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Stillschweigende Verlängerung der VVG: die Falle des mehrjährigen Vertrags
Sie dachten, Ihre Zusatzversicherung jährlich kündigen zu können? Eine feste Laufzeitklausel kann Ihre VVG für mehrere Jahre binden. So erkennen Sie sie rechtzeitig.
Von Équipe JA Technology ·

Der typische Fall: Kündigung wegen fester Laufzeit abgelehnt
Eine versicherte Person möchte ihre Zusatzversicherung wechseln und sendet die Kündigung Ende November, im Glauben, die übliche Frist einzuhalten. Wenige Tage später folgt die Absage: Der VVG-Vertrag hat eine feste Laufzeit von drei Jahren mit stillschweigender Verlängerung. Eine Kündigung auf den gewünschten Termin ist schlicht nicht möglich. Die Enttäuschung ist umso grösser, als kein Hinweis auf diese vertragliche Besonderheit erfolgte.
Diese Situation ist häufig, weil viele Versicherte die Regeln des KVG mit jenen der VVG verwechseln. Die obligatorische Grundversicherung lässt sich jährlich auf Ende Dezember mit einmonatiger Frist kündigen. Die Zusatzversicherung richtet sich nach dem unterschriebenen Vertrag: Sieht dieser eine mehrjährige Laufzeit vor, bleibt die versicherte Person bis zum ersten vorgesehenen Termin gebunden, ausser bei ausdrücklicher jährlicher Kündigungsklausel oder besonderem Grund.
Wo sich die Laufzeit- und Verlängerungsklausel versteckt
Die entscheidende Klausel steht selten auf der ersten Seite. Sie verbirgt sich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder den besonderen Bedingungen, unter Titeln wie «Vertragsdauer», «Beginn und Ende der Versicherung» oder «Kündigung». Dort finden sich die drei entscheidenden Angaben: die anfängliche Laufzeit (ein, drei oder fünf Jahre), die Art der Verlängerung (stillschweigend oder nicht) und die verlangte Kündigungsfrist.
### Die Schlüsselwörter Achten Sie auf Formulierungen wie «der Vertrag wird für eine Dauer von X Jahren abgeschlossen» oder «er verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, sofern nicht gekündigt». Der Unterschied ist entscheidend: Ein Vertrag, der sich «von Jahr zu Jahr» verlängert, ist jährlich kündbar, während ein Vertrag, der sich «um dieselbe Dauer» verlängert, Sie erneut für den ganzen Block bindet. Lesen Sie auch die Kündigungsfrist, oft ein bis drei Monate vor Ablauf.
Wann handeln, um nicht gebunden zu bleiben
Der richtige Reflex besteht darin, den Ablauftermin bereits bei der Unterschrift zu ermitteln und ihn mit einer Erinnerung mehrere Monate im Voraus im Kalender zu notieren. Verlängert sich Ihr Vertrag stillschweigend und verpassen Sie die Kündigungsfrist, beginnt eine neue vollständige Periode. Bei einer festen Laufzeit von mehreren Jahren kann dies eine lange Bindung bedeuten, ohne die Möglichkeit, zwischenzeitlich zu einem günstigeren Angebot zu wechseln.
Bereiten Sie Ihre Kündigung frühzeitig vor und senden Sie sie per Einschreiben, um einen Versand- und Zustellnachweis zu haben. Bewahren Sie die Empfangsbestätigung auf. Bei einem Wechsel kündigen Sie die alte Versicherung erst, nachdem Sie die Aufnahmebestätigung der neuen erhalten haben: Die VVG kennt keine Aufnahmepflicht, und eine medizinische Ablehnung könnte Sie zwischen zwei Verträgen ohne Zusatzdeckung lassen.
Ihr Handlungsspielraum bei einem mehrjährigen Vertrag
Selbst bei einer festen Laufzeit sind Sie nicht immer machtlos. Manche allgemeinen Bedingungen sehen ein ausserordentliches Kündigungsrecht vor, etwa bei Prämienerhöhung, Änderung der Bedingungen durch den Versicherer oder im Schadenfall. Lesen Sie diese Klauseln genau: Eine angekündigte Tariferhöhung öffnet oft ein zeitlich begrenztes Ausstiegsfenster, in der Regel einen Monat nach Erhalt der Mitteilung.
### Neu verhandeln oder anpassen statt kündigen Ist ein Ausstieg vor Ablauf unmöglich, prüfen Sie, ob die Deckung noch passt. Manchmal lassen sich Leistungen anpassen, einzelne Optionen aussetzen oder der Vertragsumfang ändern, ohne den Vertrag ganz zu kündigen. Dokumentieren Sie jeden Austausch mit dem Versicherer. Nutzen Sie die Zeit bis zum nächsten Termin, um den Markt zu vergleichen, damit Sie bei Öffnung der Kündigungsfrist sofort handeln können.
Von Anfang an richtig wählen, um die Falle zu vermeiden
Der beste Schutz entscheidet sich vor der Unterschrift. Fragen Sie vor Abschluss einer Zusatzversicherung ausdrücklich nach der Vertragsdauer und der Art der Verlängerung. Ein Vertrag mit jährlicher Laufzeit, der sich von Jahr zu Jahr verlängert, lässt Ihnen maximalen Spielraum. Eine mehrjährige Laufzeit kann mit Tarifvorteilen verbunden sein, schränkt aber Ihre Reaktionsfähigkeit stark ein, wenn sich Ihre Situation oder der Markt ändert.
Wägen Sie den Kompromiss nach Ihrer Lebensstabilität und Ihren künftigen Bedürfnissen ab. Planen Sie einen Umzug oder eine familiäre bzw. berufliche Veränderung, geht Flexibilität oft vor einer Prämienreduktion, die mit einer langen Bindung erkauft wird. Im Zweifel bevorzugen Sie einen Jahresvertrag, auch wenn Sie jährlich vergleichen müssen: Die Möglichkeit zu gehen bleibt Ihr bestes Verhandlungsmittel.
★ Gut zu wissen
Anders als die Grundversicherung (KVG), die jährlich auf Ende Jahr mit einmonatiger Frist kündbar ist, untersteht die Zusatzversicherung (VVG) dem Privatrecht. Der Versicherer kann darin eine feste Laufzeit von mehreren Jahren und eine stillschweigende Verlängerung festlegen. Lesen Sie die allgemeinen Bedingungen vor der Unterschrift: Der erste mögliche Kündigungstermin kann viel später liegen als gedacht.
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Häufige Fragen
Kann mich eine VVG-Zusatzversicherung wirklich für mehrere Jahre binden?
Wie erkenne ich, ob sich mein Vertrag stillschweigend verlängert?
Kann ich vor Ablauf kündigen, wenn meine Prämie steigt?
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