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Grenzgänger: Gefährdet ein Arbeitgeberwechsel Ihre VVG-Zusatzversicherung und Ihr Optionsrecht?

Sie wechseln das Unternehmen oder den Arbeitskanton in der Schweiz? So wirkt sich das auf Ihre VVG-Zusatzversicherung und Ihr Optionsrecht aus und so kündigen Sie sauber, ohne Doppelversicherung.

Von Équipe JA Technology ·

Offizieller Behördenbrief auf einem Schreibtisch
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Gustave.iii · CC BY-SA 4.0

VVG und Arbeitsvertrag: zwei klar getrennte Dinge

Viele Grenzgänger glauben, ihre Zusatzversicherung sei an die Stelle gebunden, wie eine Kollektivversicherung des Betriebs. Das ist selten der Fall. Die VVG, geregelt durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, ist ein privater Vertrag, den Sie persönlich bei einem Versicherer abgeschlossen haben, auch wenn Ihr früherer Arbeitgeber oder eine Führungskraft die Idee angestossen hat. Ein Arbeitgeberwechsel beendet diesen Vertrag also nicht: Er bleibt wirksam und die Prämien sind weiterhin geschuldet.

### Grundversicherung und Zusatz unterscheiden Das Optionsrecht betrifft Ihre Grundversicherung: Es erlaubt Ihnen als Grenzgänger die Wahl zwischen der schweizerischen KVG und dem System Ihres Wohnsitzlandes. Die VVG kommt zusätzlich hinzu (Privatabteilung, Zahnbehandlung, Komplementärmedizin usw.). Ein Arbeitgeberwechsel kann die Grundversicherung neu ordnen, löscht aber niemals von selbst eine bereits abgeschlossene Zusatzversicherung, die separat zu behandeln ist.

Was ein Arbeitgeber- oder Kantonswechsel wirklich ändert

Bei der Grundversicherung eröffnet der Wechsel des Arbeitsorts von einem Kanton in einen anderen oder der blosse Wechsel des Unternehmens das Optionsrecht nicht erneut: Dieses wird grundsätzlich nur einmal ausgeübt, zu Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Eine Änderung der persönlichen Situation oder des Status kann je nach Fall jedoch ein neues Zeitfenster öffnen. Es ist ratsam, Ihre genaue Lage von Ihrem Versicherer oder der zuständigen Behörde bestätigen zu lassen, bevor Sie handeln.

### Die Zusatzversicherung folgt ihrer eigenen Logik Ihre VVG reagiert weder auf den Arbeitskanton noch auf die Identität Ihres Arbeitgebers. Sie bleibt gültig und wird verrechnet, bis sie tatsächlich gekündigt ist. Das eigentliche Risiko ist nicht, dass sie verschwindet, sondern dass sie zur Doppelversicherung wird: Bietet Ihr neuer Arbeitgeber vergleichbare Leistungen oder wechseln Sie zu einem anderen Schutz, könnten Sie doppelt für eine Absicherung zahlen, die Sie nur einmal benötigen. Daher ist eine Bestandsaufnahme vor jeder Entscheidung wichtig.

Doppelversicherung erkennen und vermeiden

Bevor Sie etwas kündigen oder abschliessen, vergleichen Sie Punkt für Punkt die Leistungen, die Sie bereits haben, mit jenen, die Ihre neue Situation mit sich bringt. Ein typischer Doppelfall: eine Spitalzusatzversicherung behalten, obwohl Ihr neues berufliches Umfeld oder Ihre neue Grundversicherung diesen Bedarf bereits deckt. Listen Sie jede Leistung auf (Spital, Zahn, Alternativmedizin, Ausland) und ermitteln Sie die tatsächlichen Überschneidungen, statt aus Reflex alles zu kündigen.

### Sparen, ohne sich zu entblössen Das Beseitigen einer Doppelversicherung ermöglicht eine erhebliche Ersparnis, oft in der Grössenordnung von 10 bis 25 Prozent Ihres Budgets für Zusatzversicherungen, je nach betroffenen Leistungen. Aber Vorsicht: Eine VVG-Zusatzversicherung ist, anders als die Grundversicherung, bei der Wiederaufnahme nicht garantiert. Wenn Sie kündigen und später zurückkehren möchten, kann der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung verlangen und den Schutz ablehnen oder einschränken. Streichen Sie also nur, was wirklich redundant ist, nicht das, was Ihnen morgen fehlen könnte.

So kündigen Sie Ihre VVG korrekt

Lesen Sie zuerst Ihre allgemeinen Vertragsbedingungen: Die VVG legt ihre Termine und Kündigungsfristen frei fest, die oft von der Grundversicherung abweichen. Ermitteln Sie das Ablaufdatum des Vertrags und die verlangte Kündigungsfrist (häufig drei Monate, bei neueren Verträgen manchmal ein Monat). Eine verspätet eingereichte Kündigung bindet Sie für eine weitere ganze Periode. Beachten Sie, dass der Kalender der KVG-Grundversicherung (Frist von einem Monat, Ablauf Ende November) nicht automatisch für die Zusatzversicherung gilt.

### Das Schreiben verfassen und versenden Versenden Sie eine schriftliche, datierte und unterzeichnete Kündigung per Einschreiben, um einen Versandnachweis zu haben. Geben Sie Ihre Policennummer und das gewünschte Enddatum an. Bewahren Sie den Empfangsschein auf und warten Sie die schriftliche Bestätigung des Versicherers ab, bevor Sie den Vertrag als beendet betrachten. Kündigen Sie den alten Schutz erst, wenn der neue wirksam und bestätigt ist, um jede Lücke ohne Absicherung zwischen den beiden Verträgen zu vermeiden.

Praxisfall: Marc, Grenzgänger mit Kantonswechsel

Marc, wohnhaft in Frankreich, arbeitete in Genf und hatte auf Empfehlung seines früheren Vorgesetzten eine Spital-VVG abgeschlossen. Er erhält eine Stelle im Kanton Waadt. Ein sinnvoller erster Reflex: Er prüft, ob sein Optionsrecht für die Grundversicherung von diesem blossen Kantonswechsel betroffen ist, was ihm sein Versicherer verneint. Seine KVG-Grundversicherung läuft weiter; er muss sie also nicht überstürzt neu verhandeln und behält seine Zusatzversicherung während der Analyse aktiv.

### Entscheidung und Umsetzung Marc vergleicht anschliessend seine Leistungen: Sein neuer Arbeitgeber bietet eine Unfall- und Spitaldeckung, die sich teilweise mit seiner VVG überschneidet. Statt alles zu kündigen, streicht er nur die überflüssig gewordene Spitaldeckung und hält die im Vertrag vorgesehene Kündigungsfrist ein. Er sendet sein Schreiben per Einschreiben, wartet die Bestätigung ab und lässt die Zahn- und Komplementärmedizinleistungen unberührt, die er behalten möchte. Ergebnis: eine echte Ersparnis, ohne Deckungslücke oder übereilte Kündigung.

Gut zu wissen

Eine VVG-Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag in Ihrem Namen: Sie erlischt nicht automatisch beim Arbeitgeberwechsel. Solange Sie nicht ordnungsgemäss kündigen, läuft sie weiter und wird verrechnet. Prüfen Sie zuerst, ob sie sich mit Ihrem neuen Schutz überschneidet, bevor Sie ein Kündigungsschreiben versenden.

Häufige Fragen

Wird meine VVG bei einem Arbeitgeberwechsel automatisch aufgehoben?
Nein. Ausser im Sonderfall einer echten betrieblichen Kollektivversicherung ist Ihre VVG ein privater Vertrag in Ihrem Namen. Sie erlischt nicht, wenn Sie den Arbeitgeber verlassen: Sie läuft weiter und die Prämien bleiben geschuldet, bis eine ordnungsgemäss versandte Kündigung vom Versicherer schriftlich bestätigt wird.
Eröffnet ein Wechsel des Arbeitskantons mein Optionsrecht erneut?
Grundsätzlich nicht. Das Optionsrecht betrifft die Grundversicherung (KVG oder System des Wohnsitzlandes) und wird in der Regel nur einmal zu Beginn der Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt. Ein blosser Kantons- oder Arbeitgeberwechsel reaktiviert es nicht automatisch. Lassen Sie Ihre genaue Lage stets von Ihrem Versicherer oder der zuständigen Behörde bestätigen.
Welche Kündigungsfrist gilt für meine Zusatzversicherung?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Anders als die Grundversicherung (Frist von einem Monat, Ablauf Ende November) legt die VVG ihre Termine frei fest. Die Frist beträgt oft drei Monate, bei neueren Verträgen manchmal einen Monat. Lesen Sie Ihre allgemeinen Bedingungen und senden Sie die Kündigung per Einschreiben vor dem angegebenen Stichtag.

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