Kantone
Krankenversicherung und Kündigung im Kanton Uri
Lokale Prämien, Kassenwahl und Kündigungsvorgehen: das Wesentliche für den Kanton Uri.

Im Kanton Uri bleibt die Grundversicherung (KVG) obligatorisch und ihr Leistungskatalog ist überall in der Schweiz identisch. Lokal variieren die Prämien, die je Kanton und teils je Region innerhalb des Kantons festgelegt werden. Angebote zu vergleichen und seine Fristen zu kennen, erlaubt den Kassenwechsel zum richtigen Zeitpunkt.
Gemeinden
27
Sprache(n)
Deutsch
Erwachsenenprämie 2026
von 310 bis 681 CHF / Monat
Richtwert aus den Referenzprämien des Kantons (Erwachsene, Jahr 2026). Die genauen Beträge hängen von Kasse, Modell und gewählter Franchise ab.
Wie man im Kanton {nom} kündigt
Bei der Grundversicherung folgt der Kassenwechsel dem gesetzlichen Jahresende-Kalender: Eine fristgerecht eingegangene Kündigung wird auf den 1. Januar des Folgejahres wirksam. Schliessen Sie zuerst bei der neuen Kasse ab, erhalten Sie die Aufnahmebestätigung und kündigen Sie dann die alte. In Uri wie überall darf die Grunddeckung nie unterbrochen werden.
Einige Gemeinden des Kantons Uri
Beispiele von Ortschaften und PLZ des Kantons Uri. Wo immer Sie im Kanton wohnen, das Kündigungsvorgehen ist dasselbe; nur die regionalen Prämien können variieren.
- 6460 Altdorf UR
- 6474 Amsteg
- 6490 Andermatt
- 6468 Attinghausen
- 6466 Bauen
- 6475 Bristen
- 6463 Bürglen UR
- 6472 Erstfeld
- 6454 Flüelen
- 6482 Gurtnellen
- 6487 Göschenen
- 6469 Haldi b. Schattdorf
★ Gut zu wissen
Vergleichen Sie immer bei gleichwertigen Leistungen: Der Grundkatalog ist überall identisch, eine tiefere Grundprämie bedeutet also keine geringere Deckung.
Zum Weiterlesen
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