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VVG-Zusatzversicherung nach 3 Jahren kündigen: das ordentliche Recht

Nach drei Vertragsjahren kann eine VVG-Zusatzversicherung jährlich mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Frist, Bedingungen und Fallstricke.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

Warum schreibt das VVG eine 3-Jahres-Frist vor?

Anders als die KVG (sofort jährlich kündbar) ist die VVG-Zusatzversicherung ein privatrechtlicher Vertrag. Sie kann eine Mindestbindungsdauer vor der ordentlichen Kündigung vorsehen.

Art. 35a VVG bestimmt, dass jeder Versicherte seinen Vertrag ab dem dritten Versicherungsjahr zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen kann. Dieses Kündigungsrecht ist zwingendes Recht — es kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Bedingungen und Fristen der Kündigung

Für eine wirksame VVG-Kündigung nach Art. 35a: (1) Vertragsdauer mindestens drei Jahre; (2) Kündigung per Einschreiben; (3) dreimonatige Frist vor Ende des Versicherungsjahres.

Das Versicherungsjahr beginnt ab dem Inkrafttreten des Vertrages — nicht notwendigerweise am 1. Januar. Wenn Ihre Zusatzversicherung am 1. März begann, muss die Kündigung vor dem 1. Dezember beim Versicherer eingehen. Prüfen Sie Ihr Vertragsbeginnsdatum in Ihren Besonderem Bedingungen.

Der ärztliche Vorbehalt: das wichtigste Risiko

Kündigen Sie Ihre VVG und schliessen Sie eine neue ab, kann der neue Versicherer Vorbehalte für bestehende Leiden anbringen. Anders als bei der KVG besteht bei VVG-Versicherern keine Aufnahmepflicht ohne Einschränkungen.

Vor der Kündigung: Vergleichen Sie Angebote und prüfen Sie, ob ein Gesundheitsfragebogen verlangt wird. Bei Spitalzusatzversicherungen können Aufnahmebedingungen bei chronischen Leiden restriktiv sein.

Was tun, wenn der Versicherer die Kündigung ablehnt?

Wenn Ihr Vertrag eine 5-jährige Bindungsdauer vorsieht und der Versicherer die Kündigung nach 3 Jahren verweigert: Berufen Sie sich ausdrücklich auf Art. 35a VVG in Ihrem Kündigungsschreiben.

Art. 35a VVG ist zwingend — vertragliche Klauseln, die dieses Recht einschränken, sind nichtig. Bei Streitigkeiten können Sie sich kostenlos an den Ombudsmann der Privatversicherung wenden.

Alternativen zur Gesamtkündigung

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Versicherer eine Vertragsänderung anbietet (Leistungsreduktion, z.B. von Privat- auf Halbprivat). Diese Option senkt die Prämie ohne Vorbehaltsrisiko beim neuen Versicherer.

Einige Versicherer erlauben die Suspension einzelner VVG-Leistungen (ambulante Deckung, Komplementärmedizin) ohne Kündigung der Spitalversicherung.

Gut zu wissen

Art. 35a VVG erlaubt die Kündigung jeder Zusatzversicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres ab dem dritten Jahr, mit mindestens dreimonatiger Frist. Der Versicherer kann einen Vorbehalt anbringen, wenn Sie eine neue Zusatzversicherung abschliessen. Bereiten Sie Kündigung und Neuanmeldung gleichzeitig vor.

Häufige Fragen

Mein Vertrag sieht 5 Jahre Mindestbindung vor — kann ich trotzdem nach 3 Jahren kündigen?
Ja. Art. 35a VVG ist zwingend — vertragliche Bindungsklauseln über 3 Jahre sind für das ordentliche Kündigungsrecht nichtig.
Was ist die Frist für meine VVG-Kündigung?
Mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Begann Ihre Zusatzversicherung am 1. März, muss die Kündigung vor dem 1. Dezember beim Versicherer eingehen.
Kann mich ein neuer VVG-Versicherer wegen meiner Gesundheit ablehnen?
Ja. VVG-Versicherer unterliegen nicht der Aufnahmepflicht der KVG. Sie können Ihre Anmeldung ablehnen oder Vorbehalte für vorbestehende Leiden anbringen.

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