der obligatorischen Versicherung.

Manche Zahnpolicen haben Jahreshöchstbeträge, die in den ersten Jahren stufenweise steigen: prüfen Sie vor dem Kündigen, wo Sie stehen, denn ein Wechsel kann bedeuten, dass diese Stufen von vorne beginnen.

Beachten Sie zudem, dass die Zahnversicherung keinerlei Bezug zu Ihrer Grundversicherung hat: Sie können sie kündigen, ohne die KVG oder Ihre übrigen Zusatzversicherungen anzutasten. Nennen Sie im Schreiben einfach das richtige Produkt, um jede Verwechslung bei der Bearbeitung durch den Versicherer zu vermeiden.

Vor dem Kündigen: den tatsächlichen Nutzen prüfen

Eine Zahndeckung lohnt sich besonders, wenn Behandlungen absehbar sind (Kieferorthopädie, aufwendige Eingriffe). Haben Sie keinen Bedarf mehr, senkt die Kündigung Ihre Prämien; sind jedoch Behandlungen im Gang oder zu erwarten, vergleichen Sie die Prämienkosten mit der erwarteten Rückerstattung, bevor Sie gehen. Nach der Kündigung beginnen Sie anderswo wieder bei null, oft mit neuen Wartefristen.

Frist und Mindestlaufzeit

Wie bei jeder VVG-Zusatzversicherung beträgt die übliche Frist 3 Monate vor dem Jahresablauf (oft 30. September für ein Ende zum 31. Dezember). Prüfen Sie Ihre AVB: eine mehrjährige Mindestlaufzeit ist bei Zahnprodukten häufig und hindert Sie an einer Kündigung vor ihrem Ablauf.

Hat der Versicherer eine Prämienerhöhung mitgeteilt, kann je nach Vertrag eine ausserordentliche Kündigung innert kurzer Frist nach der Mitteilung möglich sein.

Das Zahn-Schreiben eindeutig verfassen

Halten Sie im Schreiben klar «Zahnzusatzversicherung» fest, mit Policennummer, damit der Versicherer nicht eine andere Ihrer Deckungen kündigt. Geben Sie das Wirkungsdatum an, datieren und unterschreiben Sie. Bewahren Sie eine Kopie auf und versenden Sie per Einschreiben für einen Empfangsnachweis.

Sie können hier ein bereits für eine Zahnzusatzversicherung formuliertes Schreiben erzeugen, zum Nachlesen, Drucken und Unterschreiben.

Gut zu wissen

Die Grundversicherung deckt gängige Zahnbehandlungen fast nie: eine Zahndeckung ist daher eine VVG-Zusatzversicherung, die nach den Regeln des VVG zu kündigen ist, nicht des KVG.

Häufige Fragen

Vergütet die Grundversicherung den Zahnarzt?
In der Regel nicht, ausser in seltenen Ausnahmen (bestimmte schwere Erkrankungen des Kausystems). Gängige Zahnbehandlungen gehören zu einer freiwilligen VVG-Zusatzversicherung.
Welche Frist gilt für die Zahnversicherung?
Üblich sind 3 Monate Kündigungsfrist vor dem Jahresablauf (oft 30. September für ein Ende zum 31. Dezember), unter Vorbehalt einer mehrjährigen Mindestlaufzeit in den AVB.
Verliere ich erworbene Höchstbeträge, wenn ich kündige?
Oft ja: bei einem Versichererwechsel können die Höchstbetragsstufen von vorne beginnen. Prüfen Sie Ihre Bedingungen vor dem Kündigen einer gut etablierten Zahndeckung.
Kann ich die Zahnversicherung kündigen und den Rest behalten?
Ja. Sie können im Schreiben nur das Zahnprodukt nennen, sofern Sie es genau bezeichnen, und Ihre übrigen Deckungen behalten.

Meinen Brief erhalten

Um Ihren Brief zu erstellen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.

  • FINMA-zugelassener Broker F01104644
  • Daten in der Schweiz gehostet
  • 100 % kostenlos
  • Unverbindlich

Nummer erforderlich, damit unser FINMA-Partnerbroker Sie zurückrufen kann.

Ihre Daten sind in guten Händen

Unser Partnerbroker ist bei der FINMA registriert. Ihre Daten werden an unseren unabhängigen, von der FINMA zugelassenen Schweizer Partnerbroker übermittelt (Nr. F01104644.

  • Daten in der Schweiz gespeichert, verschlüsselt mit TLS 1.3 + AES-256.
  • Konform mit dem revidierten DSG. Kein Weiterverkauf an nicht autorisierte Dritte.
  • Persönlicher PDF-Vergleich innert 24 Arbeitsstunden.