Kantone
Krankenversicherung und Kündigung im Kanton Basel-Stadt
Lokale Prämien, Kassenwahl und Kündigungsvorgehen: das Wesentliche für den Kanton Basel-Stadt.

Im Kanton Basel-Stadt bleibt die Grundversicherung (KVG) obligatorisch und ihr Leistungskatalog ist überall in der Schweiz identisch. Lokal variieren die Prämien, die je Kanton und teils je Region innerhalb des Kantons festgelegt werden. Angebote zu vergleichen und seine Fristen zu kennen, erlaubt den Kassenwechsel zum richtigen Zeitpunkt.
Gemeinden
13
Sprache(n)
Deutsch
Erwachsenenprämie 2026
von 545 bis 810 CHF / Monat
Richtwert aus den Referenzprämien des Kantons (Erwachsene, Jahr 2026). Die genauen Beträge hängen von Kasse, Modell und gewählter Franchise ab.
Wie man im Kanton {nom} kündigt
Bei der Grundversicherung folgt der Kassenwechsel dem gesetzlichen Jahresende-Kalender: Eine fristgerecht eingegangene Kündigung wird auf den 1. Januar des Folgejahres wirksam. Schliessen Sie zuerst bei der neuen Kasse ab, erhalten Sie die Aufnahmebestätigung und kündigen Sie dann die alte. In Basel-Stadt wie überall darf die Grunddeckung nie unterbrochen werden.
Einige Gemeinden des Kantons Basel-Stadt
Beispiele von Ortschaften und PLZ des Kantons Basel-Stadt. Wo immer Sie im Kanton wohnen, das Kündigungsvorgehen ist dasselbe; nur die regionalen Prämien können variieren.
- 4031 Basel
- 4001 Basel
- 4051 Basel
- 4052 Basel
- 4053 Basel
- 4054 Basel
- 4055 Basel
- 4056 Basel
- 4057 Basel
- 4058 Basel
- 4059 Basel
- 4126 Bettingen
★ Gut zu wissen
Vergleichen Sie immer bei gleichwertigen Leistungen: Der Grundkatalog ist überall identisch, eine tiefere Grundprämie bedeutet also keine geringere Deckung.
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