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KVG-Franchise: Wie wählt man zwischen 300 und 2500 CHF?
Die KVG-Franchise wird jährlich per 1. Januar gewählt. Sechs Stufen von 300 bis 2500 CHF — so finden Sie die günstigste Kombination für Ihr Profil.
Von Équipe JA Technology ·

Die sechs ordentlichen Franchisestufen
Für Erwachsene (ab 19 Jahren) ist die KVG-Franchise durch Verordnung (KVV, Art. 93) auf folgende Stufen festgelegt: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF. Die Franchise 300 CHF ist die Mindestfranchise — sie gilt automatisch, wenn keine Wahl getroffen wird.
Für Kinder (unter 19 Jahre) gehen die Stufen von 0 bis 600 CHF.
Wie die Franchise die Prämie senkt
Je höher die Franchise, desto tiefer die Monatsprämie. Die Reduktion ist durch die KVV geregelt. Von Franchise 300 auf 2500 CHF zu wechseln kann die Monatsprämie je nach Kasse und Region um 100 bis 200 CHF senken.
Die Prämienreduktion ist reglementiert, aber Kassen können leicht unterschiedliche Konditionen anbieten. Vergleichen Sie Prämien bei gleicher Franchise zwischen den Kassen.
Rentabilitätsschwelle: einfache Berechnung
Beispiel: Wenn Ihnen der Wechsel auf Franchise 2500 CHF 1200 CHF Prämie pro Jahr spart, sind Sie bei Franchise 2500 nur im Minus, wenn Ihre Kosten über 2500 - 300 + 1200 = 3400 CHF im Jahr übersteigen.
Wenn Sie gesund sind und Ihre Jahreskosten selten über 500-600 CHF betragen, ist die Franchise 2500 oft die günstigste Option. Bei regelmässigen Behandlungen (Physiotherapie, Dauermedikamente, Spezialkonsultationen) kann Franchise 300 oder 500 sinnvoller sein.
Die Kostenbeteiligung — oft im Kalkül vergessen
Nach der Franchise übernimmt die KVG 90 % der Kosten. Die verbleibenden 10 % (Kostenbeteiligung) gehen zu Ihren Lasten, bis zu einem Jahresdeckel von 700 CHF für Erwachsene und 350 CHF für Kinder.
Im schlimmsten Fall: Franchise + max. Kostenbeteiligung = 2500 + 700 = 3200 CHF für einen Erwachsenen mit Maximalfranchise. Das ist der absolute Höchstbetrag Ihres Selbstbehalts pro Jahr für KVG-gedeckte Leistungen.
Wann und wie die Franchise ändern
Die Franchise wechselt per 1. Januar. Frist Ende November bei der aktuellen Kasse. Beim Kassenwechsel wird die neue Franchise bei der Anmeldung gewählt.
Ein unterjähriger Franchisewechsel ist nur mit einem Flexifranchise-Modell möglich — falls Ihre Kasse dies anbietet.
★ Gut zu wissen
Die Franchise kann per 1. Januar geändert werden. Frist Ende November bei der aktuellen Kasse. Die gewählte Franchise kann sich von der vorherigen unterscheiden — entweder durch eine Änderung bei der bestehenden Kasse oder durch einen Kassenwechsel.
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Häufige Fragen
Kann ich die Franchise unterjährig ändern?
Ist die Franchise 300 CHF immer am günstigsten insgesamt?
Gilt die Kostenbeteiligung auf die Gesamtrechnung oder nur nach der Franchise?
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