Kantone
Krankenversicherung und Kündigung im Kanton Basel-Landschaft
Lokale Prämien, Kassenwahl und Kündigungsvorgehen: das Wesentliche für den Kanton Basel-Landschaft.

Im Kanton Basel-Landschaft bleibt die Grundversicherung (KVG) obligatorisch und ihr Leistungskatalog ist überall in der Schweiz identisch. Lokal variieren die Prämien, die je Kanton und teils je Region innerhalb des Kantons festgelegt werden. Angebote zu vergleichen und seine Fristen zu kennen, erlaubt den Kassenwechsel zum richtigen Zeitpunkt.
Gemeinden
88
Sprache(n)
Deutsch
Erwachsenenprämie 2026
von 447 bis 769 CHF / Monat
Richtwert aus den Referenzprämien des Kantons (Erwachsene, Jahr 2026). Die genauen Beträge hängen von Kasse, Modell und gewählter Franchise ab.
Wie man im Kanton {nom} kündigt
Bei der Grundversicherung folgt der Kassenwechsel dem gesetzlichen Jahresende-Kalender: Eine fristgerecht eingegangene Kündigung wird auf den 1. Januar des Folgejahres wirksam. Schliessen Sie zuerst bei der neuen Kasse ab, erhalten Sie die Aufnahmebestätigung und kündigen Sie dann die alte. In Basel-Landschaft wie überall darf die Grunddeckung nie unterbrochen werden.
Einige Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Beispiele von Ortschaften und PLZ des Kantons Basel-Landschaft. Wo immer Sie im Kanton wohnen, das Kündigungsvorgehen ist dasselbe; nur die regionalen Prämien können variieren.
- 4147 Aesch BL
- 4123 Allschwil
- 4469 Anwil
- 4424 Arboldswil
- 4422 Arisdorf
- 4144 Arlesheim
- 4302 Augst BL
- 4431 Bennwil
- 4105 Biel-Benken BL
- 4102 Binningen
- 4127 Birsfelden
- 4223 Blauen
★ Gut zu wissen
Vergleichen Sie immer bei gleichwertigen Leistungen: Der Grundkatalog ist überall identisch, eine tiefere Grundprämie bedeutet also keine geringere Deckung.
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