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Grenzgänger: das Optionsrecht der Krankenversicherung

In der Schweiz arbeiten und in einem Nachbarland wohnen eröffnet eine besondere Wahl bei der Krankenversicherung. Das Optionsrecht verhindert Doppelzahlung oder Deckungsverlust.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Ein besonderer Status

Die Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erlauben Grenzgängern in bestimmten Fällen, ihr Krankenversicherungssystem zu wählen, statt automatisch angeschlossen zu werden. Das ist das Optionsrecht. Es betrifft Personen, die in einem Nachbarstaat wohnen und in der Schweiz arbeiten.

Ohne Ausübung dieser Option gilt grundsätzlich der Anschluss an das Schweizer System über das KVG, mit dem Leistungskatalog und den Kündigungsregeln der Schweiz.

Fristen und Folgen

Das Optionsrecht ist innert einer festgelegten Frist auszuüben, die in der Regel mit Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz startet. Nach Ablauf erfolgt der Anschluss nach dem Standardregime. Da die Wahl dauerhaft wirkt, nehmen Sie sich Zeit zum Vergleichen.

Unterstehen Sie dem KVG, können Sie den Grundversicherer nach dem Jahresende-Kalender wechseln, wie alle Wohnhaften. Das Verfahren ist kostenlos.

Den genauen Status prüfen

Je nach Arbeitskanton und Wohnland variieren die Modalitäten. Informieren Sie sich vor jedem Schritt bei der zuständigen Stelle: Unser Assistent hilft, Ihre Situation zu klären.

Als Grenzgänger unter KVG den Versicherer wechseln

Unterstehen Sie dem KVG, folgt der Kassenwechsel denselben Regeln wie für Wohnhafte: Kündigung im Jahresende-Kalender, nach Mitteilung der Prämien. Vergleichen Sie die Prämien des Kantons, in dem Sie arbeiten.

Grenzgänger in Genf, im Kanton Waadt oder im Tessin finden dieselben Grundsätze; nur die regionalen Prämien unterscheiden sich.

Gut zu wissen

Das Optionsrecht ist innert einer begrenzten Frist nach Beginn der Tätigkeit in der Schweiz auszuüben, und die Wahl ist grundsätzlich endgültig. Vergleichen Sie vor der Entscheidung.

Häufige Fragen

Ist das Optionsrecht endgültig?
Grundsätzlich ja: Einmal ausgeübt, bindet die Wahl dauerhaft. Daher ist es wichtig, beide Systeme vor Ablauf der Optionsfrist zu vergleichen.
Kann ein Grenzgänger unter KVG die Kasse wechseln?
Ja, nach demselben Jahresende-Kalender wie Wohnhafte, nach Mitteilung der Prämien. Das Verfahren ist kostenlos.

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