Kantone
Krankenversicherung und Kündigung im Kanton Luzern
Lokale Prämien, Kassenwahl und Kündigungsvorgehen: das Wesentliche für den Kanton Luzern.

Im Kanton Luzern bleibt die Grundversicherung (KVG) obligatorisch und ihr Leistungskatalog ist überall in der Schweiz identisch. Lokal variieren die Prämien, die je Kanton und teils je Region innerhalb des Kantons festgelegt werden. Angebote zu vergleichen und seine Fristen zu kennen, erlaubt den Kassenwechsel zum richtigen Zeitpunkt.
Gemeinden
146
Sprache(n)
Deutsch
Erwachsenenprämie 2026
von 324 bis 641 CHF / Monat
Richtwert aus den Referenzprämien des Kantons (Erwachsene, Jahr 2026). Die genauen Beträge hängen von Kasse, Modell und gewählter Franchise ab.
Wie man im Kanton {nom} kündigt
Bei der Grundversicherung folgt der Kassenwechsel dem gesetzlichen Jahresende-Kalender: Eine fristgerecht eingegangene Kündigung wird auf den 1. Januar des Folgejahres wirksam. Schliessen Sie zuerst bei der neuen Kasse ab, erhalten Sie die Aufnahmebestätigung und kündigen Sie dann die alte. In Luzern wie überall darf die Grunddeckung nie unterbrochen werden.
Einige Gemeinden des Kantons Luzern
Beispiele von Ortschaften und PLZ des Kantons Luzern. Wo immer Sie im Kanton wohnen, das Kündigungsvorgehen ist dasselbe; nur die regionalen Prämien können variieren.
- 6043 Adligenswil
- 6287 Aesch LU
- 6248 Alberswil
- 6147 Altbüron
- 6246 Altishofen
- 6286 Altwis
- 6283 Baldegg
- 6275 Ballwil
- 6215 Beromünster
- 6167 Bramboden
- 6033 Buchrain
- 6211 Buchs LU
★ Gut zu wissen
Vergleichen Sie immer bei gleichwertigen Leistungen: Der Grundkatalog ist überall identisch, eine tiefere Grundprämie bedeutet also keine geringere Deckung.
Zum Weiterlesen
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