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Studierende und Krankenversicherung in der Schweiz

Ankunft zum Studium, mögliche Befreiung, Kassenwahl, passende Franchise: Studierende haben spezifische Fragen. Hier die wichtigsten Orientierungspunkte.

Von Équipe JA Technology ·

Patient mit einem Betreuungsteam
Illustration: Ihr Kündigungsrecht in der Schweiz, einfach erklärt.Photo : Mennonite Church USA Archives · No restrictions

Versicherungspflicht und Anschlussfrist

Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss sich grundsätzlich innert einer Frist nach Ankunft für die Grundpflege (KVG) versichern. Studierende bilden keine Ausnahme: Ausser bei anerkannter Befreiung ist der Anschluss obligatorisch.

Je nach Situation (Studierende aus EU/EFTA, bestehende Deckung im Heimatland) kann unter genauen Bedingungen ein Befreiungsgesuch bei der zuständigen kantonalen Stelle gestellt werden. Informieren Sie sich früh.

Kasse und Franchise gut wählen

Die Grundleistungen sind von Kasse zu Kasse identisch: Es variieren die Prämien. Ein Vergleich der Angebote Ihres Kantons ist daher nützlich. Die Franchise wiederum beeinflusst Ihre Prämie direkt: Eine hohe Franchise senkt die Prämie, erhöht aber Ihre Beteiligung im Pflegefall.

Für gesunde, selten konsultierende Studierende kann eine höhere Franchise interessant sein; umgekehrt begrenzt eine tiefe Franchise bei häufiger Pflege die Kosten. Beurteilen Sie Ihr Profil.

Während des Studiums die Kasse wechseln

Sie können die Grundversicherungskasse nach dem Jahresende-Kalender wechseln, wie jede versicherte Person. Das ist nützlich bei Umzug in einen anderen Kanton oder bei günstigerer Prämie.

Zusatzversicherungen: nützlich, aber freiwillig

Zusatzversicherungen (VVG) sind freiwillig. Manche decken für Studierende nützliche Leistungen (Pflege im Ausland, Komplementärmedizin, Zahnpflege). Sie unterstehen dem Privatrecht: Lesen Sie Bedingungen und Kündigungsfristen vor dem Abschluss.

Unser Assistent hilft Ihnen, Klarheit zu schaffen und das richtige Schreiben vorzubereiten, falls Sie bei Ankunft in der Schweiz eine bestehende Deckung kündigen müssen.

Gut zu wissen

Die Grundversicherung ist grundsätzlich ab Wohnsitznahme in der Schweiz obligatorisch, innert einer Frist nach Ankunft. Regeln Sie Ihre Situation rasch.

Häufige Fragen

Kann sich ein ausländischer Studierender vom KVG befreien lassen?
In bestimmten Fällen und unter Bedingungen kann eine Befreiung bei der kantonalen Stelle beantragt werden, namentlich bei gleichwertiger Deckung. Informieren Sie sich gleich nach Ankunft, denn die Fristen sind kurz.
Welche Franchise als Studierende wählen?
Das hängt von Ihrem Pflegebedarf ab. Eine hohe Franchise senkt die Prämie, erhöht aber Ihre Beteiligung im Pflegefall; eine tiefe Franchise macht das Gegenteil.

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