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Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Wie kündige ich eine Zusatzversicherung mit Mindestvertragsdauer?

Manche Zusatzversicherungen (VVG) sehen eine Mindestvertragsdauer vor, teils mehrjährig. Das heisst nicht, dass man nie kündigen kann: Man muss Ablauf, Frist und die Fälle für einen vorzeitigen Austritt kennen. Ein Überblick über Ihre Rechte.

Mindestvertragsdauer: was das bedeutet

Anders als die Grundversicherung, die jährlich gekündigt werden kann, untersteht die Zusatzversicherung dem Privatrecht (VVG) und ihren AVB. Manche Verträge sehen eine Mindestvertragsdauer vor — teils mehrjährig —, während der eine ordentliche Kündigung noch nicht möglich ist. Der Vertrag läuft bis zum ersten Ablauf und verlängert sich danach stillschweigend.

Erster Schritt: Suchen Sie das Anfangsdatum und die vorgesehene Dauer in Ihren AVB oder auf der Police. Sie bestimmt, wann Sie ordentlich kündigen können. Solange die Mindestdauer nicht erreicht ist, wirkt eine zu früh gesandte ordentliche Kündigung erst zum nächsten möglichen Ablauf.

Ablauf und Frist einhalten

Ist die Mindestdauer abgelaufen (oder zu ihrem Ende), können Sie unter Einhaltung der vorgesehenen Frist kündigen, meist drei Monate. Für ein Ende am 31. Dezember heisst das, die Kündigung so zu senden, dass sie am 30. September eingeht. Prüfen Sie die genaue Frist stets in Ihren AVB: Sie kann von Vertrag zu Vertrag variieren.

Richten Sie Ihr Schreiben an den Versicherer und nennen Sie die Policennummer, die betroffene Zusatzsparte und das gewünschte Wirkungsdatum. Wie bei der Grundversicherung sichert ein Einschreiben den Empfangsnachweis, besonders wichtig bei einem präzisen Ablauf.

Vor Ablauf austreten: die ausserordentlichen Fälle

Eine Mindestdauer schliesst nicht alles aus: Je nach Vertrag öffnen bestimmte Ereignisse ein ausserordentliches Kündigungsrecht vor dem Ablauf — etwa nach einem Schadenfall oder bei einer Anpassung der Bedingungen durch den Versicherer. Diese Möglichkeiten, ihre Fristen und Wirkungen sind in Ihren AVB beschrieben: Lesen Sie sie aufmerksam.

Die Grundversicherung ist hingegen nie von einer Mindestdauer betroffen: Sie wird jährlich nach den KVG-Regeln gekündigt. Verwechseln Sie die beiden nicht. Halten Sie Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Kasse, behandeln Sie jeden Vertrag mit seinem eigenen Kalender.

Gut zu wissen

Die Mindestvertragsdauer betrifft nur die Zusatzversicherung (VVG), nie die Grundversicherung. Ihre AVB nennen die Vertragsdauer und die genaue einzuhaltende Frist.

Häufige Fragen

Kann eine Zusatzversicherung mit Mindestdauer gekündigt werden?
Ja, aber in der Regel erst zum Ablauf, unter Einhaltung der Frist (oft drei Monate). Vor dem Ablauf erlauben nur bestimmte in den AVB vorgesehene ausserordentliche Fälle den Austritt.
Wo steht die Mindestvertragsdauer?
In Ihren AVB oder auf Ihrer Police. Sie nennen das Anfangsdatum, die Vertragsdauer und die einzuhaltende Frist.
Hat die Grundversicherung auch eine Mindestdauer?
Nein. Die Grundversicherung (KVG) wird jährlich nach den gesetzlichen Regeln gekündigt: Die Mindestdauer betrifft nur die Zusatzversicherung (VVG).
Kann ich nach einem Schadenfall vorzeitig kündigen?
Je nach Vertrag kann ein Schadenfall ein ausserordentliches Kündigungsrecht öffnen. Bedingungen und Fristen stehen in Ihren AVB; prüfen Sie sie vor dem Versand.

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