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Zusatzversicherung je nach Krankenkasse kündigen
Assura, Helsana, CSS, Groupe Mutuel … jede Kasse hat eigene Adressen und Formulare, doch das Kündigungsprinzip bleibt gleich. So gehen Sie richtig vor.
Von Équipe JA Technology ·

Ein gemeinsames Prinzip, eigene Modalitäten je Kasse
Alle Schweizer Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen nach VVG an. Kündigungsrecht, Frist und Ablauf richten sich daher nach Ihrem Vertrag, unabhängig von der Kasse. Von Kasse zu Kasse unterscheiden sich vor allem die praktischen Details: Adresse des Kündigungsdienstes, ein allfälliges Formular, der Produktname.
Suchen Sie vor dem Schreiben Ihre Policennummer auf Ihrer letzten Rechnung oder Bescheinigung. Sie identifiziert den zu kündigenden Vertrag genau und beschleunigt die Bearbeitung.
Die richtige Kündigungsadresse finden
Richten Sie Ihr Schreiben immer an den in Ihren Vertragsunterlagen genannten Dienst. Eine an die falsche Stelle (z. B. eine lokale Agentur statt den Hauptsitz) gesandte Kündigung kann als nicht fristgerecht eingegangen gelten.
Wir führen pro Kasse eine eigene Seite, die Sie zu den richtigen Kontaktdaten und dem richtigen Vorgehen leitet. Im Zweifel bleibt das Einschreiben an den Hauptsitz die sicherste Lösung.
Muss man das Kassenformular nutzen?
Bietet die Kasse ein Formular an, erleichtert dessen Nutzung die Bearbeitung. Ein freies, klares und vollständiges Schreiben hat jedoch dieselbe Rechtswirkung: Entscheidend ist, dass es Vertrag, Sparte und gewünschtes Wirkungsdatum nennt.
Die am häufigsten gesuchten Kassen
Die Schritte betreffen oft die grossen Kassen: Assura, CSS, Helsana, Swica, Groupe Mutuel, Sanitas, Visana, Concordia, KPT, Sympany. Für jede gilt derselbe Reflex: Ablauf und Frist in den AVB prüfen, ein konformes Schreiben verfassen, rechtzeitig mit Nachweis senden.
Verwechseln Sie die Kündigung der Zusatzversicherung (VVG) nicht mit jener der Grundversicherung (KVG), die einem eigenen gesetzlichen Kalender folgt. Sie können die eine kündigen, ohne die andere anzutasten.
★ Gut zu wissen
Der Produktname Ihrer Zusatzversicherung unterscheidet sich von Kasse zu Kasse, doch die Kündigungslogik (Frist + Ablauf) ist überall durch das VVG und Ihre AVB geregelt.
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Häufige Fragen
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