Kantone
Krankenversicherung und Kündigung im Kanton Zürich
Lokale Prämien, Kassenwahl und Kündigungsvorgehen: das Wesentliche für den Kanton Zürich.

Im Kanton Zürich bleibt die Grundversicherung (KVG) obligatorisch und ihr Leistungskatalog ist überall in der Schweiz identisch. Lokal variieren die Prämien, die je Kanton und teils je Region innerhalb des Kantons festgelegt werden. Angebote zu vergleichen und seine Fristen zu kennen, erlaubt den Kassenwechsel zum richtigen Zeitpunkt.
Gemeinden
300
Sprache(n)
Deutsch
Erwachsenenprämie 2026
von 360 bis 724 CHF / Monat
Richtwert aus den Referenzprämien des Kantons (Erwachsene, Jahr 2026). Die genauen Beträge hängen von Kasse, Modell und gewählter Franchise ab.
Wie man im Kanton {nom} kündigt
Bei der Grundversicherung folgt der Kassenwechsel dem gesetzlichen Jahresende-Kalender: Eine fristgerecht eingegangene Kündigung wird auf den 1. Januar des Folgejahres wirksam. Schliessen Sie zuerst bei der neuen Kasse ab, erhalten Sie die Aufnahmebestätigung und kündigen Sie dann die alte. In Zürich wie überall darf die Grunddeckung nie unterbrochen werden.
Einige Gemeinden des Kantons Zürich
Beispiele von Ortschaften und PLZ des Kantons Zürich. Wo immer Sie im Kanton wohnen, das Kündigungsvorgehen ist dasselbe; nur die regionalen Prämien können variieren.
- 8607 Aathal-Seegräben
- 8345 Adetswil
- 8452 Adlikon b. Andelfingen
- 8106 Adlikon b. Regensdorf
- 8134 Adliswil
- 8412 Aesch (Neftenbach)
- 8904 Aesch ZH
- 8914 Aeugst am Albis
- 8914 Aeugstertal
- 8910 Affoltern am Albis
- 8308 Agasul
- 8453 Alten
★ Gut zu wissen
Vergleichen Sie immer bei gleichwertigen Leistungen: Der Grundkatalog ist überall identisch, eine tiefere Grundprämie bedeutet also keine geringere Deckung.
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