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VVG-Prämienerhöhung: Was tun? Kündigen, bleiben oder verhandeln?

Ihre VVG-Prämie ist gestiegen. Sie haben 30 Tage nach der Mitteilung für eine Kündigung. Aber ist Kündigung immer die richtige Entscheidung? Analyse der Optionen.

Von Équipe JA Technology ·

Schweizer-Franken-Banknoten auf einem Tisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Tony Webster · CC BY 2.0

Das VVG-Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Bei angekündigter VVG-Prämienerhöhung für das Folgejahr (meist Oktober-November): das Schweizer VVG gewährt ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung, mit einem Monat Frist.

Dieses Recht gilt für jede Prämienerhöhung. Es ermöglicht einen Vertragsaustritt ohne Jahresfrist. Nutzen Sie es, um zu prüfen, ob Ihre VVG noch wettbewerbsfähig ist.

Erhöhung analysieren: ist sie gerechtfertigt?

Vor der Kündigung analysieren: (1) Erhöhung in %? 3–5 % im Rahmen der Gesundheitskostenentwicklung; 15–20 % ist erheblich. (2) Generelle oder individuelle Erhöhung? Kollektive Erhöhungen sind normal; individuelle sind verdächtig. (3) Haben Ihre Schadensfälle die Erhöhung beeinflusst? VVG-Erhöhungen sind normalerweise kollektiv.

Moderate Erhöhung kann toleriert werden. Erhebliche Erhöhung: Marktvergleich lohnt sich.

Alternativen zur Kündigung

Vor der Kündigung prüfen: (1) Leistungsreduktion beim gleichen Versicherer (Privat zu Halbprivat, ungenutzte Ambulant-Option streichen); (2) Mit Versicherer verhandeln; (3) Markt vergleichen — Offerten für gleichwertige Deckung einholen.

Leistungsreduktion oft beste Option: günstigere Prämie bei sinnvoller Restdeckung.

Kündigungsentscheidung: Risiken

Risiken: (1) Gute Gesundheit: neuer gleichwertiger Vertrag problemlos; (2) Chronische Erkrankungen: neuer Versicherer kann ablehnen oder Vorbehalte anbringen; (3) Über 55–60 Jahre: Vorbehalts-/Ablehnungsrisiko steigt erheblich.

Gesundheitszustand und Alter vor Kündigung bewerten. Für Spital-VVG besonders kritisch.

Vorgehen bei Kündigung nach Prämienerhöhung

Bei Kündigungsentscheid: (1) Eingeschriebener Brief innerhalb 30 Tagen nach Eingang der Erhöhungsmitteilung; (2) Explizit 'aufgrund der angekündigten Prämienerhöhung' und Sonderkündigungsrecht erwähnen; (3) Schriftliche Kündigungsbestätigung und Wirkungsdatum anfordern.

Sofort neuen VVG-Vertrag abschliessen, um Deckungslücke zu vermeiden.

Gut zu wissen

Bei angekündigter VVG-Prämienerhöhung: Sonderkündigungsrecht innerhalb 30 Tagen nach Mitteilung, Frist ein Monat (Wirkung Anfang Folgemonat). Gilt auch in den ersten Vertragsjahren.

Häufige Fragen

Mein VVG-Versicherer erhöht meine Prämie um 8 %. Habe ich wirklich sofortiges Kündigungsrecht?
Ja. Jede VVG-Prämienerhöhung löst das Sonderkündigungsrecht aus, unabhängig vom Erhöhungsprozentsatz. 8 % löst dasselbe Recht wie 20 % aus.
Die Erhöhungsmitteilung habe ich vor 45 Tagen erhalten. Ist die 30-Tage-Frist abgelaufen?
Ja, wenn 45 Tage seit Erhalt vergangen sind, ist die 30-Tage-Sonderfrist abgelaufen. Kündigung weiterhin möglich, aber nur zum Jahresverfalltag mit üblicher Frist.
Mein Versicherer begründet die Erhöhung mit gestiegenen Gesundheitskosten. Kann ich trotzdem kündigen?
Ja. Der Erhöhungsgrund ist irrelevant — jede Prämienerhöhung öffnet das Sonderkündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen.

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Kündigungsfrist Grundversicherung

TageStd.Min.

Kündigung bis 30. November eingegangen, Wirkung ab 1. Januar.

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