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Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Muss die Kündigung der Grundversicherung (KVG) begründet werden?

Viele Versicherte glauben, sie müssten ihren Austritt rechtfertigen. Bei der Grundversicherung ist das nicht so: Die ordentliche Kündigung ist ein Recht, ohne Begründung. Hier erfahren Sie, was das Gesetz wirklich verlangt — und was einen Austritt dennoch blockieren kann.

Die ordentliche Kündigung verlangt keinen Grund

Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) ist der Kassenwechsel ein Recht. Sie müssen nicht erklären, warum Sie gehen: Weder die Suche nach einer günstigeren Prämie noch Unzufriedenheit muss im Schreiben stehen. Die Kasse darf für eine ordentliche Kündigung keine Begründung verlangen.

Konkret kann sich Ihr Schreiben auf das Wesentliche beschränken: Identität, Versicherten- oder Policennummer, klare Kündigungserklärung, Wirkungsdatum und Unterschrift. Ein Erklärungsabsatz bringt für die Gültigkeit nichts.

Was das Schreiben statt eines Grundes enthalten muss

Da kein Grund verlangt wird, konzentrieren Sie sich auf die entscheidenden Elemente. Nennen Sie Ihre vollständigen Angaben, die Nummer auf Ihrer Police, die betroffene Sparte (hier die Grundversicherung) und das gewünschte Wirkungsdatum. Für einen Austritt per 1. Januar muss das Schreiben spätestens am 30. November bei der Kasse eingehen (Kündigungsfrist ein Monat).

Denken Sie auch an die lückenlose Deckung: Da die Grundversicherung obligatorisch und ohne Unterbruch ist, stellen Sie sicher, dass Sie für den 1. Januar bei einer neuen Kasse versichert sind. Das ist keine Gültigkeitsvoraussetzung der Kündigung, aber unerlässlich, um gedeckt zu bleiben.

Der einzige Fall, in dem der Kontext zählt

Es gibt eine Situation, in der der Kontext eine Rolle spielt: die Prämienerhöhung. Teilt Ihnen die Kasse eine Erhöhung mit (spätestens am 31. Oktober für das Folgejahr), behalten Sie Ihr Kündigungsrecht per 1. Januar unter Einhaltung des Eingangs bis 30. November. Sie müssen weiterhin nichts begründen, doch die Erhöhung ist in der Praxis der Auslöser vieler Austritte.

Umgekehrt nützt ein Grund nichts, wenn Prämien oder Kostenbeteiligungen unbezahlt sind: Die Kasse kann die Kündigung dann ablehnen, bis die Situation bereinigt ist. Begleichen Sie Ihre Ausstände, bevor Sie das Schreiben senden.

Gut zu wissen

Für die Grundversicherung ist bei einer ordentlichen Kündigung kein Grund nötig. Eine Kündigung kann jedoch abgelehnt werden, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen unbezahlt sind.

Häufige Fragen

Muss ich erklären, warum ich die Kasse verlasse?
Nein. Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung ist ein Recht ohne Begründung. Die Kasse darf keine Rechtfertigung verlangen, um sie zu akzeptieren.
Kann die Kasse eine unbegründete Kündigung ablehnen?
Nein, das Fehlen eines Grundes ist kein Ablehnungsgrund. Eine Kündigung kann jedoch blockiert sein, solange Prämien oder Kostenbeteiligungen unbezahlt sind.
Und bei der Zusatzversicherung (VVG)?
Die Zusatzversicherung ist nicht obligatorisch und folgt eigenen AVB: Frist oft drei Monate, teils Mindestvertragsdauer. Auch hier muss eine ordentliche Kündigung nicht begründet werden, prüfen Sie aber die Vertragsfristen.
Hilft es, eine Prämienerhöhung zu erwähnen?
Das ist nicht nötig. Sie können per 1. Januar kündigen, ohne die Erhöhung zu nennen. Sie ist nur der häufige Anlass eines Wechsels, keine anzugebende Voraussetzung.

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