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Spital-VVG kündigen, ambulante VVG behalten: möglich?

Spital-VVG und ambulante VVG sind oft zwei separate Verträge. Sie können einen kündigen, ohne den anderen zu berühren. Bedingungen und Vorgehen.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

Spital-VVG vs. ambulante VVG: zwei separate Verträge?

Bei den meisten Versicherern sind Spital-VVG (Halbprivat/Privat) und ambulante VVG (Brille, Zahnarzt, Alternativmedizin, Medikamente ausser Liste) zwei separate Verträge mit separaten Prämien. Eine selektive Kündigung ist möglich.

Manche Versicherer bündeln beide Deckungen in einem 'Global'-Vertrag. Dann ist eine Teilkündigung nicht möglich — alles oder nichts. Prüfen Sie Ihre Policen und AVB.

Warum nur die Spital-VVG kündigen?

Gründe für eine selektive Kündigung: (1) Die Spital-VVG-Prämie ist mit dem Alter sehr hoch geworden und rechtfertigt den Aufwand nicht mehr; (2) Alternativer Spitalzugang (Betriebsversicherung, Militärversicherung); (3) Geringe Wahrscheinlichkeit einer langen Privatspital-Hospitalisation.

Die ambulante VVG bleibt oft in jedem Alter wertvoll (Brille, Zahnarzt, Physiotherapie). Sie behalten können und die Spital-VVG kündigen kann eine sinnvolle Optimierung sein.

Verfahren für die Kündigung der Spital-VVG allein

Bei separaten Verträgen: eingeschriebener Brief an den Versicherer mit Angabe des Spital-VVG-Vertrags (Policennummer + gewünschtes Kündigungsdatum). Ausdrücklich vermerken, dass die ambulante VVG erhalten bleibt.

Fristen: Standard 3 Monate vor Jahresverfalltag. Ab 3. Vertragsjahr jederzeit mit 3 Monaten Frist kündbar.

Achtung: Folgen für Gesundheitsvorbehalte

Kündigen Sie die Spital-VVG und möchten Sie später eine neue abschliessen (beim selben oder einem anderen Versicherer), müssen Sie einen neuen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Bei verschlechtertem Gesundheitszustand kann der Versicherer Vorbehalte anbringen oder ablehnen.

Die Kündigung einer Spital-VVG ist eine langfristige Entscheidung. Mit 45 Jahren bei guter Gesundheit zu kündigen kann mit 60 teuer werden, wenn Sie wieder eintreten möchten und nicht mehr die gleichen Bedingungen finden.

Alternative: Deckung reduzieren statt kündigen

Wenn die Privatprämie zu hoch ist, prüfen Sie den Wechsel von Privat auf Halbprivat — 30–50 % Einsparung bei der Spitalprämie, mit sinnvoller Deckung im Spitalfall.

Manche Versicherer erlauben dieses Downgrade ohne neuen Gesundheitsvorbehalt. Prüfen Sie die Vertragsänderungsbedingungen vor einer vollständigen Kündigung.

Gut zu wissen

In den meisten Fällen sind Spital-VVG (Halbprivat/Privat) und ambulante VVG (Brille, Zahnbehandlung, Alternativmedizin etc.) zwei separate Verträge. Sie können einen kündigen, den anderen behalten. Prüfen Sie Ihre Policen.

Häufige Fragen

Mein Versicherer hat Spital-VVG und ambulante VVG in einen Vertrag gebündelt. Kann ich trotzdem nur die Spital kündigen?
Nein, nicht direkt. Beide Deckungen in einem Vertrag — keine Teilkündigung. Fragen Sie, ob eine Vertragsaufteilung möglich ist. Manche Versicherer erlauben es, andere nicht.
Wenn ich die Spital-VVG kündige, läuft die ambulante VVG weiter?
Ja, wenn es separate Verträge sind. Die Kündigung eines Vertrags berührt den anderen nicht. Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben die korrekte Policennummer an.
Kann ich die Spital-VVG ausserhalb des Jahresverfalltags kündigen?
Ab dem 3. Vertragsjahr jederzeit mit 3 Monaten Frist. In den ersten zwei Jahren nur zum Jahresverfalltag mit 3 Monaten Frist.

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