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Zahn-VVG: Vergütung von Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie

Die KVG vergütet Zahnbehandlungen kaum. Eine Zahn-VVG kann Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie abdecken — mit sehr unterschiedlichen Obergrenzen je nach Vertrag.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Was die KVG bei Zahnbehandlungen vergütet

Die KVG vergütet Zahnbehandlungen nur in drei sehr eingeschränkten Fällen: (1) schwere oder nicht vermeidbare Erkrankung; (2) Zahnbehandlungen durch einen KVG-gedeckten Unfall; (3) Kinder bis 18 Jahre für bestimmte Behandlungen.

Ausserhalb dieser Fälle bleiben alle Zahnbehandlungen — Extraktion, Krone, Plombe, Zahnersatz, Brücke, Implantat, Kieferorthopädie — vollständig Ihrerseits oder Ihrer Zahn-VVG.

Zahn-VVG: Deckung und Leistungsarten

Eine Zahn-VVG kann nach Vertrag abdecken: konservierende Behandlungen (Plomben, Wurzelkanalbehandlung, Extraktionen), festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate), herausnehmbaren Zahnersatz (Teiloder Vollprothesen) und Kieferorthopädie (Apparate, Aligner) — oft auf Kinder beschränkt.

Vergütungsniveau meist als Prozentsatz (50 %, 60 %, 75 %) mit Jahres- oder Dreijahrsobergrenze. Typisches Muster: 75 % der Kosten, max. 3000 CHF/Jahr. Rechnung 4000 CHF: VVG zahlt 3000 CHF, Sie 1000 CHF.

Wartefristen bei der Zahn-VVG

Zahn-VVG haben häufig Wartefristen — oft 3–12 Monate je nach Leistung. Für Zahnersatz und Kronen kann die Wartefrist bis zu 12 Monate betragen.

Wenn Sie bald eine Krone oder Prothese benötigen: Wartefrist vor dem Abschluss einer neuen Zahn-VVG prüfen. Eine Zahn-VVG am Vorabend einer grossen Zahnarztrechnung abzuschliessen funktioniert nicht.

Gesundheitsvorbehalte bei der Zahn-VVG

Beim Abschluss einer Zahn-VVG kann der Versicherer einen Zahnstatus oder einen Fragebogen anfordern. Bei vorhandenen Zahnschäden können Vorbehalte für diese spezifischen Zähne angebracht werden.

Beispiel: Zahn #14 braucht eine Krone → Versicherer kann Zahn #14 in den ersten Jahren aus der Deckung ausschliessen. Gesunde Zähne bleiben normal gedeckt.

Richtige Zahn-VVG wählen

Auswahlkriterien: (1) Vergütungssatz (50, 60, 75 %); (2) Jahresobergrenze — genug für Krone/Implantat (min. 2000–3000 CHF/Jahr); (3) Wartefrist — so kurz wie möglich; (4) Implantatdeckung; (5) Kieferorthopädie-Deckung für Kinder.

Gute Zahngesundheit und junger Eintritt: geringere Vorbehaltsrisiken und tiefere Prämien. Bester Zeitpunkt für eine langfristige Zahn-VVG.

Gut zu wissen

KVG deckt kaum Zahnbehandlungen. Eine Zahn-VVG kann 50–75 % der Kosten übernehmen, mit Jahresobergrenze (oft 2000–5000 CHF). Wartefristen sind häufig (6–12 Monate) und Gesundheitsvorbehalte können bereits beschädigte Zähne ausschliessen.

Häufige Fragen

Deckt meine Zahn-VVG Zahnimplantate?
Hängt vom Vertrag ab. Viele Zahn-VVG schliessen Implantate aus oder decken sie separat mit spezifischen Bedingungen. Prüfen Sie explizit den Artikel 'Implantate' in Ihren AVB.
Ich brauche eine Vollprothese. Deckt meine Zahn-VVG die vollen Kosten?
Nein. Die VVG übernimmt einen Prozentsatz bis zur Jahresobergrenze. Prothese 8000 CHF, VVG 75 % bis 3000 CHF: Sie erhalten 3000 CHF und zahlen 5000 CHF selbst.
Wird Kieferorthopädie für mein Kind durch die KVG vergütet?
Nein. Die KVG vergütet keine Kieferorthopädie, auch nicht für Kinder. Manche Zahn-VVG enthalten Kieferorthopädie für Minderjährige mit spezifischer Obergrenze.

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