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Kantone

Krankenversicherung und Kündigung im Kanton Obwalden

Lokale Prämien, Kassenwahl und Kündigungsvorgehen: das Wesentliche für den Kanton Obwalden.

Ansicht des Kantons Obwalden
Foto: JoachimKohler-HB · CC BY-SA 4.0

Im Kanton Obwalden bleibt die Grundversicherung (KVG) obligatorisch und ihr Leistungskatalog ist überall in der Schweiz identisch. Lokal variieren die Prämien, die je Kanton und teils je Region innerhalb des Kantons festgelegt werden. Angebote zu vergleichen und seine Fristen zu kennen, erlaubt den Kassenwechsel zum richtigen Zeitpunkt.

Gemeinden

18

Sprache(n)

Deutsch

Erwachsenenprämie 2026

von 317 bis 574 CHF / Monat

Richtwert aus den Referenzprämien des Kantons (Erwachsene, Jahr 2026). Die genauen Beträge hängen von Kasse, Modell und gewählter Franchise ab.

Wie man im Kanton {nom} kündigt

Bei der Grundversicherung folgt der Kassenwechsel dem gesetzlichen Jahresende-Kalender: Eine fristgerecht eingegangene Kündigung wird auf den 1. Januar des Folgejahres wirksam. Schliessen Sie zuerst bei der neuen Kasse ab, erhalten Sie die Aufnahmebestätigung und kündigen Sie dann die alte. In Obwalden wie überall darf die Grunddeckung nie unterbrochen werden.

Einige Gemeinden des Kantons Obwalden

Beispiele von Ortschaften und PLZ des Kantons Obwalden. Wo immer Sie im Kanton wohnen, das Kündigungsvorgehen ist dasselbe; nur die regionalen Prämien können variieren.

Gut zu wissen

Vergleichen Sie immer bei gleichwertigen Leistungen: Der Grundkatalog ist überall identisch, eine tiefere Grundprämie bedeutet also keine geringere Deckung.

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