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Invisalign mit 34: Was Ihre dentale VVG-Zusatzversicherung wirklich übernimmt

Als 34-jähriger Erwachsener planen Sie eine Invisalign-Behandlung und hoffen auf einen Beitrag Ihrer Zusatzversicherung. Hier erfahren Sie, was tatsächlich gedeckt ist und warum der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend ist.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Der konkrete Fall: ein 34-Jähriger und Invisalign

Stellen wir uns einen 34-jährigen Versicherten vor, der einen Kieferorthopäden aufsucht, um einen störenden Engstand zu korrigieren. Der Invisalign-Kostenvoranschlag umfasst mehrere tausend Franken, verteilt über zwölf bis vierundzwanzig Monate. Sein erster Gedanke ist naheliegend: Beteiligt sich seine Krankenversicherung? Die Antwort hängt vollständig von der Art der Deckung ab, denn KVG-Grundversicherung und VVG-Zusatzversicherung folgen grundverschiedenen Logiken.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) deckt zahnärztliche Behandlungen nur in sehr engen Fällen: schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems, Allgemeinerkrankung mit Auswirkungen oder Unfall. Eine kieferorthopädische Behandlung, die im Erwachsenenalter aus ästhetischen oder Komfortgründen gewünscht wird, fällt nicht in diese Kategorien. Für eine Teilerstattung kommt daher nur eine dentale Zusatzversicherung nach VVG infrage.

Was eine dentale VVG-Zusatzversicherung tatsächlich übernimmt

Eine dentale VVG-Zusatzversicherung übernimmt einen Prozentsatz der kieferorthopädischen Kosten, in der Regel innerhalb einer vertraglich definierten Bandbreite. Konkret nennt der Vertrag einen Erstattungssatz (etwa 50 bis 75 Prozent der anerkannten Kosten) sowie ein in Franken ausgedrücktes Jahreslimit, über das hinaus nichts ausbezahlt wird. Da Invisalign eine kieferorthopädische Methode ist, wird es entsprechend behandelt: nicht die Marke zählt, sondern die Art der Behandlung und ihre Einordnung unter die gedeckten Leistungen.

### Das Jahreslimit als zentrales Element Das Jahreslimit ist die entscheidende Information. Eine Invisalign-Behandlung erstreckt sich häufig über zwei Kalenderjahre; die Erstattung wird dann Jahr für Jahr berechnet, jeweils bis zum Limit des betreffenden Jahres. Übersteigt die Rechnung eines einzelnen Jahres dieses Limit, bleibt der Überschuss zu Ihren Lasten. Die Behandlung über zwei Geschäftsjahre zu verteilen kann die Erstattung optimieren, hängt aber vom Abrechnungskalender des Kieferorthopäden ab, nicht allein von Ihrem Willen.

Die Wartefrist: die Falle des Zeitpunkts

Die meisten dentalen Zusatzversicherungen sehen für kieferorthopädische Leistungen eine Wartefrist vor: Während eines festgelegten Zeitraums nach Vertragsabschluss (oft mehrere Monate, bei aufwendiger Kieferorthopädie teils bis zu ein oder zwei Jahre) wird keine Erstattung ausbezahlt. Der Versicherer will damit verhindern, dass jemand nur deshalb abschliesst, weil bereits eine teure Behandlung geplant ist. Genau das ist die Lage unseres 34-Jährigen, wenn er sich zu spät darum kümmert.

### Vor dem Kostenvoranschlag abschliessen, nicht danach Der Grundsatz lautet: Die Zusatzversicherung muss bestehen und die Wartefrist abgelaufen sein, bevor die Behandlung beginnt und idealerweise schon vor der ersten entscheidenden Konsultation. Eine bereits geplante, empfohlene oder begonnene Behandlung gilt häufig als bekannter Fall und ist von der Erstattung ausgeschlossen. Ein Vorlauf von mehreren Monaten, oft ein bis zwei Jahren, ist der einzige verlässliche Weg, um die Deckung im entscheidenden Moment tatsächlich zu nutzen.

Gesundheitsprüfung, Vorbehalte und mögliche Ablehnung

Anders als die obligatorische KVG-Grundversicherung, die für alle gilt und keine Selektion kennt, beruht eine dentale VVG-Zusatzversicherung auf einem Gesundheitsfragebogen. Der Versicherer kann Vorbehalte anbringen, bereits bekannte Behandlungen ausschliessen, die Prämie erhöhen oder die Aufnahme ablehnen. Für die Kieferorthopädie verlangt ein Versicherer häufig den aktuellen Zahnstatus: eine bereits diagnostizierte Fehlstellung kann ausgeschlossen werden. Vollständige und wahrheitsgemässe Angaben sind zwingend, denn eine Anzeigepflichtverletzung kann zur Leistungsverweigerung oder zur rückwirkenden Vertragsauflösung führen.

Unser 34-Jähriger tut daher gut daran, mehrere Angebote zu vergleichen, bevor eine formelle kieferorthopädische Diagnose vorliegt. Sobald der Bedarf dem Versicherer bekannt ist, schrumpft der Handlungsspielraum erheblich. Eine Zahnversicherung baut man vorausschauend auf, nicht als Reaktion. Das ist die umgekehrte Logik eines Autoschadens, bei dem man sich versichert und dann meldet: Hier ist die Vorgeschichte des Zahnproblems fast immer ein Ausschlussgrund.

Kündigung und Wechsel der dentalen Zusatzversicherung

Da die dentale Zusatzversicherung eine VVG-Versicherung ist, unterscheiden sich ihre Kündigungsregeln von jenen der KVG. Die allgemeinen Bedingungen legen Vertragsdauer, Ablauf und Kündigungsfrist fest: Sie sollten sie genau lesen, denn manche Zusatzversicherungen verlängern sich stillschweigend um mehrere Jahre. Eine Kündigung zum Versichererwechsel lohnt sich nur, wenn die neue Deckung bessere kieferorthopädische Bedingungen bietet, ohne eine Wartefrist neu einzuführen, die den Vorteil wieder zunichtemacht.

### Nicht zum falschen Zeitpunkt kündigen Bei einer laufenden oder geplanten Behandlung ist ein Wechsel der Zusatzversicherung selten klug: Der neue Versicherer wendet seine eigene Wartefrist an und kann die bereits bekannte Behandlung ausschliessen. Besser eine bestehende, passende Deckung behalten, als einer tieferen Prämie auf Kosten der Leistung nachzulaufen. Die Kündigung überlegt man ausserhalb der Behandlungsphase und betrachtet dabei den gesamten Leistungskorb, nicht nur die Kieferorthopädie.

Gut zu wissen

Kieferorthopädie bei Erwachsenen wird von der KVG-Grundversicherung nie übernommen, ausser bei anerkannter schwerer Krankheit oder Unfall. Nur eine dentale VVG-Zusatzversicherung kann einen Teil einer Invisalign-Behandlung erstatten, begrenzt durch ein Jahreslimit und nach einer oft langen Wartefrist. Ein Abschluss nach dem Behandlungsentscheid kommt fast immer zu spät.

Häufige Fragen

Erstattet die KVG-Grundversicherung Invisalign bei Erwachsenen?
Nein, ausser im Ausnahmefall. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur, wenn sie auf eine schwere Erkrankung des Kausystems, eine Allgemeinerkrankung mit anerkannten Auswirkungen oder einen Unfall zurückgeht. Eine aus ästhetischen oder Komfortgründen gewünschte Invisalign-Behandlung erfüllt diese Kriterien nicht. Für eine Teilerstattung kommt nur eine dentale VVG-Zusatzversicherung infrage, nach deren eigenen Bedingungen, Limiten und Fristen.
Warum muss die Zusatzversicherung vor der Behandlung abgeschlossen werden?
Wegen der Wartefrist und der Vorgeschichte. Eine bereits geplante, empfohlene oder begonnene Behandlung gilt in der Regel als bekannter Fall und ist ausgeschlossen. Zudem unterliegt die Kieferorthopädie oft einer Wartefrist von mehreren Monaten bis ein oder zwei Jahren. Nach Erhalt eines Invisalign-Kostenvoranschlags abzuschliessen bedeutet fast immer, die Prämie ohne Erstattung zu zahlen. Die Deckung muss bestehen und die Wartefrist abgelaufen sein, bevor die Behandlung beginnt.
Wie funktioniert das Jahreslimit bei einer zweijährigen Behandlung?
Die Erstattung wird pro Kalenderjahr berechnet, jeweils bis zum vertraglich festgelegten Limit des betreffenden Jahres. Eine Invisalign-Behandlung über zwei Geschäftsjahre kann daher von zwei aufeinanderfolgenden Limiten profitieren, was die mögliche Gesamterstattung erhöht. Übersteigt umgekehrt die Abrechnung eines einzelnen Jahres das Limit, bleibt der Überschuss zu Ihren Lasten. Der Abrechnungskalender des Kieferorthopäden beeinflusst den übernommenen Betrag unmittelbar.

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