Blog
Frühpensionierung mit 58: Franchise und VVG vor dem Einkommensrückgang neu ordnen
Sieben Jahre vor dem AHV-Alter in den Ruhestand zu gehen, verändert Ihr Gesundheitsbudget grundlegend. Wer Franchise und Zusatzversicherungen jetzt anpasst, macht aus dem Übergang einen dauerhaften Optimierungshebel.
Von Équipe JA Technology ·

Warum 58 Jahre ein Schlüsselmoment für Ihren Gesundheitsschutz ist
Sieben Jahre vor dem AHV-Alter aus dem Erwerbsleben auszusteigen, verschiebt das Gleichgewicht zwischen Ihren Einkünften und Ihren Fixkosten grundlegend. Die Krankenkassenprämie sinkt jedoch nicht mit Ihrem Lohn: Sie bleibt unabhängig von Ihrem Einkommen gleich hoch. Diese Starrheit macht die KVG-Prämie zu einem der ersten Posten, die Sie überprüfen sollten, sobald der Entscheid zur Frühpensionierung feststeht, idealerweise mehrere Monate vor dem tatsächlichen Austritt.
Mit 58 sind Sie noch weit von der häufigen medizinischen Lage älterer Versicherter entfernt, aber bereits in einem Alter, in dem gewisse Behandlungen planbar werden. Genau diese Zwischenposition macht die Abwägung interessant: Oft erlaubt Ihnen ein guter allgemeiner Gesundheitszustand, eine hohe Franchise zu tragen, während Sie noch Zeit haben, Ihre VVG-Zusatzversicherungen anzupassen, bevor sich alters- oder gesundheitsbedingte Ausschlüsse verschärfen.
Die KVG-Franchise anpassen, um den Einkommensrückgang abzufedern
Die Jahresfranchise ist der direkteste Hebel, um auf Ihre Grundprämie einzuwirken. Die Beträge sind gesetzlich festgelegt: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken für Erwachsene. Je höher die gewählte Franchise, desto stärker sinkt die Monatsprämie, in einem Ausmass, das übers Jahr eine erhebliche Ersparnis bedeuten kann. Im Gegenzug tragen Sie im Krankheitsfall mehr Kosten selbst, bis zur Höhe Ihrer Franchise, danach 10 Prozent Selbstbehalt darüber hinaus.
### Ihr Behandlungsprofil einschätzen Die richtige Wahl hängt von Ihrem tatsächlichen Behandlungsbedarf ab, nicht von einer allgemeinen Regel. Sind Sie selten krank und verfügen über eine Reserve, senkt eine hohe Franchise die Monatsprämie deutlich und entlastet das Budget nach dem Austritt. Folgen Sie hingegen einer regelmässigen Behandlung, bleibt eine tiefe Franchise besser planbar. Der Selbstbehalt von 10 Prozent ist für Erwachsene auf 700 Franken pro Jahr begrenzt, was Ihr maximales Jahresrisiko deckelt.
VVG: Was mit Ihren Zusatzversicherungen vor dem AHV-Alter tun
Die Zusatzversicherungen (VVG) unterstehen dem Privatrecht und folgen anderen Regeln als die Grundversicherung. Ihre Prämien, Kündigungsbedingungen und Gesundheitsfragebogen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Erstellen Sie vor Ihrem Austritt eine Übersicht jedes Vertrags: Spitalzusatz, Komplementärmedizin, Zahnbehandlung, Auslandsdeckung. Manche Leistungen verlieren nach dem Ende des Berufslebens an Bedeutung, andere werden im Gegenteil vorrangig.
### Vorsicht vor der Unumkehrbarkeit Eine VVG-Zusatzversicherung zu kündigen, kann endgültig sein: Um später zurückzukehren, müssen Sie einen neuen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, mit realem Risiko von Vorbehalten, Prämienzuschlägen oder Ablehnung je nach Zustand. Mit 58 steigt dieses Risiko von Jahr zu Jahr. Bevor Sie eine Spitaldeckung oder ein Gesundheitsmodul streichen, prüfen Sie, was Sie bei künftigem Bedarf verlieren würden. Das Deckungsniveau zu senken statt vollständig zu kündigen, ist oft der klügere Entscheid.
Den zwingend einzuhaltenden Kündigungskalender
Für die KVG-Grundversicherung können Sie Ihre Kasse kündigen oder Ihre Franchise per 31. Dezember ändern, sofern Ihr Schreiben spätestens am letzten Novembertag beim Versicherer eintrifft und die Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten wird. Ein im Frühling getroffener Entscheid zur Frühpensionierung muss daher in einem vor Ende November versandten Schreiben münden, damit die neue Organisation ab dem 1. Januar darauf gilt.
### Grund- und Zusatzversicherung koordinieren Die VVG-Fristen fallen nicht zwingend mit jenen der Grundversicherung zusammen. Prüfen Sie das Ablaufdatum jedes Zusatzvertrags, denn einige verlängern sich stillschweigend mit einer eigenen Frist. Ein häufiger Fehler besteht darin, die Grundversicherung zu kündigen, ohne die Zusätze zu prüfen, oder umgekehrt. Erstellen Sie einen einzigen Rückwärtsplan mit allen Fristen, um kein Wechselfenster zu verpassen und eine unerwünschte Verlängerung zu vermeiden.
Einen finanziellen Übergang bis zum AHV-Alter aufbauen
Die Herausforderung einer Frühpensionierung besteht darin, die Zeitspanne zwischen Ihrem Austritt und dem AHV-Alter zu überbrücken, in der noch nicht alle Renten aktiviert sind. Ihre Krankenversicherung neu zu ordnen, fügt sich in diese Logik der Budgetsteuerung ein: Jeder monatlich eingesparte Franken an Prämie, ohne Ihre Sicherheit zu schwächen, verringert über mehrere Jahre den Druck auf Ihre Übergangsersparnisse.
Prüfen Sie zudem Ihren Anspruch auf die kantonale Prämienverbilligung: Der mit der Frühpensionierung verbundene Einkommensrückgang kann je nach Kanton und Situation einen Anspruch begründen. Dieser Punkt lässt sich nach dem Austritt prüfen, sobald das neue steuerbare Einkommen bekannt ist. Kombiniert mit einer durchdachten Anpassung von Franchise und Zusätzen kann diese Massnahme die Prämienlast während der gesamten Übergangsphase spürbar mindern.
★ Gut zu wissen
Eine Frühpensionierung mit 58 begründet keinen automatischen Anspruch, Ihre Krankenversicherung zu ändern: Kündigung der Grundversicherung und Franchisewechsel bleiben an die Frist Ende November und die Kündigungsfrist von einem Monat gebunden. Treffen Sie Ihre Entscheidungen daher vor diesem Termin, damit Deckung und neues Einkommen ab dem 1. Januar zusammenpassen.
Auf der Website weiterlesen
Häufige Fragen
Kann ich die Franchise sofort nach Ankündigung meiner Frühpensionierung ändern?
Sollte man seine VVG-Zusätze beim Austritt mit 58 kündigen?
Gibt eine Frühpensionierung Anspruch auf eine Prämienverbilligung?
Meinen Brief erhalten
Um Ihren Brief zu erstellen
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten: Sie schalten den Brief als PDF frei und ein zugelassener Berater kann Sie zum Vergleichen zurückrufen.