Ratgeber
Wegzug ins Ausland: die Schweizer Krankenversicherung kündigen
Ein dauerhafter Wegzug aus der Schweiz beendet die Pflicht zur Grundversicherung, doch die Kündigung erfolgt nie automatisch. Nachweise, Wirkungsdatum und Zusatzversicherungen: so gehen Sie vor.
Der Wegzug beendet die Versicherungspflicht
Die Grundversicherung ist obligatorisch, solange Sie in der Schweiz wohnhaft sind. Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, endet diese Pflicht, und der Grundversicherungsvertrag endet am Datum Ihres tatsächlichen Wegzugs.
Dieses Ende ist jedoch nicht automatisch: Der Versicherer muss informiert werden und einen Nachweis des Wegzugs erhalten. Ohne Schritt riskieren Sie, weiterhin Prämienrechnungen zu erhalten.
Die zu erbringenden Nachweise
Das zentrale Dokument ist die Abmeldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde bei der Anmeldung Ihres Wegzugs ins Ausland. Dieses Dokument legt das Datum des Wohnsitzendes und damit das Wirkungsdatum der Kündigung der Grundversicherung fest.
Legen Sie diesen Nachweis Ihrem Kündigungsschreiben bei. Der Versicherer kann ergänzende Angaben zu Ihrer neuen Adresse oder Ihrer Deckung im Ausland verlangen; beantworten Sie diese, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Zusatzversicherungen nicht vergessen
Die VVG-Zusatzversicherungen enden nicht zwingend am selben Datum wie die Grundversicherung. Da es private Verträge sind, sehen ihre allgemeinen Bedingungen eigene Regeln beim Wegzug ins Ausland vor. Lesen Sie diese aufmerksam und kündigen Sie jede Zusatzversicherung ausdrücklich.
Geben Sie in Ihrem Schreiben klar an, dass der Grund ein definitiver Wegzug aus der Schweiz ist, und verlangen Sie die schriftliche Bestätigung des Endes jedes Vertrags. Bewahren Sie alle Empfangsbestätigungen auf.
Fall des vorübergehenden Wegzugs
Ein vorübergehender Auslandaufenthalt ohne Wohnsitzwechsel beendet die Versicherungspflicht nicht automatisch. Die Regeln unterscheiden sich je nach Dauer und Land; erkundigen Sie sich, bevor Sie etwas kündigen.
★ Gut zu wissen
Das Ende der Grundversicherung ist an das Ende des Wohnsitzes in der Schweiz gebunden. Bewahren Sie Ihre Abmeldebestätigung sorgfältig auf: Sie rechtfertigt die Kündigung gegenüber dem Versicherer.
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