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Aide Résiliation Santé

Kündigungshilfe

Nur die Grundversicherung kündigen und die Zusatzversicherung behalten

Für die obligatorische Versicherung die Kasse wechseln, ohne die Zusatzversicherung anzutasten – das geht. So kündigen Sie nur die Grundversicherung (KVG) und behalten Ihre VVG.

Warum Grund- und Zusatzversicherung getrennt gekündigt werden

Die Grundversicherung (KVG) ist bei allen Versicherern in den Leistungen identisch: nur die Prämienhöhe ändert sich. Deshalb wechseln viele die Grundkasse, um zu sparen, und behalten ihre Zusatzversicherung (VVG) dort, wo sie mit den Leistungen zufrieden sind. Da es zwei getrennte Verträge sind, können Sie den einen ohne den anderen kündigen.

Achtung: manche Zusatzversicherungen werden im Verbund mit der Grundversicherung desselben Versicherers vertrieben. Das Verlassen der Grundversicherung zwingt nicht zum Verlassen der Zusatzversicherung, doch prüfen Sie Ihre Bedingungen, damit Ihre VVG-Deckung unverändert weiterläuft.

Die Frist 30. November für die Grundversicherung

Für die Grundversicherung muss die ordentliche Kündigung spätestens am 30. November (letzter Werktag) bei der Kasse EINGEHEN, mit Wirkung zum 1. Januar. Es zählt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel: per Einschreiben senden und die Postlaufzeit einplanen. Kündigungsfrist: ein Monat vor dem Ablauf.

Mit der ordentlichen Franchise (300 Franken) und freier Arztwahl ist auch eine Kündigung zum 30. Juni möglich, sofern das Schreiben am 31. März eingeht. Diese Frist betrifft nur die Grundversicherung.

Ein Schreiben, das die Grundversicherung trifft, nicht die VVG

Das Schreiben muss festhalten, dass Sie nur die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) kündigen, mit Policennummer und Wirkungsdatum. Halten Sie schwarz auf weiss fest, dass die Zusatzversicherung nicht betroffen ist, um eine irrtümliche Kündigung zu vermeiden. Datieren, unterschreiben und eine Kopie aufbewahren.

Sie können hier ein bereits für die alleinige Grundversicherung formuliertes Schreiben erzeugen. Wenn Sie umgekehrt nur die Zusatzversicherung oder beide kündigen möchten, verwenden Sie ein passendes Schreiben pro Fall – zwei Verträge, zwei Briefe, zwei Fristen.

Gut zu wissen

Die Zusatzversicherung beim alten Versicherer zu behalten und nur die Grundkasse zu wechseln ist möglich: halten Sie klar fest, dass Sie «nur die Grundversicherung, unter Ausschluss der Zusatzversicherung» kündigen.

Häufige Fragen

Kann ich die Grundkasse wechseln und meine jetzige Zusatzversicherung behalten?
Ja. Grund- und Zusatzversicherung sind unabhängige Verträge. Sie können die Grundversicherung bei einem Versicherer kündigen und die Zusatzversicherung beim selben behalten, sofern Sie es im Schreiben festhalten.
Wann ist die Frist für die Grundversicherung?
Die ordentliche Kündigung muss am 30. November eingehen, mit Wirkung zum 1. Januar. Mit ordentlicher Franchise und freier Arztwahl ist auch ein Austritt zum 30. Juni möglich (Schreiben am 31. März eingegangen).
Muss ich vor dem Kündigen der Grundversicherung eine neue Kasse haben?
Da die Grundversicherung obligatorisch und durchgehend ist, müssen Sie zum 1. Januar anderswo versichert sein. Bestätigen Sie Ihre neue Kasse besser vor Jahresende.
Ist meine Zusatzversicherung betroffen, wenn ich die Grundversicherung verlasse?
Grundsätzlich nein: es sind zwei getrennte Verträge. Prüfen Sie dennoch Ihre Bedingungen, da manche Zusatzversicherungen kommerziell an die Grundversicherung desselben Versicherers gebunden sind.

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