Kündigungshilfe
Kündigungsschreiben für eine Zahnzusatzversicherung (VVG)
Die Zahnversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung (VVG). So kündigen Sie sie korrekt, mit der Kündigungsfrist und einer Vorlage zum Unterschreiben.
Eine eigenständige Zusatzdeckung
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt ganz oder teilweise Zahnbehandlungen (Kontrollen, Behandlungen, manchmal Kieferorthopädie), die die Grundversicherung (KVG) in der Regel nicht vergütet. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wie die übrigen Krankenzusatzversicherungen. Ihre Kündigung folgt daher den Regeln des Privatrechts, nicht jenen der obligatorischen Versicherung.
Manche Zahnpolicen haben Jahreshöchstbeträge, die in den ersten Jahren stufenweise steigen: prüfen Sie vor dem Kündigen, wo Sie stehen, denn ein Wechsel kann bedeuten, dass diese Stufen von vorne beginnen.
Beachten Sie zudem, dass die Zahnversicherung keinerlei Bezug zu Ihrer Grundversicherung hat: Sie können sie kündigen, ohne die KVG oder Ihre übrigen Zusatzversicherungen anzutasten. Nennen Sie im Schreiben einfach das richtige Produkt, um jede Verwechslung bei der Bearbeitung durch den Versicherer zu vermeiden.
Vor dem Kündigen: den tatsächlichen Nutzen prüfen
Eine Zahndeckung lohnt sich besonders, wenn Behandlungen absehbar sind (Kieferorthopädie, aufwendige Eingriffe). Haben Sie keinen Bedarf mehr, senkt die Kündigung Ihre Prämien; sind jedoch Behandlungen im Gang oder zu erwarten, vergleichen Sie die Prämienkosten mit der erwarteten Rückerstattung, bevor Sie gehen. Nach der Kündigung beginnen Sie anderswo wieder bei null, oft mit neuen Wartefristen.
Frist und Mindestlaufzeit
Wie bei jeder VVG-Zusatzversicherung beträgt die übliche Frist 3 Monate vor dem Jahresablauf (oft 30. September für ein Ende zum 31. Dezember). Prüfen Sie Ihre AVB: eine mehrjährige Mindestlaufzeit ist bei Zahnprodukten häufig und hindert Sie an einer Kündigung vor ihrem Ablauf.
Hat der Versicherer eine Prämienerhöhung mitgeteilt, kann je nach Vertrag eine ausserordentliche Kündigung innert kurzer Frist nach der Mitteilung möglich sein.
Das Zahn-Schreiben eindeutig verfassen
Halten Sie im Schreiben klar «Zahnzusatzversicherung» fest, mit Policennummer, damit der Versicherer nicht eine andere Ihrer Deckungen kündigt. Geben Sie das Wirkungsdatum an, datieren und unterschreiben Sie. Bewahren Sie eine Kopie auf und versenden Sie per Einschreiben für einen Empfangsnachweis.
Sie können hier ein bereits für eine Zahnzusatzversicherung formuliertes Schreiben erzeugen, zum Nachlesen, Drucken und Unterschreiben.
★ Gut zu wissen
Die Grundversicherung deckt gängige Zahnbehandlungen fast nie: eine Zahndeckung ist daher eine VVG-Zusatzversicherung, die nach den Regeln des VVG zu kündigen ist, nicht des KVG.
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Häufige Fragen
Vergütet die Grundversicherung den Zahnarzt?
Welche Frist gilt für die Zahnversicherung?
Verliere ich erworbene Höchstbeträge, wenn ich kündige?
Kann ich die Zahnversicherung kündigen und den Rest behalten?
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