Aller au contenu
Aide Résiliation Santé

Blog

Ausreise ins Ausland: die Schweizer Krankenversicherung kündigen

Die Schweiz endgültig zu verlassen beendet die Versicherungspflicht der Grundversicherung. So kündigen Sie KVG und Zusatzversicherung sauber und mit Nachweis.

Von Équipe JA Technology ·

Gelber Schweizer Briefkasten an einer Strasse
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gestumblindi · CC BY-SA 4.0

Die Ausreise beendet die Versicherungspflicht

Die Grundversicherung ist obligatorisch, solange Sie in der Schweiz wohnen. Eine endgültige Ausreise ins Ausland beendet diese Unterstellung: Sie können dann das KVG kündigen, was während des Wohnsitzes in der Schweiz normalerweise nicht möglich ist (dort kann man nur die Kasse wechseln).

Das Wirkungsdatum der Kündigung entspricht grundsätzlich dem Ende Ihres Wohnsitzes in der Schweiz, belegt durch Ihre Abmeldung bei der Gemeinde und die Streichung aus den Registern.

Die Ausreise belegen

Damit die Kündigung auf das Ausreisedatum akzeptiert wird, legen Sie einen Nachweis bei: Bestätigung der Abmeldung bei der Gemeinde, Streichungsbescheinigung oder jedes amtliche Dokument, das das Ende des Wohnsitzes in der Schweiz belegt. Ohne Nachweis kann die Versicherung die Deckung (und Rechnungsstellung) bis zur Klärung aufrechterhalten.

Richten Sie das Schreiben an den richtigen Dienst und bewahren Sie einen Sendenachweis auf. Planen Sie voraus: Die administrativen Ausreiseschritte brauchen Zeit.

Und die Zusatzversicherung?

Auch die Zusatzversicherung (VVG) kann bei Ausreise gekündigt werden, je nach AVB. Die Ausreise ins Ausland ist oft ein gültiger Grund; legen Sie denselben Nachweis bei wie für die Grundversicherung.

Sonderfälle: Grenzgänger und vorübergehende Aufenthalte

Eine vorübergehende Ausreise oder ein Grenzgängerstatus folgen nicht derselben Logik: Solange Sie eine Unterstellung mit der Schweiz behalten, kann die Pflicht bestehen bleiben. Prüfen Sie Ihre genaue Situation, bevor Sie kündigen.

Unser Assistent hilft Ihnen festzustellen, ob Ihre Ausreise wirklich ein Kündigungsrecht eröffnet, und das passende Schreiben vorzubereiten.

Gut zu wissen

Die Ausreise muss tatsächlich und endgültig sein: Bewahren Sie einen Nachweis (Abmeldung bei der Gemeinde, Streichung) auf, den Sie der Kündigung beilegen. Das Wirkungsdatum entspricht in der Regel dem Ende der Unterstellung.

Häufige Fragen

Kann ich das KVG kündigen, ohne die Schweiz zu verlassen?
Nein. Solange Sie in der Schweiz wohnen, ist die Grundversicherung obligatorisch: Sie können nur die Kasse wechseln. Eine reine Kündigung ist nur bei endgültiger Ausreise (oder anderem Ende der Unterstellung) möglich.
Welchen Nachweis beilegen?
Einen Nachweis des Wohnsitzendes: Bestätigung der Abmeldung bei der Gemeinde, Streichungsbescheinigung oder ein gleichwertiges amtliches Dokument.

Meinen Brief erhalten

Um Ihren Brief zu erstellen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.

  • FINMA-zugelassener Broker F01104644
  • Daten in der Schweiz gehostet
  • 100 % kostenlos
  • Unverbindlich

Nummer erforderlich, damit unser FINMA-Partnerbroker Sie zurückrufen kann.

Ihre Daten sind in guten Händen

Unser Partnerbroker ist bei der FINMA registriert. Ihre Daten werden an unseren unabhängigen, von der FINMA zugelassenen Schweizer Partnerbroker übermittelt (Nr. F01104644.

  • Daten in der Schweiz gespeichert, verschlüsselt mit TLS 1.3 + AES-256.
  • Konform mit dem revidierten DSG. Kein Weiterverkauf an nicht autorisierte Dritte.
  • Persönlicher PDF-Vergleich innert 24 Arbeitsstunden.