Kantone
Krankenversicherung und Kündigung im Kanton St. Gallen
Lokale Prämien, Kassenwahl und Kündigungsvorgehen: das Wesentliche für den Kanton St. Gallen.

Im Kanton St. Gallen bleibt die Grundversicherung (KVG) obligatorisch und ihr Leistungskatalog ist überall in der Schweiz identisch. Lokal variieren die Prämien, die je Kanton und teils je Region innerhalb des Kantons festgelegt werden. Angebote zu vergleichen und seine Fristen zu kennen, erlaubt den Kassenwechsel zum richtigen Zeitpunkt.
Gemeinden
197
Sprache(n)
Deutsch
Erwachsenenprämie 2026
von 339 bis 666 CHF / Monat
Richtwert aus den Referenzprämien des Kantons (Erwachsene, Jahr 2026). Die genauen Beträge hängen von Kasse, Modell und gewählter Franchise ab.
Wie man im Kanton {nom} kündigt
Bei der Grundversicherung folgt der Kassenwechsel dem gesetzlichen Jahresende-Kalender: Eine fristgerecht eingegangene Kündigung wird auf den 1. Januar des Folgejahres wirksam. Schliessen Sie zuerst bei der neuen Kasse ab, erhalten Sie die Aufnahmebestätigung und kündigen Sie dann die alte. In St. Gallen wie überall darf die Grunddeckung nie unterbrochen werden.
Einige Gemeinden des Kantons St. Gallen
Beispiele von Ortschaften und PLZ des Kantons St. Gallen. Wo immer Sie im Kanton wohnen, das Kündigungsvorgehen ist dasselbe; nur die regionalen Prämien können variieren.
- 9030 Abtwil SG
- 9249 Algetshausen
- 9656 Alt St. Johann
- 9423 Altenrhein
- 9450 Altstätten SG
- 8873 Amden
- 9204 Andwil SG
- 9212 Arnegg
- 9434 Au SG
- 9478 Azmoos
- 7310 Bad Ragaz
- 9436 Balgach
★ Gut zu wissen
Vergleichen Sie immer bei gleichwertigen Leistungen: Der Grundkatalog ist überall identisch, eine tiefere Grundprämie bedeutet also keine geringere Deckung.
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