Blog
Saisonnier mit L-Bewilligung: Krankenversicherung im Takt der Verträge anmelden und kündigen
Eine Saison in der Schweiz mit L-Bewilligung verlangt einen besonderen Rhythmus: bei der Ankunft anmelden, am Vertragsende kündigen. So meistern Sie jeden Schritt ohne Deckungslücke und ohne doppelte Prämie.
Von Équipe JA Technology ·

L-Bewilligung und Versicherungspflicht: Wer muss sich wann versichern?
Die L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung) betrifft meist Verträge unter einem Jahr, typisch für Saisonarbeit in Gastronomie, Landwirtschaft oder Tourismus. Sobald Sie in der Schweiz wohnen und arbeiten, gilt in der Regel die Versicherungspflicht nach KVG. Sie haben drei Monate ab Wohnsitznahme oder Ankunft Zeit, sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anzumelden. Ist die Police abgeschlossen, wirkt die Deckung auf das Ankunftsdatum zurück, ohne Versicherungslücke.
### Befreiung beantragen Manche Saisonniers, die in ihrem Heimatland bereits gedeckt sind, können bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Befreiung von der KVG-Pflicht beantragen. Diese Befreiung wird nur gewährt, wenn die ausländische Deckung als gleichwertig gilt und der Antrag fristgerecht, oft innert drei Monaten, eingereicht wird. Ohne positiven Bescheid bleibt der Beitritt zu einer Schweizer Kasse Pflicht: Zögern Sie nicht, denn die Behörde kann Sie von Amtes wegen zuteilen und Prämien rückwirkend in Rechnung stellen.
Der Reflex Zusatzversicherung (VVG): Lohnt sie sich für eine kurze Saison?
Die Grundversicherung (KVG) deckt das Wesentliche, doch viele Saisonniers fragen sich nach der freiwilligen, privatrechtlichen Zusatzversicherung (VVG). Bei einem Aufenthalt von wenigen Monaten kann eine schlanke Zusatzdeckung jene interessieren, die ein halbprivates Zimmer, teilweise Zahnbehandlungen oder einen besseren Schutz im Ausland während der Freitage wünschen. Sinnvoll ist sie je nach Aufenthaltsdauer und tatsächlichem Bedarf, nicht als Automatismus.
### Vertragsdauer genau lesen Anders als das KVG lässt sich die VVG nicht einfach mit Monatsfrist auf den Termin kündigen: Ihre Verträge sehen oft feste Laufzeiten von einem bis drei Jahren und eigene Kündigungsfristen vor. Prüfen Sie vor der Unterschrift für eine Saison, ob die Vertragsdauer wirklich zu Ihrer L-Bewilligung passt. Eine Zusatzversicherung mit dreijähriger Bindung bei einem Fünfmonatsvertrag läuft womöglich nach Ihrer Ausreise weiter, mit Prämien, die Sie zahlen, ohne sie zu nutzen.
Sistieren statt kündigen? Die Fälle der Sistierung
Die Sistierung ersetzt keine Kündigung, kommt aber in bestimmten Situationen vor. Die Unfalldeckung des KVG etwa kann sistiert werden, sobald Ihr Arbeitgeber Sie nach UVG gegen Unfall versichert, was ab acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber der Fall ist. Melden Sie dies Ihrer Kasse, um Ihre Prämie zu senken, solange das Arbeitsverhältnis dauert: ein nützlicher Reflex für vollzeitlich beschäftigte Saisonniers.
### Geteilte Saisons und Hin und Her Manche Saisonniers reihen zwei Saisons im Jahr aneinander, mit einer Ausreise dazwischen. Statt zu kündigen und neu anzumelden und dabei die Vorgeschichte zu verlieren, klären Sie mit Ihrer Kasse Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung oder Reaktivierung. Bei der VVG ist eine Sistierung nicht garantiert: Private Versicherer wenden eigene Regeln an. Fragen Sie vor der Abreise schriftlich, was möglich ist, um eine doppelte Mitgliedschaft in der nächsten Saison zu vermeiden.
Am Saisonende kündigen: Das Vorgehen Schritt für Schritt
Endet Ihr Arbeitsvertrag und verlassen Sie die Schweiz, erlischt die Versicherungspflicht mit Ihrer tatsächlichen Ausreise. Diese Ausreise, belegt durch die Abmeldung bei der Gemeinde und das Ende der L-Bewilligung, rechtfertigt die Kündigung der KVG-Versicherung, unabhängig vom Jahrestermin Ende November. Senden Sie Ihrer Kasse ein Kündigungsschreiben mit dem Nachweis der Ausreise; die Deckung endet auf das dokumentierte Datum.
### Die Zusatzversicherung folgt anderer Logik Bei der VVG verlassen Sie sich nicht auf die Ausreise allein: Kündigungsfrist und Vertragsdauer sind einzuhalten. Schicken Sie Ihre Kündigung eingeschrieben, sobald das Saisonende feststeht, und nennen Sie die Ausreise aus der Schweiz als Grund. Bewahren Sie jede Empfangsbestätigung auf. Verlangen Sie danach eine schriftliche Bestätigung des Datums, an dem die Mitgliedschaft endet, ein unentbehrliches Dokument, falls Sie nach der Rückkehr noch eine Prämienrechnung erhalten.
Praxisfall: Luana, fünf Monate im Wintersportort
Luana kommt im November für eine fünfmonatige Wintersaison mit L-Bewilligung. Innert drei Monaten meldet sie sich bei einer Kasse für das KVG an, wählt eine für einen kurzen Aufenthalt passende Franchise und lässt die Unfalldeckung sistieren, da ihr Arbeitgeber sie bereits über das UVG versichert. Auf eine langfristige VVG verzichtet sie, deren Bindung ihre Saison weit überschreiten würde, und begnügt sich mit einem punktuellen Schutz für ihre Freitage im Ausland.
### Der Abgang ohne böse Überraschung Im April endet ihr Vertrag und sie verlässt die Schweiz. Sie meldet sich bei der Gemeinde ab, übermittelt den Nachweis ihrer Kasse und kündigt das KVG auf das Ausreisedatum. Für ihren privaten Reiseschutz hatte sie schon bei der Unterschrift geprüft, dass er mit der Saison endet. Ergebnis: Nach ihrer Ausreise läuft keine Prämie weiter, und die Bestätigung über das Ende der Mitgliedschaft schützt sie vor verspäteten Rechnungen.
★ Gut zu wissen
Mit einer L-Bewilligung unterstehen Sie ab Stellenantritt in der Schweiz grundsätzlich der Versicherungspflicht, ausser der Kanton gewährt eine Befreiung bei nachgewiesener gleichwertiger Deckung. Am Ende von Vertrag und Aufenthalt richtet sich die Kündigung nach Ihrer tatsächlichen Ausreise: Bewahren Sie die Bestätigung über das Ende der Mitgliedschaft auf, sie verhindert eine Verrechnung über die Saison hinaus.
Auf der Website weiterlesen
Häufige Fragen
Muss ich mich beim KVG anmelden, wenn ich nur ein oder zwei Monate bleibe?
Kann ich mein KVG vor dem Termin Ende November kündigen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Endet meine Zusatzversicherung (VVG) automatisch mit meiner Ausreise?
Meinen Brief erhalten
Um Ihren Brief zu erstellen
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.